Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

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mein.berlin.de soll zum Orientierungspunkt für Beteiligungsprojekte ausgebaut werden

Seit 2015 informiert mein.berlin.de über die Beteiligungsprojekte und Vorhaben im Land Berlin. Ein neuer Bericht für den Hauptausschuss stellt die aktuellen Vorhaben für die Weiterentwicklung dar. Viele Vorhaben haben das Ziel die Nutzer*innfreundlichkeit zu verbessern (Rote Nummer 0580 G). Derzeit wird dazu an einer Neugestaltung des Themas Bürgerbeteiligung auf Berlin.de gearbeitet. Mein.berlin.de soll hierbei als Orientierungspunkt für die Darstellung anderer Beteiligungsprojekte im Land Berlin ausgebaut werden.

Aus dem Bericht geht auch hervor, dass die Weiterentwicklung der Beteiligungsplatform agil und iterativ erfolgt. Eine Liste konkreter Vorhaben befindet sich am Ende des Beitrags. Interessant ist dabei die Erweiterung der Projektübersicht zum “Kiezradar“. Die Open-Source APP soll lokale Beteiligungsmöglichkeiten direkt auf dem Smartphone erreichbar machen. Allerdings steht Kiezradar noch am Anfang.

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Wie fördert Berlin die digitale Basiskompetenz?

Mit der Kompetenzagenda hat die Europäische Union einen Fünfjahres-Plan vorgelegt, die Kompetenz von Personen und Unternehmen zu fördern. Bestandteil davon ist die digitale Basiskompetenz. Zu der Basiskompetenz gehört es, Textprogramme zu benutzen, ein starkes Passwort zu verwenden oder Informationen online zu finden. Details zu der Basiskompetenz hat die Initiative D21 im Digital-Index 2023/2024 veröffentlicht. Bis 2025 sollen 70 Prozent der Erwachsenen über digitale Basiskompetenzen verfügen. Deutschland steht gerade bei knapp 50 Prozent. Und wie steht es in Berlin um die Förderung der digitalen Basiskompetenz?

Der Senat bezeichnet das Ziel “bis 2025 70 % der Erwachsenen zumindest über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen sollen.” als ambitioniert, aber positiv, genauso wie den Digitale Kompass 2030. Und was macht der Senat, um die digitale Kompetenz zu fördern? Die Antwort des Senats auf meine Anfrage zeigt vielfältige Förderungen für Verwaltung, Wirtschaft und Berliner*innen (Drucksache 19/18762).

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5. Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin

Auch in diesem Jahr hat der Senat wieder einen Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin vorgelegt (Rote Nummer 1579). Der „5. Umsetzungsbericht EGovG Bln und IKT-Zukunftsbericht“ (Stand 31.12.2023) ist sicher eine gute Übersicht, es fehlen jedoch weiter messbare Ziele und konkrete Termine.

Der Bericht zeigt auch, dass es weiter (zu) viele Baustellen gibt. Der Bericht teilt sich ein in den Umsetzungsbericht und den IKT-Zukunftsbericht. Der Bericht ist nach Projekten in den einzelnen Senatsverwaltungen gegliedert und mittels einer Ampel wird transparent gemacht, ob das Projekt im Plan liegt (Grün), nicht im Plan, könnte aber noch eingehalten werden (Gelb) und Plan kann nicht mehr eingehalten werden (Rot). Bei 36 von 70 Ampeln steht Gelb, also der Plan wird aktuell nicht eingehalten. Dazu gehört zum Beispiel OneIT@Berlin, der IKT-Basisdienst Digitale Akte / Digitale Posteingang, das Entwicklung von Schulungsangeboten über die VAk oder einige Themen rund um IKT-Fachkräfte.

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Einsatz von KI-Lösungen in der Berliner Steuerverwaltung

Die Berliner Steuerverwaltung setzt vermehrt auf künstliche Intelligenz (KI) und automatisierte Prozesse, um effizienter zu arbeiten und das Personal zu entlasten. Ein Bericht zeigt den Einsatz in den Finanzämtern (RN 1529). In Sachen Transparenz der Algorithmen muss die Berliner Steuerverwaltung aber noch nacharbeiten.

In der Berliner Steuerverwaltung werden regelbasierte Expertensysteme als Teilbereich der KI mit dem Risikomanagementsystem (RMS) eingesetzt. RMS ist ein Teilprojekt von KONSENS und zeigt verschiedene steuerlich relevante Zusammenhänge mittels eines maschinellen Risikofilters auf, um (menschliche) Entscheidungen vorzubereiten. Steuerfälle können so in Risikoklassen eingeteilt werden. Je nach Risikopotential der vorliegenden Steuererklärung erfolgt – unter Berücksichtigung der vergebenen Risikoklasse – eine vollautomatische Verarbeitung (sog. Autobescheid) oder eine Überprüfung durch die Dienstkräfte.

Im Zusammenhang mit dem Onlinehandel werden sog. Webcrawler eingesetzt, die Webseiten automatisiert zwecks Ermittlung steuerrechtlicher Sachverhalte analysieren, so dass konzipierte Prüfungen in Fällen des Internethandels vorgenommen werden können. Der Einsatz von KI wird zudem im Rahmen der Modernisierung von ELSTER und der Förderung der Digitalisierung durch KONSENS weiterhin angestrebt.

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Wie steht’s um IPv6 in der Berliner Verwaltung?

Seit 2010 sind die IPv4 Adressen erschöpft. Die Antwort ist die Umstellung auf IPv6. Während IPv4 nur etwa 4,3 Milliarden eindeutige IP-Adressen unterstützt, bietet IPv6 praktisch unendlich viele Adressen. Dies ist besonders wichtig, da der Bedarf an IP-Adressen mit der Zunahme von vernetzten Geräten und Anwendungen exponentiell steigt. Ich habe den Senat aus Auskunft zur derzeitigen Nutzung von IPv6 gebeten und mich dabei auch nach den aktuellen Planung erkundigt (Drucksache 19/18469). Die Antwort zeigt, dass Berlin IPv6 nutzt, aber keine strategische Planung hat.

