Die Umstellung auf das Internet Protokoll Version 6 (IPv6) des Berliner Landesnetzes sowie der angrenzenden lokalen Netzinfrastrukturen, muss bis 12/2029 vollständig abgeschlossen sein (IPv6 only). Diese Vorgabe ergibt sich aus der Architekturrichtlinie des Bundes, technische Vorgabe (TV) 09 Kommunikation. Darüber hinaus sind bereits jetzt keine freien IPv4 Adressbereiche verfügbar. Während der Senat noch im April 2024 keine strategische Planung zum Wechsel auf das Internet Protokoll Version 6 (IPv6) hatte, wurde inzwischen das ITDZ Berlin aufgefordert, eine Realisierungsplanung und eine darauf basierende Kostenschätzung zu erstellen. Auf Basis der Realisierungsplanung sollen dann die erforderlichen Maßnahmen für die Jahre 2026/27 abgeleitet werden (Rote Nummer 0132, Bericht 034b, S. 68ff).
Nach allen Erfahrungen mit der Berliner Verwaltung wird es recht knapp die Frist zu schaffen! Und wie beim Update von Windows 10 auf Windows 11 sind die einzelnen Senatsverwaltungen und deren Fachverfahrensverantwortliche zuständig, die jeweiligen Fachverfahren und Software auf IPv6 umzustellen.
Die Umstellung ist nötig, weil IPv4 nur etwa 4,3 Milliarden eindeutige IP-Adressen unterstützt, während IPv6 praktisch unendlich viele Adressen bietet. Dies ist besonders wichtig, da der Bedarf an IP-Adressen mit der Zunahme von vernetzten Geräten und Anwendungen exponentiell steigt. Im Rahmen der Umstellung auf IPv6 werden unter anderem sicherheitsrelevante Themen diskutiert. Z. B. hat IPv6 Relevanz für die IT-Sicherheit in Bezug auf Authentifizierung und Verschlüsselung (also Integrität) die bei IPv6 vorgeschrieben sind. Jedes Gerät bekommt eine eigene und öffentliche IP-Adresse. Das wird dazu führen, dass bestimmte IT-Sicherheitsprobleme reduziert werden. Weiterhin erweitert IPv6 die Möglichkeiten zur Strukturierung und Netzsegmentierung.
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