Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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Einfach zu lang: 14 Wochen Warten aufs Wohngeld

Wer in Berlin auf Wohngeld angewiesen ist, braucht vor allem eines: Geduld. Im Durchschnitt warten Antragsteller 14 Wochen auf ihr Wohngeld. Vierzehn Wochen, in denen Menschen nicht wissen, ob sie ihre Miete zahlen können. Dieses ernüchternde Ergebnis zeigt eine aktuelle schriftliche Anfrage, die ich mit meiner Kollegin Katrin Schmidberger gestellt habe (Drucksache 19/22668). Das Beispiel Wohngeld zeigt auch, dass Digitalisierung allein nicht hilft. Denn Wohngeld lässt sich online beantragen – immerhin nutzen etwa ein Drittel aller Antragsteller diese Möglichkeit. Dabei werden die Online-Anträge durch eine aufwendige Middleware-Architektur geschleust, transformiert und in digitale Postfächer weitergeleitet. Doch am Ende steht der analoge Flaschenhals: Sachbearbeiter*innen müssen jeden Antrag manuell prüfen und per „Übernahme-Button“ ins System einpflegen. Und solange zu viele Stellen unbesetzt sind, hilft auch eine digitale Antragstellung nicht. Der Senat muss sich aktiv um die Stellenbesetzung in den wichtigen Ämtern kümmern. Eine zentrale Personalgewinnung ist überfällig.

Das zweite Problem ist die Vielzahl von Nachweisen die ein Antrag benötigt. Da sämtliche weitere Kommunikation – fehlende Dokumente, Nachfragen, Bescheide – über den Postweg läuft, ist das ganze doch zeitaufwendig. Ob das in jedem Fall sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln. Der Senat verspricht Besserung durch Künstliche Intelligenz. Eine Machbarkeitsstudie unter dem Titel „Formulare überwinden“ soll prüfen, ob KI die Antragsstellung vereinfachen kann.

Am Geld kann es nicht liegen: „Eine elektronische Zustellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben würde die Kosten der Nutzung der Druckstrasse unter der Annahme, dass sich 70 % der online-Beantragenden bei BundID registrieren (nur über Elsterzertifikat oder eID möglich), um rd. 150.000 € jährlich senken“. Auch hier ist der Arbeitsauftrag an den Senat klar.

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Berliner Verwaltung bekommt ein Update

Berlin’s Verwaltung bekommt ein Update. Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linken haben sich darauf geeinigt, mithilfe einer Verfassungsreform eine grundlegende Verwaltungsstrukturänderung in der nächsten Woche im Plenum zu beschließen. Am heutigen Mittwoch hat der Hauptausschuss dem Änderungsantrag zum neuen Landesorganisationsgesetz (LOG; Drucksache 19/2353, Änderungsantrag) und der zugehörigen Verfassungsänderung zugestimmt (Drucksache 19/2352, Änderungsantrag) zugestimmt. Damit ist der Weg für eine Beschlussfassung am 26. Juni 2025 bereitet.

Inhaltlich ist das Paket ein großer Schritt. Das neue Das Landesorganisationsgesetz (LOG) ersetzt das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG), stärkt die Zusammenarbeit zwischen Land und Bezirken und schafft erstmals einen einheitlichen Aufgabenkatalog für alle Verwaltungsebenen. Auf dieser Grundlage kann eine transparente Verteilung von Aufgaben entlang von festen Politik- und Querschnittsfeldern gelingen. Eine vom Abgeordnetenhaus gewählte Einigungsstelle zwischen Land und Bezirken soll verbindlich das Behörden-Ping-Pong beenden. Das Konnexitäts-Prinzip in der Verfassung soll dazu die eine Klärung der für eine Aufgabe benötigten Ressourcen verbessern.

Die Reform fußt auf Vorschlägen die Bündnis 90/Die Grünen im Dezember 2022 mit dem “Update – ein neues Fundament für eine funktionierende Stadt” gemacht haben. Die Arbeit ist mit dem Beschluss jedoch noch nicht beendet. Die Umsetzung alle Aufgaben nach dem gesetzlichen Vorgaben transparent zu sortieren und sich Gedanken über die jeweiligen finanziellen Bedarfen zu machen steht noch an. Die weiteren Monate werden zeigen, ob der Senat den Rückenwind aus dem Abgeordnetenhaus nutzen kann.

