Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Stadtentwicklung

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Klimaaktionsplan für Marzahn-Hellersdorf

In der vergangenen Woche hat die Volksinitiative Klimanotstand 43.522 Unterschriften dem Berliner Abgeordnetenhaus übergeben. Die Initiative fordert, dass Berlin seine Planung an das 1,5 Grad-Ziel des Pariser Abkommens anpassen solle.

Ich nehme das zum Anlass den Entwurf für einen (bündnisgrünen) Klimaaktionsplan für Marzahn-Hellersdorf an dieser Stelle zur Diskussion zu stellen. Welche Idee ist gut? Welche Maßnahme fehlt? An was sollten wir darüber hinaus denken?

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Marzahn - Hellersdorf Senat Stadtentwicklung 

Schaffung von neuem Wohnraum in Marzahn-Hellersdorf

Der Senat berichtet jährlich zum 1. Juni über die Schaffung von Wohnraum (preis- und belegungsgebunden) einschließlich des Planungsstands im Rahmen der Sachwerteinlagen durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften.

Der aktuelle Bericht für 2019 zeigt, dass Marzahn-Hellersdorf mit 16 % geplanter Wohnungsneubauprojekte Berlinweit an zweiter Stelle der Bezirke steht. Ingesamt sollen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf 7.858 neue Wohneinheiten entstehen. Die geplanten Wohnungsneubauten verteilen sich dabei unterschiedlich auf die Wohnungsbaugesellschaften. In Marzahn-Hellersdorf sind von der GESOBAU 3.162 neue Wohneinheiten, von STADT und LAND 2.946, von der degewo 1.445, von der HOWOGE 167 sowie von der Gewobag 138 neue Wohneinheiten vorgesehen. Berlinweit sind bis 2021 insgesamt 390 Wohnungsneubauvorhaben mit 49.616 Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften geplant.

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Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Stadtentwicklung 

Vollendung der Gartendenkmalgerechten Gestaltung des Ullrichplatzes in Mahlsdorf

Seit 1995 ist der Ullrichplatz in Mahlsdorf-Süd auf der Denkmalliste des Landes Berlin. Denn er wurde in den Jahren von 1925 bis 1929 nach Plänen des Landschaftsarchitekten Erwin Barth (1880-1933) angelegt, der unter anderem auch den Savignyplatz und den Volkspark Jungfernheide entwarf. Nachdem sich der Platz aber nicht mehr in dem ursprünglichen Zustand des Gartendenkmals befand und eher verwildert war, wurde 2017 mit der Neugestaltung begonnen. Anfang 2018 konnte bereits der neue Spielplatz im Norden des Ullrichplatzes fertig gestellt werden.

Für die weitere Umgestaltung des Ullrichplatzes sind im aktuellen Haushalt Gelder für den 3. Bauabschnitt bereitgestellt. Diese stehen nun vor der Freigabe und der Vollendung der Umgestaltung (konkret der Mittelteil) steht dann nix mehr im Weg. Die Prüfung und Genehmigung der Bauplanungsunterlage mit Gesamtkosten in Höhe von 528.000,00 € sind im April 2019 durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erfolgt. Die Fertigstellung der Baumaßnahme wird dann voraussichtlich in 2020 erfolgen.

Beitragsbild: Planzeichnung XXIII-27a

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IGA 2017 Marzahn - Hellersdorf Stadtentwicklung Umwelt und Naturschutz 

Aktuelles zum Kienbergpark und den Gärten der Welt

Mein Kollege Kristian Ronneburg hat den Senat zu aktuellen Planung rund um die Gärten der Welt und den Kienbergpark befragt. In der Antwort informiert der Senat, dass die Gespräche zur Planung der „Multifunktionellen Einrichtung“ zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie dem Aufsichtsrat der Grün Berlin GmbH noch immer laufen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Beteiligten kann der Bau aber frühestens 2022 beginnen. Dazu wird mit dem Pächter über die Öffnung der Gastronomie im Besucherzentrum der „Gärten der Welt“ unabhängig von den Betriebszeiten der „Gärten“ gesprochen. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich eine solche unabhängige Zugänglichkeit der Gastronomie im Besucherzentrum.

