Keine Unterscheidung nach Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus bei den niedrigschwelligen Beratungs- und Hilfsangeboten der Wohnungslosenhilfe
Mit einem Antrag hat sich die Rot-Rot-Grüne Koalition dafür eingesetzt, dass der Senat sicherstellt, dass die niedrigschwelligen Beratungs- und Hilfsangebote der Wohnungslosenhilfe allen wohnungslosen Menschen in Berlin unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus zugänglich sind (Drucksache 18/1651). Der Senat hat nun über die Umsetzung des Arbeitsauftrages berichtet (Drucksache 18/2572).
In den Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik stellen niedrigschwellige Hilfen einen wesentlichen Bestandteil dar. Diese sind allen wohnungslosen Menschen in Berlin unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus zugänglich. Im Doppelhaushalt 2020/2021 steht mit einem weiteren Aufwuchs von 430.000,- EUR ein Fördervolumen von 8.996 Mio. EUR zur Verfügung. Über die reguläre Förderung des Integrierten Sozialprogramm hinaus fördert der Berliner Senat weitere Modellprojekte für wohnungslose und obdachlose Menschen zur Erprobung neuer fachlicher Ansätze wie zwei Projekte “Housing First Berlin”, eine Krankenwohnung sowie zwei Projekte „Warte- und Wärmeräume mit Sozialbetreuung“, die aus dem Projekt „Kältehilfebahnhöfe“ weiterentwickelt wurden. Der Zugang für Nachfragende ist ebenfalls durchgängig niedrigschwellig.
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