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Verschläft der Senat das Update auf Windows 11?

Der Berliner Senat kommt beim notwendigen Update der Arbeitsplatz-PC der Beschäftigten auf Windows 11 nicht voran. Bisher haben im Durchschnitt nur ca. 12 Prozent der Arbeitsplatz-PC ein Update auf Windows 11 erhalten (Drucksache 19/22598). Das ist zwar eine Steigerung seit Februar 2025 von knapp acht Prozentpunkten. In dem Tempo wird der Senat die Frist trotzdem verpassen – und das würde teuer oder ein Sicherheitsrisiko. Schlimm ist, dass der Senat noch immer kein klares Bild hat, welche Fachverfahren überhaupt auf einem Windows 11-Arbeitsplatz laufen. So sind dem Senat sind insgesamt 271 IT-Fachverfahren bekannt, zu welchen mit Stand 02.06.2025 keine Windows-11-Kompatibilitäts-Meldung vorliegt. Positiv fällt immerhin das Bezirksamt Treptow-Köpenick mit einem aktuellen Stand von 70,57 Prozent an Windows 11-Geräten auf.

Hintergrund: Am 14. Oktober 2025 läuft der reguläre Support für Windows 10 aus. Das bedeutet: Es gibt keine kostenlosen Softwareupdates und Sicherheitspatches mehr. Bis dahin muss die Berliner Verwaltung die noch 84.869 Windows-10-Arbeitsplätze auf Windows 11 aktualisieren. Angesichts des schleppenden Fortschritts ist es wohl unwahrscheinlich, dass der Senat dieses Ziel noch erreichen wird. Die Planungen der Umstellung begannen immerhin bereits im Mai 2023. Doch schon im Februar 2025 zeichnete sich ab, dass der Senat sich zeitlich verkalkuliert hat (Drucksache 19/21464).

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Wie digital ist die Berliner Verwaltung (nach dem Reifegradmodell)?

Berlin fehlt weiter ein Dashboard (also eine transparente Übersicht), das über den Stand der Digitalisierung und der Umsetzung des der Online-Zugangs-Gesetz (OZG) informiert. Daher habe ich den Senat nach einer aktuellen Übersicht der digitalen Verwaltungsleistungen nach dem Reifegradmodell gefragt (Drucksache 19/22520).

Die Antwort ist eine Übersicht mit etwa 7046 Einträgen. Zu erkennen ist, die Mehrheit der Leistungen ist nach wie vor einen unzureichenden Reifegrad hat. Positiv ist, dass immerhin 14 Eine-für-Alle-Leistungen (EfA-Leistungen) aus anderen Bundesländern eingesetzt werden (Liste der Leistungen weiter unten).

Die Ankündigung, die Rolle der CDO zu klären und zu schärfen, legt aber die Ursachen der unzureichenden Digitalisierung offen. Ich halte es für geboten, die offenen Fragen vor Beschlussfassung des kommenden Doppelhaushaltes zu beantworten. Mindestens einen Einstieg in einen Digitalhaushalt halte ich für überfällig. Nach Aussage des Senats ist dazu die Veröffentlichung des Digitalisierungs-Dashboard Berlin für das dritte Quartal 2025 geplant.

Die folgende kurze Übersicht macht transparenz welchen Digitalisierungsstand die einzelnen Verwaltungsdienstleistungen haben. Zum Vergleich jeweils in Klammern eine ähnliche Abfrage aus Jahr 2023 (Drucksache 19/14608).

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Ein Audio- und Videodolmetsch-Tool für die Berliner Verwaltung?

Berlin ist eine internationale Stadt in der neben Deutsch viele verschiedene Sprachen wie Türkisch, Englisch oder auch Polnisch gesprochen werden. Das stellt auch die Verwaltung vor sprachliche Herausforderungen. Gleich zwei Projekte, AVD und SPELL, sollen die Verwaltung unterstützen. Ich habe mich beim Senat erkundigt, wie diese beiden Projekte zusammenarbeiten und wie die IKT-Steuerung Synergieeffekte zwischen Digitalisierungsprojekten garantiert (Drucksache 19/22438).

