Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Marzahn – Hellersdorf

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Hellersdorf Marzahn - Hellersdorf Senat Stadtentwicklung 

Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (StEP Wohnen 2030)

Seit 2011 wächst Berlin jährlich um ca. 40.000 Menschen. Das heißt: Jedes Jahr kommt eine Mittelstadt hinzu. Allein in den fünf Jahren bis 2016 ist Berlin so um rund 245.000 Menschen gewachsen. Das entspricht der kompletten Bevölkerung einer Großstadt wie Kiel. Den Prognosen zu Folge wird Berlin im Jahr 2030 voraussichtlich 430.000 Einwohner mehr haben als noch im Jahr 2010. Das macht es unabdingbar, den StEP Wohnen an die neue Bevölkerungsdynamik anzupassen.

Dies hat der Senat mit dem Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030 (StEP Wohnen 2030) getan. Bis 2030 werden in Berlin 194.000 Wohnungen gebraucht. Bis 2021 müssten jährlich mindestens 20.000 Wohnungen neu gebaut werden, um eine annähernd ausreichende Wohnversorgungsentwicklung sicherzustellen. Dabei benennt der neue StEP Wohnen 2030 Schwerpunkträume in der Stadt. Marzahn-Hellersdorf ist mit Hellersdorf, als Priorität II (Prüfgebiete) dabei. Priorität II meint dabei: “Auch diese Siedlungen eignen sich aufgrund ihrer städtebaulichen Struktur grundsätzlich für eine Weiterentwicklung und Ergänzung. Hier steht die strategische Klärung der Rahmenbedingungen im Vordergrund.

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BündnisGrüne Kaulsdorf Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Termin 

Erster Mahlsdorf-Kaulsdorfer Herbsttreff am 23.10.2019

Ich lade Sie herzlich zu unserem Mahlsdorf-Kaulsdorfer Herbsttreff am 23. Oktober ab 18 Uhr ins bündnisgrüne Büro am S-Bahnhof Kaulsdorf ein. Die Stadtteilgruppe Mahlsdorf-Kaulsdorf und ich freuen uns, wenn Sie Lust und Zeit haben, gemeinsam einen entspannten Herbstabend zu verbringen. Wir hoffen auf einen gemütlichen Austausch mit Getränken und schönen Gesprächen. Vor Ort wird es auch ein kleines Buffet geben (solange der Vorrat reicht).

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Marzahn - Hellersdorf Senat 

Marzahn-Hellersdorf bekommt ein Amtsgericht

Marzahn-Hellersdorf wird zukünftig Standort für ein zwölftes Berliner Amtsgericht. Bisher war hier das Amtsgericht in Lichtenberg (mit) zuständig. Für Marzahn-Hellersdorf wird es die erste derartige Institution des Landes im Bezirk sein. Der bündnisgrüne Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte dazu, dies sei auch ein Beitrag, um die “Berliner Behörden auf Ost und West gleichmäßiger zu verteilen.“

Zusätzlich sollen auch die sozialen Dienste der Justiz in Marzahn-Hellersdorf einen Standort erhalten. Begrüßenswert ist natürlich, dass damit den Bürger*innen kürzere Wege ermöglicht werden. Wichtig ist es in der Diskussion um einen neuen Standort dennoch zu berücksichtigen, dass auch der neue Standort mit dem ÖPNV gut erreichbar ist.

Nun wird ein geeigneter Standort im Bezirk gesucht. Offen ist bisher, ob bereits bestehende Gebäude genutzt oder neue Flächen bebaut werden können oder neue Flächen hinzu gekauft werden müssen. Im Gespräch sind bisher das Gewerbegebiet unmittelbar am S-Bahnhof Springpfuhl, das „Haus der Gesundheit“ sowie unbebaute Flächen in der Hellen Mitte, die bereits genannt wurden.

In der gemeinsamem Senatssitzung mit dem Bezirksamt in Marzahn-Hellersdorf am 17. September 2019 wurden in einer ersten Runde über geeignete Standorten beraten. Die Standortsuche wird noch etwas Zeit brauchen. Mit der Realisierung ist laut Mitteilung des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf frühestens mit dem Doppelhaushalt 2022/23 zu rechnen.

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IGA 2017 Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat 

Neue Gespräche über Tickets für die IGA-Seilbahn im kommenden Jahr

In einem Bericht für die laufenden Haushaltsberatungen hat der Senat über die weiteren Pläne für die IGA-Seilbahn informiert. Bereits mit dem Senatsentwurf im Juni wurde bekannt, dass im Zuschuss für die Grün Berlin GmbH für das Jahr 2021 1,053 Millionen Euro enthalten (Kapitel 0750, Titel 68203) sind. Diesem Bekenntnis zum Erhalt der Seilbahn über das Jahr 2020 hinaus, folgen nun Gespräche mit Leitner, der Grün Berlin und der BVG über die Frage von Ticketlösungen.

Ich wünsche mir, dass alle Berliner VBB-Monatstickets zur Fahrt mit der Seilbahn berechtigen. Ob darüber hinaus auch alle Berliner VBB-Einzeltickets gültig sein sollen, wird Bestandteil weiterer Gespräche sein.

