Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus.

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Zukunftspakt Verwaltung und die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes

In der Plenarsitzung am 19. August 2021 haben wir mit dem Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze inklusive eines Änderungsantrages aus den Reihen des Parlamentes das Gesetzespaket des Zukunftspakt Verwaltung endgültig beschlossen.

In meinen Augen das wichtigste Vorhaben ist, dass mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Hauptverwaltung und Bezirken geschaffen wird. (Projektsteckbrief Nr. 5). Zielvereinbarungen sollen ein zentrales Instrument des gesamtstädtischen Steuerungssystems der Berliner Verwaltung werden. Bisher sind zwei fertige Zielvereinbarungen aus den Pilotvorhaben bekannt. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hier beispielhaft in Sachen Baumpflege und Grünflächenpflege gezeigt, wie es laufen kann.

Mit dem Gesetzespaket wird für die Bezirksämter ein zusätzlicher Stadtrat ermöglicht. Damit werden die zur Erfüllung der zunehmenden Aufgaben der wachsenden Stadt Berlin erforderlichen Kapazitäten auch auf Ebene der politischen Leitung des Bezirksamts geschaffen. Die Erweiterung des Bezirksamtes trägt insgesamt zur Optimierung der bezirklichen Handlungsfähigkeit und zur Sicherung der Qualität des bezirklichen Handelns und der politischen Führung bei. So kann im Ergebnis auch der gewachsenen Aufgabenfülle besser Rechnung getragen und die Bürgernähe besser gewährleistet werden.

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Bits & Berlin – Newsletter – 08/2021

Ich darf ganz herzlich zur neuen Ausgabe von Bits & Berlin begrüßen. Die parlamentarische Sommerpause ist vorbei und die Arbeit im Berliner Abgeordnetenhaus steht weiterhin unter dem Eindruck der COVID-19-Entwicklungen – und der sommerlichen Hitze. Viel Spaß mit den Themen!

Auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung stand unter anderem die Auswertung der Anhörung zum und die Auswertung der Anhörung zur Infrastruktur für eine gemeinwohlorientierte Smart City: LoRaWAN und Co. Weitere Themen der Ausgabe sind der Evaluationsbericht zum E-Government-Gesetz sowie der Wohnberechtigungsschein (WBS), der ab 2022 auch als Online-Antrag erscheinen soll.

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Umgang mit Periodenarmut in Berlin

“Rund 20.000 Euro gibt eine Person im Leben durchschnittlich für die Menstruation aus. Allerdings können sich das längst nicht alle leisten. Manche Menschen können sich nicht mal die absoluten Basics kaufen, also Tampons oder Binden. Sie müssen mit Klopapier oder Stoffresten improvisieren. Periodenarmut oder Period Poverty ist ein weltweites Problem.” (Quelle: Podcast Eine Stunde Liebe vom 15. Januar 2021)

Gemeinsam mit meiner Kollegin Fatos Topas und Social Period e.V. habe ich den Senat zum Umgang mit der Periodenarmut in Berlin gefragt (Drucksache 18/28115). Aus der Antwort geht hervor, dass es in einigen Bezirken entsprechende Debatten und Beschlüssen in den BVVen gibt.

Aus Tempelhof-Schöneberg enthält die Antwort auch Zahlen: “Für eine entsprechende Ausstattung aller Frauentoiletten in den vorbezeichneten Einrichtungen sind Ausgaben für Automaten (Erstausstattung) sowie Verbrauchartikel im ersten Haushaltsjahr in Höhe von rd. 90.000 € zu erwarten; die jährlichen Aufwendungen für Verbrauchartikel allein werden auf 60.000 €/Jahr prognostiziert.”

Bedenkenswert ist die Antwort zum Thema HousingFirst: “Grundsätzlich besteht eine solche Möglichkeit, diese wird aber vom Senat, in Abstimmung mit den Expertinnen der Housing First Projekte als wenig zielführend betrachtet. Auch wenn der für Housing First in Frage kommende Personenkreis obdachlose Frauen sind, ist mit der Vermittlung einer Wohnung der Leistungsbezug für Regelbedarfsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII verbunden. Die Regelbedarfe nach § 20 SGB II, bzw. § 27 a SGB XII umfassen unter anderem auch Bedarfe für Hygieneprodukte, so dass – wenn von den Frauen gewünscht – eher Beratung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung im Vordergrund stehen, welche auch den Bedarf an Menstruationsprodukten umfasst. Die Housing First Projekte sind im Übrigen sehr gut vernetzt und können den Frauen bei Bedarf Hinweis geben, wo kostenfreie Hygieneprodukte erhältlich sind, bzw. geben diese auch in geringem Umfang aus.”

