Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

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House of Games kommt in das LUX-Quartier an der Warschauer Straße

Der neue Standort des House of Games steht fest: das LUX-Quartier. Auf 15.000 Quadratmeter Büro- und Veranstaltungsfläche soll dort bis 2026 der Dreh- und Angelpunkt ein neuer Leuchtturm für die Berliner Games-Branche entstehen. Bündnis 90/Die Grünen begrüßen, dass das jahrelange Engagement von Politik, Verwaltung und Szene endlich Früchte trägt. Denn seit 2019 wird nach einem solchen Ort für die Gaming-Community in Berlin gesucht; damals noch unter dem Label Gameshub. Am Dienstagmorgen nun lud der Lenkungskreis des House of Games in die Rotherstraße 8-11 zum Hoffest ein. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey stellten das Projekt vor 250 Vertretern der Gaming-Branche und Stadtgesellschaft vor.

Dennoch bleiben wichtige Fragen offen: Wie hoch werden die Mieten sein? Werden zentrale Einrichtungen wie das Computerspielemuseum oder die Internationale Computerspielesammlung eingebunden? Ist das Konzept flexibel genug für die dynamische Games-Branche? Und: Ist die Finanzierung langfristig gesichert – oder droht auch hier ein neues Projekt im Wartestand?

Der Plan: Ubisoft Berlin fungiert als Ankermieter, gemeinsam mit USK, Stiftung Digitale Spielekultur, Wista Management GmbH sowie medianet berlinbrandenburg e.V. soll es losgehen. Der gesamte erste Stock soll der Indie Games Szene gewidmet werden. Dort soll es einen Co-Working-Space geben, Meeting- und Präsentationsräume so wie Studios zum Entwickeln von Podcasts und User Testing.

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Wie digital ist die Berliner Verwaltung (nach dem Reifegradmodell)?

Berlin fehlt weiter ein Dashboard (also eine transparente Übersicht), das über den Stand der Digitalisierung und der Umsetzung des der Online-Zugangs-Gesetz (OZG) informiert. Daher habe ich den Senat nach einer aktuellen Übersicht der digitalen Verwaltungsleistungen nach dem Reifegradmodell gefragt (Drucksache 19/22520).

Die Antwort ist eine Übersicht mit etwa 7046 Einträgen. Zu erkennen ist, die Mehrheit der Leistungen ist nach wie vor einen unzureichenden Reifegrad hat. Positiv ist, dass immerhin 14 Eine-für-Alle-Leistungen (EfA-Leistungen) aus anderen Bundesländern eingesetzt werden (Liste der Leistungen weiter unten).

Die Ankündigung, die Rolle der CDO zu klären und zu schärfen, legt aber die Ursachen der unzureichenden Digitalisierung offen. Ich halte es für geboten, die offenen Fragen vor Beschlussfassung des kommenden Doppelhaushaltes zu beantworten. Mindestens einen Einstieg in einen Digitalhaushalt halte ich für überfällig. Nach Aussage des Senats ist dazu die Veröffentlichung des Digitalisierungs-Dashboard Berlin für das dritte Quartal 2025 geplant.

Die folgende kurze Übersicht macht transparenz welchen Digitalisierungsstand die einzelnen Verwaltungsdienstleistungen haben. Zum Vergleich jeweils in Klammern eine ähnliche Abfrage aus Jahr 2023 (Drucksache 19/14608).

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Bits & Berlin – Newsletter – 05/2025

Liebe Leserinnen und Leser,

mit meinem Newsletter „Bits & Berlin“ informiere ich regelmäßig über aktuelle Themen rund

um die Modernisierung und Digitalisierung der Berliner Verwaltung.

Auch Ende Mai erwartet Euch wieder eine vollgepackte Ausgabe – unter anderem mit der Debatte zum Landesorganisationsgesetz, dem endgültigen Ende des Berliner FreeWifi-Projekts, einem neuen Anlauf für ein Digitalgesetz, dem Datenleck bei der BVG, IT-Störungen in den Bürgerämtern, einem Cyberangriff auf Berlin.de, Open-Data sowie einer IHK-Umfrage zu Open-Source-Software. Außerdem gibt’s Einblicke in Support- und Weiterentwicklungsverträge für Fachverfahren, ALLRIS und die Standesämter.

