Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Endlich online: Wohnsitzanmeldung in Berlin

Darauf haben wir lange gewartet: Berliner*innen können ihren Wohnsitz seit heute online an- und ummelden! Ein Termin beim Bürgeramt ist nicht mehr nötig. Die Anmeldung einer neuen Wohnung gehört mit etwa 500.000 Anträgen pro Jahr zu den meistgenutzten Verwaltungsleistungen der Berliner Verwaltung. Die Einführung der neuen Onlinedienstleistung kann damit die Arbeitslast der Bürgerämtern deutlich reduzieren.

Um die Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können, brauchen Bürgerinnen und Bürger einen elektronischen Personalausweis und ein Nutzerkonto (beispielsweise BundID). Außerdem müssen – wie auch bei der persönlichen Vorsprache im Amt – die entsprechenden Unterlagen vollständig vorliegen, beispielsweise die Wohnungsgeberbestätigung. Der Meldeprozess läuft voll automatisiert: Auch der neue Adressaufkleber für den Personalausweis wird nach Eingang der Daten von der Bundesdruckerei automatisch per Briefpost zugesandt. Für die Nutzung des elektronischen Personalausweises ist eine PIN erforderlich, die zusammen mit dem Personalausweis ausgegeben wurde. Wer diesen Code nicht zur Hand hat und deshalb einen neuen PIN benötigt, kann jederzeit – und ohne Termin – zum Bürgeramt gehen und dort eine neue PIN auswählen.” (Quelle: Senatskanzlei)

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Berliner Verwaltung zu oft nicht erreichbar – E-Mail-Speicher ist ausgeschöpft

Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung stolpert zu oft über Geiz beim Speicherplatz für die E-Mail-Konten. Allein in den 2 Monaten zwischen 11.7.2024 und 23.9.2024 waren 238 E-Mail-Postfächer von Berliner Behörden nicht erreichbar (Drucksache 19/20354). In einer Zeit, in der E-Mail das Standardmittel der Kommunikation ist, sollte die Arbeit nicht so oft an „überlaufenden“ E-Mail-Postfächern scheitern. Das ausreichend Mailspeicher möglich ist, sieht wohl auch der Senat so. Bei Bedarf kann die Postfachgröße in Stufen (Nominalgröße) erhöht werden – bis maximal 10 GB.

Berlin muss seinen Beschäftigten angemessen E-Mail-Speicher bereit stellen. Dazu sollte auch die Standardisierung mit dem Berlin-PC im Projekt OneIT@Berlin zügig voran gebracht werden. Denn aus der Antwort geht auch hervor, dass bisher jede Behörde eigenständig für die E-Mail-Postfächer verantwortlich ist und eine zentrale Übersicht fehlt. Bekannt ist immerhin, dass im ITDZ Berlin derzeit zentral 22.846 E-Mail- Postfächer betrieben werden (15.260 persönliche Postfächer und 7.586 Funktionspostfächer).

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus IT‑Sicherheit Netzpolitik & Digitalisierung 

IT-Sicherheit durch zentralen Landesverzeichnesdienst (AD Forest)

Aufgrund der wachsenden IT-Sicherheitsanforderungen arbeitet der Berliner Senat am Aufbau eines komplett neuen Active Directory (AD) Forest für das Land Berlin. Ein solcher Landesverzeichnesdienst oder AD Forest ermöglicht eine zentrale Verwaltung von Benutzern, Gruppen und Ressourcen, was die Administration erheblich vereinfacht. Es verbessert dazu die IT-Sicherheit, da durch die Verwendung von Sicherheitsrichtlinien und Berechtigungen auf Forest-Ebene Daten und Ressourcen besser geschützt werden können. Der neue Verzeichnisdienst soll die Basis für den sicheren und ausschließlich vom ITDZ Berlin verantworteten Betrieb des Verzeichnis-Dienstes für alle verfahrensunabhängigen IT-Infrastrukturen und Basisdienste bilden.

Ein aktueller Zwischenbericht zeigt den Stand der Umsetzung (Rote Nummer 0275). Demnach “schreitet” die Umsetzung schrittweise stetig voran. Die Migration wird nach derzeitiger Planung im 2. Quartal 2025 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt ist es für die Berliner Verwaltung möglich, den Basisdienst zu nutzen. Initiiert wurde das Vorhaben allerdings bereits 2018. Im Jahr 2022 war das Ziel für den Abschluss der Migration noch das Jahr 2024 (Bericht für den Ausschuss oder Newsletter Dezember 2022).

Am Ende ist es leider einfach: Sieben Jahre für die Umsetzung sind angesichts der Bedrohungslage im Bereich IT-Sicherheit einfach zu lang.

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin KI Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

KI in Berlin – (Selbst)Audit für die Berliner Verwaltung?