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Auslastung der Notunterkünfte für wohnungslose Familien

In Berlin existieren gegenwärtig zwei Notunterkünfte für wohnungslose Familien mit Kindern. Diese Notübernachtungen können von Familien mit minderjährigen Kindern unabhängig ihrer Herkunft genutzt werden, die mittel- oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Da sich die Angebote durch ihre Niedrigschwelligkeit auszeichnen, ist ein Leistungsanspruch auf Sozialleistungen keine Voraussetzung für eine Aufnahme in den Notunterkünften. So müssen für die Aufnahme beispielsweise keine gültigen Ausweispapiere vorgelegt werden.

Ich habe beim Senat die Belegung für das vergangene Jahr abgefragt (Drucksache 18/28039). Bereits in einer früheren Anfrage habe ich die Zahlen für frühere Jahre erfahren. Problematisch ist, dass an immer mehr Tagen Familien, die ein Dach über dem Kopf suchen, nicht aufgenommen werden können. Dieser Trend lässt sich auch im Jahr 2020 ablesen.

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Wohnberechtigungsschein (WBS) ab 2022 auch als Online-Antrag

Ich habe die Diskussion um Termine im Bürgeramt zum Anlass genommen, mit meiner Kollegin Anja Kofbinger den Senat zu den Bearbeitungszeiten und die Digitalisierungsperspektive für Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu befragen (Drucksache 17/27966). Schon vorher klar ist, dass die Beantragung schriftlich erfolgen kann. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.

Aus der Antwort geht nun hervor, dass es knapp 60.000 Anträge pro Jahr gibt. Und dass nach gegenwärtiger Zeitplanung ist die Realisierung eines Online-Antrages für den WBS im I. Quartal 2022 geplant. Hieraus ergibt sich für die Sachbearbeitung der positive Effekt, von zeitaufwändiger Erfassungstätigkeit entlastet zu werden. Die Konzeptarbeit für die Verfahrensmodernisierung ist bereits abgeschlossen und die Umsetzungsarbeiten haben begonnen und werden bis ins IV. Quartal 2021 hineinreichen.

Dies zeigt, dass in den letzten Jahren zwar viel passiert ist, aber die Erfolge der Digitalisierung erst in den kommenden Monaten und Jahren sichtbar werden. Dies ist ein ermutigender Ausblick!

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Ausschussanhörung: Wie weiter mit der Schulreinigung

Fast jede:r ist in seinem Leben bereits direkt oder indirekt mit Gebäudereinigung oder Reinigungsfirmen in Kontakt gekommen. Sie sorgen schließlich im optimalen Fall dafür, dass Schulen, Arbeitsplätze und andere Einrichtungen gewissen Hygienestandards entsprechen. Jedoch sind leider genau in diesem Bereich auch Mängel anzutreffen, die sich verständlicherweise kein:e Arbeitgeber:in, -nehmer:in oder Schüler:in wünscht. Die oft prekären Arbeitsbedingungen in der Branche sind nichts neues und nach wie vor keine Basis für zufrieden stellende Arbeit.

Unbefriedigende Ergebnisse der Reinigungsarbeit können unterschiedlich aussehen und haben demnach unterschiedliche Ursachen. Dass bspw. der Klassenraum zu Beginn des Schultags nicht sauber vorgefunden wird, ist unerfreulich, doch ob die Ursache hierfür ein Personalmangel seitens der Reinigungsfirma, ein hoher Zeitdruck bzw. zu große zu säubernde Bereiche für das wenige Personal, eine mangelnde Wertschätzung der Arbeit von Seiten der Schüler:innen oder einfach schlecht verrichtete Arbeit ist, lässt sich im Nachhinein oft schwer sagen. Auch der simple verbale Kontakt zwischen Schüler:innen, Lehrer:innen, Hausmeister:innen und dem Reinigungspersonal oder eine Rückmeldung zur erledigten Reinigungsarbeit ist aufgrund der hauptsächlich nachmittags und abends vorliegenden Arbeitszeiten sehr schwierig oder gar nicht möglich.

In der Juni-Sitzung des Unterausschuss Bezirke fand nun eine Anhörung zum Thema “Aktueller Stand der Überlegungen zur Umsetzung der Rekommunalisierung der Schulreinigung” statt. Sie kann im folgenden Video noch einmal gesehen werden.

