Wohnungslosenstatistik einführen – Wohnraumverlust bekämpfen
Die menschenwürdige Existenz ist ein Grundrecht und als solches in unserer Verfassung verankert. Das Recht auf Wohnen ist maßgeblicher Teil und Voraussetzung dieser menschenwürdigen Existenz. In der Lebensrealität setzt sich allerdings seit Jahren ein Trend fort: die Wohnungs- und Obdachlosigkeit nimmt kontinuierlich zu.
Der Berliner Senat wird daher eine regelmäßige Berichterstattung über quantitative und qualitative Zahlen zur Wohnungslosigkeit einführen. Diese wird Grundlage für ein umfassendes Konzept zur Prävention von Wohnraumverlust. Unser Ziel ist es die Angebote der Wohnungslosenhilfe in Abstimmung mit den Bezirken gesamtstädtisch zu steuern und die ganzjährigen Unterbringungs- und Vermittlungseinrichtungen bedarfsgerecht auszubauen und um Beschäftigungsinitiativen zu ergänzen.
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