Die ausführlichen Antworten finden sie im Folgenden.

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Abgeordnetenhaus Marzahn - Hellersdorf Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Stadtentwicklung 

Bevor es zu spät ist: Milieuschutz auch in Marzahn-Hellersdorf

Berlins Bezirke stellen immer mehr Kieze unter Schutz. Da stellt sich die Frage, ob auch Marzahn-Hellersdorf Milieuschutz braucht, um seine Mieter*innen in einzelnen Gebieten vor stark steigende Mieten zu schützen? Diese Frage hat der Tagesspiegel zuletzt aufgeworfen. Ich habe den Senat und das Bezirksamt nach einer aktuellen Bewertung gefragt (Drucksache 18/18089). Aus der Antwort wird deutlich, dass es derartige Planungen bisher nicht gibt. Die Anzahl der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen hat sich auf bisher niedrigem Niveau aber vervierfacht (von 52 auf 230 Wohnungen). Auch die Anzahl der Abgeschlossenheitsbescheinigungen haben sich vervielfacht. Diese ist die Grundlage für die Bildung von Wohnungs- bzw. Teileigentum.

Bei der aktuellen Situation am Mietmarkt, finde ich nur Abwarten zu wenig. Das Bezirksamt sollte wie andere Bezirke auch ein Grobscreening als Voruntersuchung in Auftrag geben. Auf der Basis kann dann über die Einführung einer Milieuschutzsatzung in einzelnen Gebieten entschieden werden. Die Erfahrungen anderer Bezirke zeigt: es ist besser mit dem Schutz der Mieter*innen früher als später zu beginnen.

Welche Vorteile hat ein Milieuschutz?

Die sozialen Erhaltungsverordnungen haben gemäß Paragraf 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen.

  • Milieuschutz statuiert einen Genehmigungsvorbehalt für bauliche Vorgänge (Rückbau, bauliche Änderung, Nutzungsänderung).
  • Nach § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB hat der Bezirk darüber hinaus ein gesetzliches Vorkaufsrecht in Erhaltungsgebieten.
  • In Milieuschutzgebieten ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gemäß Umwandlungsverbotsverordnung genehmigungspflichtig und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Frage 1: Wie viele Wohnungen wurden seit 2013 in Marzahn-Hellersdorf als Mietwohnungen neu errichtet?
Frage 2: Wie viele Wohnungen wurden im gleichen Zeitraum in Marzahn-Hellersdorf als Eigentumswohnungen neu errichtet?

Im Zeitraum 2013 bis 2017 wurden 2.964 Miet- und 202 Eigentumswohnungen neu errichtet.

Frage 3: Wie viele Umwandlungen und wie viele Anträge auf Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gab es in Marzahn-Hellersdorf in den Jahren 2013-2018? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und der kleinsten verfügbaren Planungseinheit (PLR) im Bezirk, wenn möglich unter Zuordnung der Planungseinheit zu den Ortsteilen.

In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der über Grundbuchumschreibungen vollzogenen Umwandlungen von ehemaligen Mietwohnungen nach Planungsräumen dargestellt. Angegeben sind die Wohnungszahlen.

Eine Genehmigungspflicht und entsprechende Anträge für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gibt es im Bezirk Marzahn-Hellersdorf nicht, da es kein soziales Erhaltungsgebiet nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch gibt.

Frage 4: Wie viele Abgeschlossenheitsbescheinigungen wurden in den Jahren 2013-2018 beantragt und wie viele wurden davon bisher ausgestellt? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und der kleinsten verfügbaren Planungseinheit (PLR) im Bezirk, wenn möglich unter Zuordnung der Planungseinheit zu den Ortsteilen.