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Klimaschutz Marzahn - Hellersdorf Senat Umwelt und Naturschutz 

Die saisonale Biotonne bleibt – jedenfalls teilweise

Im letzten Jahr wurde die flächendeckende verpflichtende Einführung der Biotonne in Berlin beschlossen. Für ganzjährig genutzte Grundstücke ist die Nutzung der Biotonne nun seit April 2019 verbindlich. Eine Ausnahme ist aber möglich, wenn der Biomüll ganzjährig auf dem eigenen Grundstück kompostiert wird. Die Möglichkeit seinen eigenen Biomüll zu kompostieren besteht damit weiterhin. Die Einzelheiten gehen aus einer schriftlichen Anfrage an den Senat hervor (Drucksache 18/20230).

Die Haushalte, die durch die Eigenkompostierung von der Biotonne befreit sind, können in den Monaten März bis Mai und/oder September bis November zusätzlich eine Laub- und Gartentonne oder Laubsäcke nutzen. Die Nutzung einer saisonalen Biotonne ist für reguläre Haushalte hingegen nicht mehr möglich. Eine Unterscheidung gibt es jedoch zwischen saisonalen und ganzjährig genutzten Grundstücken. Für saisonal genutzte Grundstücke ist weiterhin ganzjährig die Bestellung einer saisonalen Biotonne möglich. Damit sollen Haushalte, die eben auch nur saisonal genutzt werden, besser berücksichtigt werden können.

Mit diesen Veränderungen soll umweltfreundliches Verhalten gestärkt werden. Im Sinne eines Umweltschonenden Verhaltens ist so auch ein finanzieller Anreiz gegeben, die Biotonnen zu nutzen. Die Restmülltonne ist gegenüber der Biomülltonne fast dreimal so teuer: “Beispiel Tarif 120 l Tonne Biotonne = 12 € pro Quartal versus 34,76 € für die 120 l Restmülltonne pro Quartal”, so die Auskunft des Senats. Zusätzlich wurden die Entgelte für die Biotonne noch einmal um 13 % gegenüber der Tarifperiode 2017/2018 gesenkt. Auch kann durch die Leerung der Restmülltonne im vier Wochen statt zwei Wochen Rhythmus noch einmal bei den Kosten für die Müllentsorgung gespart werden. Wer Müll vermeidet, seinen Biomüll trennt und in die Biotonne oder auf dem eigenen Kompost entsorgt, erhält somit auch einen deutlichen finanziellen Vorteil.

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Marzahn Marzahn - Hellersdorf Mobilität Stadtentwicklung 

Zeitplan und Beschreibung des Umbaus der Marzahner Brücken

Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Senat einen umfassenden Bericht zu den Planungen für den Umbau des Verkehrsknoten Landsberger Allee / Märkische Allee vorgelegt (Bericht 81). Zum Zeitplan heißt es darin: “Es wird erwartet, dass die Bauplanungsunterlagen 2020 vorliegen und der Baubeginn mit bauvorbereitenden Maßnahmen im Haushaltsjahr 2021 erfolgt. Der Baubeginn des Umbaus der Verkehrsanlage einschließlich der Erneuerung der Brücken ist für 2022 vorgesehen. Es wird nach aktuellem Planungsstand von einer Gesamtbauzeit bis ins Jahr 2028 ausgegangen.

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Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Stadtentwicklung 

Umbau des Kreisverkehr Jaques-Offenbach-Platz (Mahlsdorfer Kreisel)

Die Planungen für den Umbau am Kreisverkehr Jaques-Offenbach-Platz (Mahlsdorfer Kreisel) sind weitgehend abgeschlossen. Ein Baubeginn wird für das kommenden Jahr anvisiert. Dies geht aus einer Antwort des Senats auf meine schriftliche Anfrage hervor (Drucksache 18/20582).

Der Kreisverkehrsplatz soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umgestaltet werden. Das beinhaltet die Herstellung von Fußgängerüberwegen an allen anbindenden Straßen. Des Weiteren werden Bordführungen der Fahrbahn angepasst, um bestehende Defizite in der bisherigen Gestaltung möglichst zu beseitigen. Das betrifft insbesondere die Eindeutigkeit, Begreifbarkeit und die geschwindigkeitsdämpfende Wirkung der Verkehrsführung sowie die Anpassung der nördlich anschließenden Radwege. Die Kosten der Gesamtmaßnahme einschließlich der Planungsleistungen werden voraussichtlich 1.156.334,31 € betragen.

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Kaulsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat 

Wann kommt der barrierefreie Südzugang am Bahnhof Kaulsdorf?

Am 05.10.2018 hat der Berliner Senat den zusätzlichen Südostzugang am S-Bahnhof Kaulsdorf bei der Deutschen Bahn Station & Service AG bestellt, wie die Schriftliche Anfrage meines Kollegen Kristian Ronneburg ergeben hat. Jedoch kann die Bahn noch nicht sagen wann mit dem Baubeginn gerechnet werden kann. Bisher hat nur eine Kostenschätzung stattgefunden, die für eine Verlängerung der Personenüberführung ca. 3 Mio. € veranschlagen.

Zum Stand der Planungen des Investors für die Bebauung der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes am Wilhemsmühlenweg, wo die Fußgängerbrücke entlang führen soll, hat der Senat keine Kenntnisse. Wir setzen uns weiter für eine schnelle Realisierung des barrierefreien Südzugangs ein.

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