Viel Spaß beim Lesen

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Ein Audio- und Videodolmetsch-Tool für die Berliner Verwaltung?

Berlin ist eine internationale Stadt in der neben Deutsch viele verschiedene Sprachen wie Türkisch, Englisch oder auch Polnisch gesprochen werden. Das stellt auch die Verwaltung vor sprachliche Herausforderungen. Gleich zwei Projekte, AVD und SPELL, sollen die Verwaltung unterstützen. Ich habe mich beim Senat erkundigt, wie diese beiden Projekte zusammenarbeiten und wie die IKT-Steuerung Synergieeffekte zwischen Digitalisierungsprojekten garantiert (Drucksache 19/22438).

Die Senatsverwaltung für Soziales (SenASGIVA) testet demnach aktuell das Audio- und Videodolmetsch-Vorhaben (AVD). Im Rahmen eines Pilotprojekts werden 2024-2025 Audio- und Videodolmetschdienste in ausgewählten Berliner Verwaltungseinheiten eingeführt. Das Vorhaben startete im dritten Quartal 2024 und endet voraussichtlich im Dezember 2025.

Dazu nutzt die Berliner Feuerwehr die Plattform SPELL für Übersetzungen von Notrufen. Obwohl beide Projekte Übersetzungsdienste anbieten, gibt es keine Zusammenarbeit zwischen ihnen. Bereits in der Januarsitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz gab ich der Feuerwehr, welche die Plattform SPELL vorstellte, einen Hinweis auf das AVD-Pilotprojekt. Heute steht die SenASGIVA immerhin in Kontakt mit anderen Behörden zur Pilotierung von AVD. Unklar ist die ist die Antwort des Senats bezüglich des Einsatzes des AVD-Dienstes bei der Polizei Berlin, zwar haben diese sich informiert über eine Teilnahme, aber planen keine Nachnutzung. Für die Plattform SPELL gibt es keine Pläne, diese bei anderen Behörden nachzunutzen. Unklar bleibt daher, wie das Ziel: „Doppelarbeiten und -strukturen vermeiden und Synergien für die Verwaltung und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Landes Berlin fruchtbar machen.“ erreicht werden soll.

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Senat verschleppt Digitalisierung der Verfahren zum Anwohnerparkausweis

Seit langen setze ich mich dafür ein, die Verfahren rund um die Anträge auf einen Anwohnerparkausweises medienbruchfrei und digital bearbeiten zu können. Zwar gibt es schon eine Weile einen Online-Antrag. Das Problem: Es braucht einen Upload der Zulassungsbescheinigung Teil I, welcher dann von einer Mitarbeiterin im Bezirksamt überprüft werden muss. Durch einen automatisierten Abruf der Daten beim dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim Kraftfahrtbundesamt könnte dies zukünftig entfallen und der Prozess vollständig medienbruchfrei gestaltet werden.

Daher habe ich bereits im Sommer 2022 auf Initiative der Bezirke versucht, beim Senat eine verantwortliche Stelle zu finden und den Grund zu erfragen, warum die fehlende Schnittstelle zwischen Melderegister und KFZ-Register nicht digitalisierbar ist. Im Jahr 2024 war die verantwortliche Stelle gefunden und auch ein Grund benannt: “Für die Einrichtung der entsprechenden Schnittstelle zum automatisierter Abruf und Abgleich mit dem ZFZR benötigt das LABO die entsprechende gesetzliche Grundlage. Das sehen die bisherigen bundesrechtlichen Vorschriften (88 35 ff. StVG) nicht vor. Ohne die gesetzliche Grundlage kann das LABO das entsprechende Softwaremodul nicht weiterentwickeln.”