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Bits & Berlin – Newsletter – 06/2021

Nach der Juni-Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz und der heutigen Plenarsitzung mit einem Schwerpunkt zum Thema Bürgerämter, möchte ich Sie wieder im Rahmen meines Newsletters Bits & Berlin über das aktuelle Geschehen rund um den Ausschuss und die Themen Digitalisierung und Verwaltung informieren. Auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung stand unter anderem eine Änderung des E-Government Gesetzes und die Terminverfügbarkeit in Berliner Bürgerämtern. Weitere Themen der Ausgabe sind der Stand von Low-Code Fachverfahren in der Berliner Verwaltung und das Gesetzespaket rund um den Zukunftspakt Verwaltung und das Bezirksverwaltungsgesetz.

Aus der aktuellen Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz (KTDat)

In der aktuellen Viertelstunde wurde über die Lage der Bürgerämter gesprochen. Auf die Frage, welche Maßnahmen der Senat zur Bekämpfung des Terminmangels eingeleitet hat, verwies die Staatssekretärin Frau Smentek auf verschiedene Vorschläge wie eine erhöhte Arbeitszeit in den Bezirken mit einem Kontingent für Kenrtätigkeiten (Ausweise, Führungszeugnisse etc.), die Notfallvergabe per Hotline, die Neueinstellungen von 38 Personen und die Inbetriebnahme eines neues Bürgeramts im August in Mitte. Jedoch setzen nicht alle Bezirke die Vorschläge des Senats um, die Stellenbestzeungsquote ist ebenso schwankend. Insgesamt zeigte Sie sich optimistisch, dass sich die Neueinstellungen schon im Juni auswirken sollten. Wir sind gespannt und bleiben dran.

In der Debatte zur Änderung des E-Government-Gesetzes konzentrierte sich die Aussprache auf das Thema IT-Sicherheit. Die Vorfälle an der TU Berlin und am Kammergericht zeigen die Relevanz guter IT-Sicherheit. Die Debatte zeigte einen klaren Konsens hinsichtlich der Notwendigkeit für mehr zentraler Vorgaben und Steuerung und eine Stärkung der IT-Sicherheit. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen und an den Hauptausschuss weitergeleitet.

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Online Anträge Infektionsschutz

Unsere Gesellschaft wandelt sich ständig und mit der anhaltenden Welle der Modernisierung und Digitalisierung sollen natürlich auch Servicedienstleistungen der Berliner Verwaltung mithalten können. Nicht zuletzt haben die Covid-19-Pandemie und die damit verbunden Maßnahmen zum Infektionsschutz die Notwendigkeit deutlich gemacht.

Aufgrund viele Vorarbeiten, die lange vor Corona entstanden, gelang es in der Pandemie schell auch Onlineverfahren für die vielfältigen Anträge umzusetzen. Grundlage hierfür ist der Basisdienst “Digitaler Antrag”. Dies war und ist beispielsweise für Unternehmer*innen und Selbstständige mit Verlusten durch die Pandemie ein wichtiges Mittel zur Begleichung der Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz, jedoch natürlich auch für alle Bürger und Bürgerinnen von Nutzen.

Das folgende aktuelles Video der Finanzverwaltung zeigt dem Weg zu den aktuellen Online-Anträgen anschaulich.


Sie können das Video abspielen. Dabei werden Daten an Youtube & Co gesendet.

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Kinderarmut: Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut

Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut hat mit ihrer Gründung den Auftrag erhalten, eine gesamtstädtische Strategie zur Verbesserung der Teilhabe und zur Prävention von Kinder- und Familienarmut zu entwickeln. Kurz vor Ende der Legislaturperiode habe ich die Senatsverwaltung nach den Ergebnissen gefragt (Drucksache 18/27565).

Aus der Antwort geht hervor, dass ein umfassendes Zielesystem aus strategischen Zielen und einer Vielzahl von Handlungszielen entwickelt wurde. In einem zweiten Schritt sind für eine nachhaltige Umsetzung der vereinbarten Ziele fünf sogenannte Strategische Leitlinien entwickelt worden. Dieses Strategiegerüst, bestehend aus den beiden Teilen Zielesystem und Strategische Leitlinien, wurde von den Mitgliedern der Landeskommission umfassend diskutiert und soll zukünftig Grundlage einer ressortübergreifenden Armutsprävention im Land Berlin sein.

Auftragsgemäß hat die Landeskommission einen Bericht erstellt, um ihre Arbeitsergebnisse transparent zu machen. Dieser Bericht wird dem Senat vor der Sommerpause vorgelegt werden. Sobald dieser vorliegt, muss die Umsetzung auf die politische Agenda.

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