Demnach sieht der Senat keinen dringenden Handlungsbedarf für eine flächendeckende IPv6-Umstellung in der Verwaltung, da die in Betrieb befindliche Infrastruktur mit IPv4 im Berliner Landesnetz, das physisch vom Internet und allen anderen Drittnetzen wie dem Verbindungsnetz des Bundes getrennt ist und mit einem großen privaten IPv4-Adresspool arbeitet, den Anforderungen genügt. Das durch Berlin Online für Berlin betriebene Stadtportal berlin.de ist allerdings auch über IPv6 erreichbar. Dies gilt auch für die in Domänen unterhalb von berlin.de verfügbaren Online- Angebote der Verwaltung. Der konkrete Anteil der vom Land Berlin oder im Auftrag des Landes Berlin im Internet betriebenen Dienste, die über IPv6 erreichbar sind, ist nicht bezifferbar.

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Erweitertes Führungszeugnis – warum nicht mal einfach und digital?

Erweiterte Führungszeugnisse werden häufig im Ehrenamt mit Schutzbedürftigen benötigt und sind mit etwas bürokratischem Aufwand verbunden. Ich habe mich beim Senat erkundigt, wie er den Aufwand der Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses bewertet (Drucksache 19/18374). Sowohl das einfache als auch das erweiterte Führungszeugnis kann auf Berlin.de online beantragt werden. Benötigt wird dafür jedoch ein Ausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) und ein Smartphone mit AusweisApp2. Für das erweiterte Führungszeugnis beträgt derzeit die Gebühr 13 €. Für ehrenamtliche hat Berlin ein alternatives Verfahren entwickelt bei dem die Gebühren entfallen.

Was offenbar fehlt ist ein unbürokratisches Verfahren für Träger die aus Landesmitteln finanziert werden und ihre Beschäftigen bzw. Honorarkräfte. Eine Erleichterung würde die Gewinnung von Fachkräften bspw. in der Hausaufgabenhilfe oder ähnlichen Angeboten im Auftrag des Landes von unnötiger Bürokratie entlasten.

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Bits & Berlin – Newsletter – 04/2024

In meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren.

In diesem Newsletter geht es meinen Antrag für ein Digitalgesetz für Berlin, den aktuellen Stand zur Einführung der eAkte in der Berliner Verwaltung und mein Fachgespräch “KI am Bürgertelefon?”

Viel Spaß beim Lesen!

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Nutzung von i-KFZ weiter auf niedrigem Niveau

Bundesweit sind in Kommunen der Zugang zu den i-KFZ-Dienstleistungen eingeschränkt aufgrund von fehlenden Sicherheitsstandards. Ich habe mich beim Senat erkundigt, ob dies auch für Berlin zutrifft und wie die Nutzungszahlen beim i-KFZ sich geändert haben (Drucksache 19/18276).

Beruhigend: es wird in Berlin keine Einschränkungen bei i-KFZ aufgrund der aktuellen IT-Sicherheitsvorfälle geben. Berlin erfüllt die Mindestsicherheitsanforderungen.

Seit Ende 2023 ist i-KFZ in Berlin in allen vier Stufen verfügbar. Dies bedeutet, sowohl Bürger*innen als auch Unternehmen können alle KFZ relevanten Behördendienstleistungen auch online in Anspruch nehmen.

Doch werden diese auch genutzt? Leider nein, die Anzahl der Vorgänge die im Internet getätigt werden, liegt im Schnitt bei 10 %. Der höchste Anteil an Vorgängen im Internet lag 2023 im Dezember bei circa 14 %. Damit ist zwar eine Steigerung im Vergleich zu 2022 zu von knapp 2 % zu erkennen. Bei im Schnitt 30.000 Vorgängen im Monat ist dies jedoch zu wenig, um Bürger*innen und Verwaltung wirksam zu entlasten. Ein Ausreißer ist dabei das Außerbetriebsetzen, hier stiegen die Vorgänge aus dem Internet von Januar mit circa 23 % auf circa 36 %. Der Senat sollte systematisch analysieren, warum die online Dienstleistungen von den Bürger*innen kaum genutzt werden.

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Broadcom / VMWare: teuere Sackgasse oder digital souverän?

Das Unternehmen Broadcom kaufte VMWare und änderte das Geschäftsmodell. In Zukunft sind die Produkte nur noch als Abo. Da VMWare Produkte auch in den Berliner Verwaltungen im Einsatz sind, hat diev Änderung des Lizenzmodelles Konsequenten für den Landeshaushalt. Ich habe mich daher beim Senat erkundigt, was das neue Lizenzmodell für Berlin beutetet (Drucksache 19/18300).

Das ITDZ Berlin hat derzeit 538 Lizenzen zur Server-Virtualisierung der Berliner Cloud im Einsatz. Für die Sicherung der bestehenden Infrastruktur sind in den nächsten 5 Jahren bereits rund 7 Mio. EUR für Investition eingeplant. Dieses Geld kann nun für die Abokosten genutzt werden. Damit verursacht der Wechsel auf das neue Lizenzmodell von Broadcom offenbar keine Mehrkosten. Trotzdem zeigt die Übernehme von VMWare und das neue Lizenzmodell, wie abhängig Berlin von einer Singel-Vendore Strategie ist, welche auf lange Sicht die digitale Souveränität der Stadt schaden kann. Um das zu ändern gibt es seit Winter 2023 das Open-Source Kompetenzzentrum.

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