Das “Problem” wurde dann Ende 2024 gelöst: “Der Bundestag verabschiedete am 26. September 2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Der entsprechende Artikel 70 dieses Gesetzes tritt dann am 15. April 2025 in Kraft.” Also nochmal nen halbes Jahr Vorlauf… und der Senat sagte damals: “Eine zeitnahe Etablierung eines medienbruchfreien digitalen Verwaltungsverfahrens für Bewohnerparkausweise wird angestrebt. Die zeitliche Perspektive hängt maßgeblich davon ab, wie schnell die etwaig erforderlichen Softwareanpassungen seitens des Herstellers realisiert werden können.” Soweit so gut.

Doch auf meine aktuelle Frage nach der Umsetzung muss der Senat sein Versagen eingestehen (Drucksache 19/22417). Zur Anpassung der Software- und Onlinelösung braucht es ein gesondertes Projekt, dessen Rahmenbedingungen beschlossen werden müssen. Es wurde also nach einem halben Jahr Rechtsklarheit noch nicht einmal begonnen! Und noch schlimmer: “Ein mehrjähriger Vorlauf bis zur Umsetzung ist nicht ausgeschlossen”.

So kann die Digitalisierung der Berliner Verwaltung nicht weiter gehen.

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Von Wien lernen: Duale Zustellung auch für Berlins Behördenpost?

Duale Zustellung ist eine Verwaltungspraxis österreichischer Behörden, Dokumente vorrangig an ein elektronisches Postfach des Empfängers zu übermitteln und nur nachrangig die klassische Briefpost zu benutzen. Der Empfänger erhält zuerst eine E-Mail mit einem Link zu seinem Dokument. Wenn der Empfänger dieses Dokument nicht innerhalb einer gewissen Zeit abholt, erhält er (sofern vom Versender gewünscht) die Sendung per Post. Kein wichtiges Dokument kann im SPAM-Ordner verloren gehen oder aus versehen im Mailpostfach übersehen. Ich habe mich mal beim Senat erkundigt, ob sowas in Berlin möglich ist (Drucksache 19/22256).

Eine dem Österreichischen Behördendienst vergleichbare duale Lösung erachtet der Senat aufgrund der zentral verwalteten Nutzerkonten nur auf Bundesebene für sinnvoll und beteiligt sich in diesem Sinne bei zukünftigen Weiterentwicklungen von „BundID“ und „Mein Unternehmenskonto (MUK)“. Mit den im IKT-Basisdienst „Nutzerkonten Berlin“ gebündelten, bundesweiten Angeboten „BundID“ und „MUK“ bietet die Berliner Verwaltung digitale Postfachlösungen an, über die die Zustellung von Nachrichten mit personenbezogenen Daten oder Bescheide der angebundenen Behörden ermöglicht wird. Die Entscheidung über den Zustellkanal trifft die jeweilige Behörde bei der Anbindung ihrer Fachverfahren an den IKT-Basisdienst.

Die „BundID“ und „Mein Unternehmenskonto (MUK)“ sind in Berlin bereits in den folgenden Verwaltungsleistungen eingebunden:

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Digitale Souveränität in Berlin: Quellcode von OpenSource unbekannt …

Der Berliner Senat verfügt offenbar weiter über keine konkreten Informationen darüber, welche IT-Fachverfahren der Berliner Verwaltung bereits als Quellcode veröffentlicht wurden. Der Grund dafür liegt in den Beschränkungen des aktuellen Datenbestands. Die aktuelle IT-Bestands- und Planungsübersicht (IT-BePla) erfasst keine Links oder andere Verweise zur verwendeten Software, genauso wenig wie die genaue Lizenz der Software (Drucksache 19/22051). Eigentlich sollte die IT-BePla schon lange ein Update erhalten. Doch bis heute geht es mit dem Vorhaben nicht voran. Erst mit der geplanten Neugestaltung der IT-BePla werden dann systematisch Informationen zum Stand von Open Source, einschließlich direkter Links zum veröffentlichten Quellcode, erfasst. Ob es so kommen wird, zeigt sich vermutlich in der Debatte über den kommenden Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027.