Nach Angabe des Bezirks entspricht die Anzahl der von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellten Abgeschlossenheitsbescheinigungen (AB) in den Jahren 2013 bis 2018 der Anzahl der beantragten AB. Die Zuordnung der AB nach Bezirksregionen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Zuordnung nach Planungsräumen erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde nicht.

Frage 5: Wann wird das Bezirksamt ein Grobscreening als Voruntersuchung in Auftrag geben, das die Einführung einer Milieuschutzsatzung möglich macht? Falls keine Planungen dazu bestehen, aus welchen Gründen sieht das Bezirksamt keinerlei Notwendigkeit dieses Instrument des Mieterschutzes zu nutzen?
Frage 6: Welche Maßnahmen werden aktuell im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf auf der Basis von welchen Zielen hinsichtlich der Vorbereitung zur Prüfung von sozialen Erhaltungssatzungen getroffen und mit welchen vorläufigen Ergebnissen?
Frage 7: Welche sonstigen Maßnahmen sind geplant, um einer möglichen Verdrängung sowie starken Mietsteigerungen entgegenzuwirken?

Der Bezirk sieht aus folgenden Gründen keinen Bedarf für den Einsatz von Milieuschutzsatzungen bzw. einer Voruntersuchung:

  • Marzahn-Hellersdorf ist der Bezirk mit den niedrigsten Mieten, dem höchsten Anteil an belegungsgebundenen Wohnungen und der niedrigsten Verkaufsquote des Mietwohnungsbestandes (Quelle: IBB-Wohnungsmarktbericht 2018).
  • Zwischen den Jahren 2014 und 2018 wurden fast 1.800 geförderte Wohnungen gebaut, das sind nach Lichtenberg die meisten.
  • Aus den Wanderungsdaten für das Jahr 2018 geht hervor, dass der Bezirk die höchste Wohnortbindung aller Bezirke hat (geringster Zuzug, geringster Fortzug).
  • Aus dem Sozialbericht 2017 geht hervor, dass sich die soziale Lage in der Großsiedlung zum Teil verbessert hat.
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Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere

Mit einer ressortübergreifende Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere setzt der Senat die Rot-Rot-Grüne Koalitionsvereinbarung um. Ziel ist es den sozialen Zusammenhalt in Berlin zu fördern. Die Gemeinschaftsinitiative des Landes Berlin knüpft an die ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt des Bundes „Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier“ an. Die Gemeinschaftsinitiative hat dazu einen engen Zusammenhang mit der Strategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabechancen in Berlin.

Im nächsten Schritt bedarf es einer engen Einbindung des Rates der Bürgermeister und der Berliner Bezirke. Eine Verankerung der Bezirke in der entsprechenden Lenkungsrunde ist für eine erfolgreiche Umsetzung geboten. Zentral ist, dass mit der Strategie anerkannt wird, dass Unterstützungsangebote mit Bezug und Anbindung zur konkreten Quartiersebene am ehesten in Anspruch genommen werden.

Bisher sind folgende Programme und Maßnahmen für eine mögliche Einbindung in die Gemeinschaftsinitiative von den beteiligten Fachabteilungen vorgeschlagen worden, die im
Hinblick auf ihre Eignung zu prüfen sind:

  • Soziale Stadt / Quartiersmanagement
  • Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN-Pilotprojekte)
  • Investitionspakt Soziale Integration im Quartier
  • IFP Stadtteilzentren
  • EFRE Stadtteilzentren
  • Bonus-Programm
  • Landesprogramm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“
  • Landesprogramm „Lokale Bildungsverbünde nachhaltig sichern und stärken“
  • Landesprogramm Berliner Familienzentren
  • Aktionsprogramm Gesundheit

Von der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative werden folgende positive Effekte erwartet:

  • Synergieeffekte zwischen den Programmen und Aktivitäten durch koordiniertes Vorgehen
  • Entwicklung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung in den sozial
    benachteiligten Quartieren für die soziale Infrastruktur und sozio-integrative Angebote
  • eine abgestimmte Förderkulisse (Ausweisung von sozial benachteiligten Quartieren im
    Sinne dieser Senatsvorlage) eine bessere gesamtstädtische Sicht- und
    Kommunizierbarkeit der Aktivitäten des Senats für benachteiligte Quartiere
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Einwohnerversammlung Lemkestraße – das Bezirksamt muss die Planungen nach dem Feedback anpassen

Die Veranstaltung hat gezeigt: die größte Sorge der Anwohner*innen, ist dass ihre Straße zur Rennpiste von Mahlsdorf wird. Das Bezirksamt ist nun in der Verantwortung, die Planungen für die Lemkestraße anzupassen. Das Fachwissen der Bürger hat dabei Hinweise gegeben, wie dies gelingen kann. Politik im 21. Jahrhundert ist gut damit beraten, sich bei Ideen und Planungen von Bürger*innen inspirieren zu lassen.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es in der Versammlung nicht gelungen ist sachlich über die Anliegen, Planungen und Herausforderungen zu sprechen. Bezeichnend war, dass die große Sorge, dass die Lemkestraße mit Tempo 50 zur Durchgangsstraße wird, erst als letzter Beitrag aus dem Publikum wirklich zur Sprache kam. Auch wenn die etwas hitzige Stimmung es nicht vermuten lässt, bin ich überzeugt, dass Bürger*inneninitiative und Bezirksamt näher beieinander sind als gedacht.

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Grundsteinlegung für die neue Sekundarschule in Mahlsdorf

Bei der Grundsteinlegung für die neue Sekundarschule in Mahlsdorf konnten sich die anwesenden Gäste heute schon einen ersten Eindruck von den zukünftigen Räumen der Schule in Holzbauweise verschaffen. In dem Mustercontainer kann nachempfunden werden, wie für die Kinder dadurch zuküftig eine angenehme Raum- und Lernatmosphäre entsteht. Das Holz soll, wie die Senatorin Katrin Lompscher erläuterte, auch nach den nachhaltigen Beschaffungskriterien FSC zertifiziert sein. Denn die nächste Generation hat ein Recht darauf, dass wir nur noch mit nachwachsenden Rohstoffen bauen und das Klima schützen.

Die Integrierte Sekundarschule in der Straße an der Schule wurde innerhalb von nur zwei Jahren geplant und soll bereits 2019 fertiggestellt werden. Der Holzbau ist nicht nur natürlich und spart Ressourcen, es geht dadurch auch viel schneller – denn die Module lassen sich nach der Anlieferung laut dem Architekten innerhalb von nur sechs Wochen montieren.
Es ist die erste Schule der rot-rot-grünen Schulbauoffensive, die mit dem beschleunigten Planungsverfahren, in Holzbauweise und mit Gründach gebaut wird. Laut Frau Lompscher und Frau Scheeres sollen noch viele weitere Neubauschulen aus Holz für Berlin folgen.

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Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Senat Stadtentwicklung Wirtschaft 

Neubau von REWE am Bahnhof Mahlsdorf

Lange haben wir gewartet. Nun startet der Neubau von REWE am Bahnhof Mahlsdorf. Der Senat hat dazu einige Antworten zu den Planungen der Verkehrsführung gegeben.

Für die Anbindung des REWE-Marktes finden Anpassungsleistungen im Straßenraum der Hönower Straße statt. Sie beinhalten die Herstellung einer Zu- und Ausfahrt gegenüber der Treskowstraße, eines Linksabbiegefahrstreifens von Norden, eines separaten Fahrstreifens östlich des Straßenbahngleises von Süden und die Anpassung der Bushaltestellen und des östlichen Gehweges. Der REWE-Markt erhält jeweils eine Zufahrt von der Hönower Straße und der Fritz-Reuter-Straße, die voraussichtlich trapezförmig als Gehwegüberfahrten gestaltet werden. Darüberhinaus entsprechen die Erschließungsmaßnahmen für den REWE-Markt den Inhalten und vertraglichen Regelungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes XXIII-3-2 VE.

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