Die Senatsverwaltung für Soziales (SenASGIVA) testet demnach aktuell das Audio- und Videodolmetsch-Vorhaben (AVD). Im Rahmen eines Pilotprojekts werden 2024-2025 Audio- und Videodolmetschdienste in ausgewählten Berliner Verwaltungseinheiten eingeführt. Das Vorhaben startete im dritten Quartal 2024 und endet voraussichtlich im Dezember 2025.

Dazu nutzt die Berliner Feuerwehr die Plattform SPELL für Übersetzungen von Notrufen. Obwohl beide Projekte Übersetzungsdienste anbieten, gibt es keine Zusammenarbeit zwischen ihnen. Bereits in der Januarsitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz gab ich der Feuerwehr, welche die Plattform SPELL vorstellte, einen Hinweis auf das AVD-Pilotprojekt. Heute steht die SenASGIVA immerhin in Kontakt mit anderen Behörden zur Pilotierung von AVD. Unklar ist die ist die Antwort des Senats bezüglich des Einsatzes des AVD-Dienstes bei der Polizei Berlin, zwar haben diese sich informiert über eine Teilnahme, aber planen keine Nachnutzung. Für die Plattform SPELL gibt es keine Pläne, diese bei anderen Behörden nachzunutzen. Unklar bleibt daher, wie das Ziel: „Doppelarbeiten und -strukturen vermeiden und Synergien für die Verwaltung und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Landes Berlin fruchtbar machen.“ erreicht werden soll.

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Senat verschleppt Digitalisierung der Verfahren zum Anwohnerparkausweis

Seit langen setze ich mich dafür ein, die Verfahren rund um die Anträge auf einen Anwohnerparkausweises medienbruchfrei und digital bearbeiten zu können. Zwar gibt es schon eine Weile einen Online-Antrag. Das Problem: Es braucht einen Upload der Zulassungsbescheinigung Teil I, welcher dann von einer Mitarbeiterin im Bezirksamt überprüft werden muss. Durch einen automatisierten Abruf der Daten beim dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim Kraftfahrtbundesamt könnte dies zukünftig entfallen und der Prozess vollständig medienbruchfrei gestaltet werden.

Daher habe ich bereits im Sommer 2022 auf Initiative der Bezirke versucht, beim Senat eine verantwortliche Stelle zu finden und den Grund zu erfragen, warum die fehlende Schnittstelle zwischen Melderegister und KFZ-Register nicht digitalisierbar ist. Im Jahr 2024 war die verantwortliche Stelle gefunden und auch ein Grund benannt: “Für die Einrichtung der entsprechenden Schnittstelle zum automatisierter Abruf und Abgleich mit dem ZFZR benötigt das LABO die entsprechende gesetzliche Grundlage. Das sehen die bisherigen bundesrechtlichen Vorschriften (88 35 ff. StVG) nicht vor. Ohne die gesetzliche Grundlage kann das LABO das entsprechende Softwaremodul nicht weiterentwickeln.”

Das “Problem” wurde dann Ende 2024 gelöst: “Der Bundestag verabschiedete am 26. September 2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Der entsprechende Artikel 70 dieses Gesetzes tritt dann am 15. April 2025 in Kraft.” Also nochmal nen halbes Jahr Vorlauf… und der Senat sagte damals: “Eine zeitnahe Etablierung eines medienbruchfreien digitalen Verwaltungsverfahrens für Bewohnerparkausweise wird angestrebt. Die zeitliche Perspektive hängt maßgeblich davon ab, wie schnell die etwaig erforderlichen Softwareanpassungen seitens des Herstellers realisiert werden können.” Soweit so gut.

Doch auf meine aktuelle Frage nach der Umsetzung muss der Senat sein Versagen eingestehen (Drucksache 19/22417). Zur Anpassung der Software- und Onlinelösung braucht es ein gesondertes Projekt, dessen Rahmenbedingungen beschlossen werden müssen. Es wurde also nach einem halben Jahr Rechtsklarheit noch nicht einmal begonnen! Und noch schlimmer: “Ein mehrjähriger Vorlauf bis zur Umsetzung ist nicht ausgeschlossen”.

So kann die Digitalisierung der Berliner Verwaltung nicht weiter gehen.

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Von Wien lernen: Duale Zustellung auch für Berlins Behördenpost?