Bereits im September 2024 hatte ich mich nach der verwendeten Open-Source-Software in der Berliner Verwaltung erkundigt. Die damalige Antwort zeigt, es gibt wenig Verständnis für Open-Source-Software in der Verwaltung. Darüber hinaus fehlt eine Vorgabe, bis wann der Quellcode von Open-Source-Anwendungen, die von der Verwaltung eingesetzt wird, veröffentlicht sein muss. Eine Anfrage (Drucksache 19/21578) aus dem März zeigt, dass es auch bei der IT-Vergabe an klaren Vorgaben und Kriterien fehlt. Der Senat muss hier nachsteuern, Länder wie Schleswig-Holstein sind hier Vorbilder für die Anwendung von Open-Source in der Verwaltung.

Bezüglich des konkreten Beispiels der Bürgerbeteiligungsplattform “mein.berlin.de“, die auf der Open-Source-Software Adhocracy basiert, erklärte der Senat, dass die verantwortliche Stelle die Anregung zur Veröffentlichung auf Open CoDE aufgreifen wird. In Zusammenarbeit mit dem beauftragten Betreiber Liquid Democracy e.V. soll die Möglichkeit einer solchen Veröffentlichung geprüft werden.

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Digitale Verwaltung – was kosten die Medienbrüche?

Medienbrüche sind teuer, denn sie kosten der Verwaltung Zeit, Personal und Nerven. Ich habe daher beim Senat nach dem 3 schlimmsten Medienbrüchen für jede Senatsverwaltung erkundigt. Ein Medienbruch entsteht überall dort, wo per Hand Informationen von einem Medium in ein ganz anderes übertragen werden müssen. Beispielsweise müssen gedruckte Anträge von Mitarbeiter*innen der Verwaltung für ein digitales Verfahren abgetippt werden. Die Antwort ist ehrlich und ausführlich (Drucksache 19/21972). Exemplarisch hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie generell erklärt, wo und wie häufig Medienbrüche entstehen:

Am meisten Mehrarbeit und Kosten verursachen analog (postalisch, schriftlich) eingehende Anträge, Anfragen und Informationen. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel elektronisch (PC- gestützt, Medienbruch Nummer eins). Insofern müssen Schriftstücke eingescannt oder abgetippt werden, Antworten können teilweise per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Häufig erfolgt ein weiterer Medienbruch nach der elektronischen Bearbeitung, weil Antworten wiederum schriftlich (postalisch, analog) erfolgen müssen (Medienbruch Nummer zwei).

Eine weitere Mehrarbeit und Kosten verursachender Medienbruch ist die Bearbeitung von Vorgängen in IT-gestützten Fachverfahren. Aufgrund fehlender rechtlicher und technischer Voraussetzun- gen (z. B. nicht vorhandene digitale Unterschriften, digitale Akte) müssen Ergebnisse des jeweiligen Bearbeitungsprozesses (z. B. Bescheide) ausgedruckt und damit nach einem erneuten Medienbruch (Medienbruch Nummer drei) übermittelt werden.

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Bits & Berlin – Newsletter – 04/2025

Liebe Leserinnen und Leser,

mit meinem Newsletter Bits & Berlin informiere ich regelmäßig über aktuelle Themen rund um die Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung in Berlin. Kurz vor den Osterferien gibt es diesmal wieder viele spannende Entwicklungen und Einblicke – unter anderem zu folgenden Themen:

  • Die Verwaltungsreform und die erste Lesung im Abgeordnetenhaus
  • Die föderale Umsetzung europäischen Digital- und Datenschutzrechts
  • Digitale Zwillinge in der Verwaltung
  • Die Forderung des Berliner Rechnungshofs nach Steuerung der Digitalisierung
  • Das digitale Sozialamt
  • Das 14-Tage-Ziel für einen Termin im Bürgeramt
  • Der Einsatz von KI in der Verwaltung

Ich wünsche Ihnen erholsame Ostertage – und viel Freude beim Lesen!

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