Duale Zustellung ist eine Verwaltungspraxis österreichischer Behörden, Dokumente vorrangig an ein elektronisches Postfach des Empfängers zu übermitteln und nur nachrangig die klassische Briefpost zu benutzen. Der Empfänger erhält zuerst eine E-Mail mit einem Link zu seinem Dokument. Wenn der Empfänger dieses Dokument nicht innerhalb einer gewissen Zeit abholt, erhält er (sofern vom Versender gewünscht) die Sendung per Post. Kein wichtiges Dokument kann im SPAM-Ordner verloren gehen oder aus versehen im Mailpostfach übersehen. Ich habe mich mal beim Senat erkundigt, ob sowas in Berlin möglich ist (Drucksache 19/22256).

Eine dem Österreichischen Behördendienst vergleichbare duale Lösung erachtet der Senat aufgrund der zentral verwalteten Nutzerkonten nur auf Bundesebene für sinnvoll und beteiligt sich in diesem Sinne bei zukünftigen Weiterentwicklungen von „BundID“ und „Mein Unternehmenskonto (MUK)“. Mit den im IKT-Basisdienst „Nutzerkonten Berlin“ gebündelten, bundesweiten Angeboten „BundID“ und „MUK“ bietet die Berliner Verwaltung digitale Postfachlösungen an, über die die Zustellung von Nachrichten mit personenbezogenen Daten oder Bescheide der angebundenen Behörden ermöglicht wird. Die Entscheidung über den Zustellkanal trifft die jeweilige Behörde bei der Anbindung ihrer Fachverfahren an den IKT-Basisdienst.

Die „BundID“ und „Mein Unternehmenskonto (MUK)“ sind in Berlin bereits in den folgenden Verwaltungsleistungen eingebunden:

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Digitale Verwaltung – was kosten die Medienbrüche?

Medienbrüche sind teuer, denn sie kosten der Verwaltung Zeit, Personal und Nerven. Ich habe daher beim Senat nach dem 3 schlimmsten Medienbrüchen für jede Senatsverwaltung erkundigt. Ein Medienbruch entsteht überall dort, wo per Hand Informationen von einem Medium in ein ganz anderes übertragen werden müssen. Beispielsweise müssen gedruckte Anträge von Mitarbeiter*innen der Verwaltung für ein digitales Verfahren abgetippt werden. Die Antwort ist ehrlich und ausführlich (Drucksache 19/21972). Exemplarisch hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie generell erklärt, wo und wie häufig Medienbrüche entstehen:

Am meisten Mehrarbeit und Kosten verursachen analog (postalisch, schriftlich) eingehende Anträge, Anfragen und Informationen. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel elektronisch (PC- gestützt, Medienbruch Nummer eins). Insofern müssen Schriftstücke eingescannt oder abgetippt werden, Antworten können teilweise per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Häufig erfolgt ein weiterer Medienbruch nach der elektronischen Bearbeitung, weil Antworten wiederum schriftlich (postalisch, analog) erfolgen müssen (Medienbruch Nummer zwei).

Eine weitere Mehrarbeit und Kosten verursachender Medienbruch ist die Bearbeitung von Vorgängen in IT-gestützten Fachverfahren. Aufgrund fehlender rechtlicher und technischer Voraussetzun- gen (z. B. nicht vorhandene digitale Unterschriften, digitale Akte) müssen Ergebnisse des jeweiligen Bearbeitungsprozesses (z. B. Bescheide) ausgedruckt und damit nach einem erneuten Medienbruch (Medienbruch Nummer drei) übermittelt werden.

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Bits & Berlin – Newsletter – 04/2025

Liebe Leserinnen und Leser,

mit meinem Newsletter „Bits & Berlin“ informiere ich regelmäßig über aktuelle Themen rund um die Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung in Berlin. Kurz vor den Osterferien gibt es diesmal wieder viele spannende Entwicklungen und Einblicke – unter anderem zu folgenden Themen:

  • Die Verwaltungsreform und die erste Lesung im Abgeordnetenhaus
  • Die föderale Umsetzung europäischen Digital- und Datenschutzrechts
  • Digitale Zwillinge in der Verwaltung
  • Die Forderung des Berliner Rechnungshofs nach Steuerung der Digitalisierung
  • Das digitale Sozialamt
  • Das 14-Tage-Ziel für einen Termin im Bürgeramt
  • Der Einsatz von KI in der Verwaltung

Ich wünsche Ihnen erholsame Ostertage – und viel Freude beim Lesen!

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