Vertrauenswürdige KI benötigt klare Normen und Standards. Nutzer:innen müssen darauf vertrauen können, dass die Verwendung von KI-Systemen keine unerwünschten Verzerrungen aufweist, diversitätssensibel und inklusiv ist und Diskriminierung vermeidet. Mit Qualitätskriterien, Schulungen und einem (Selbst-)Audit bietet KIDD, ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördertes Projekt, mittlerweile mehrere Verfahren an, wie KI-Anwendungen in Unternehmen und Institutionen nicht nur effektiv, sondern auch ethisch und inklusiv im Sinne des AI Acts der Europäischen Union eingeführt werden können, um gute Arbeitsbedingungen in der Zukunft zu befördern. Der KIDD-Prozess bietet Unternehmen die Möglichkeit, in drei Schritten ein betriebsinternes (Selbst-)Audit durchzuführen und ist als Best-Practise-Beispiel in der KI-Normungsroadmap von DIN aufgeführt.

Ich habe die Berichte zum Anlass genommen, mal zu fragen ob die Berliner Verwaltung ähnliche (Selbst-)Audit-Verfahren einsetzt (Drucksache 19/20229). In der Antwort gesteht der Senat: Das BMAS-geförderte Projekt “KIDD” zur ethischen KI-Einführung ist dem Senat zwar bekannt, aber eine tiefere Auseinandersetzung fehlt. Audit-Verfahren für KI-Technologien werden in der Berliner Verwaltung aktuell keine eingesetzt. Immerhin hat die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) hat im Jahr 2023 die Rechtsexpertise „Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Formulierung von Richtlinien zur Entwicklung (Vergabe der Entwicklung) und Anwendung von automatisierten Entscheidungssystemen (ADM) im Land Berlin“ in Auftrag gegeben. Deren Ergebnisse sollen im Oktober im Rahmen des Berichtsauftrags dem Hauptausschuss berichtet werden.

Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat daher auf, eine ressortübergreifende KI-Governance zu etablieren. Unser Antrag “Roadmap in ein neues Zeitalter – KI-Governance für Berlin vorlegen” befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren (Drucksache 19/1670).

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Bürgeramt mit Personalausweisautomat und Dokumentenausgabebox

Neben digitalen Angeboten der Verwaltung können Ausweisautomaten oder Bürgerterminals die Wartezeit auf dem Amt verkürzen und die Arbeit für die Mitarbeiter*innen in den Bürgerämtern erleichtern. Welche dieser Angebote es in Berlin gibt, habe ich den Senat gefragt (Drucksache 19/20044). Demnach sind Self-Service-Terminals sowie Pass- und Personalausweisautomaten in 20 Bürgerämtern im Einsatz. Das Self-Service-Terminal/Pass- bzw. der Personalausweisautomat unterstützt Antragstellerinnen und Antragsteller beim Antragsprozess für Personalausweise, vorläufige Personalausweise, Reisepässe, Aufenthaltstitel, Reiseausweise, Kinderreisepässe, Kinderreisepassverlängerungen sowie für Führerscheine. Ebenfalls ermöglicht das Terminal die Nutzung von Online-Bürgerdiensten.

Noch in der Experimentierphase sind die Dokumentenausgabeboxen. Mit diesen Boxen können, außerhalb von Terminen des Bürgeramtes, Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe und eID-Karten abgeholt werden; in Zukunft auch der Führerschein. Die Dokumentenausgabeboxen werden derzeit bei zwei Bürgerämtern – Rathaus Reinickendorf und Ausbildungsbürgeramt in Friedrichshain-Kreuzberg – getestet.

Leicht zu verwechseln mit den Self-Service-Terminals sind die Bürgeramtsterminals. Einige Bezirke, darunter Mitte mit den Bürgerämtern Tiergarten, Osloer Straße und Klosterstraße sowie Friedrichshain-Kreuzberg und Reinickendorf, bieten jetzt Terminals für Online-Dienste an. Die Bürgerterminals sind eine Möglichkeit, mehr Berliner*innen an Online-Dienstleistungen heranzuführen. Mithilfe des Bürgerterminals können Bürger*innen ohne Termin Online-Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Beispiele sind die Melderegisterauskunft, der Antrag auf einen Bewohnerparkausweis oder eine Geburtsurkunde. Auch gibt es allgemeine Informationen zur Verwaltung und der Dienst der I-KfZ ist integriert.

Mit dem OZG 2.0 (Onlinezugangsgesetz) wird die BundID und die dazugehörige App BundID2Go verbunden mit einem Postfach. Bisher gibt es in Berlin jedoch noch keine Dienstleistungen, die mithilfe der BundID genutzt werden können.

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin Gesundheit Nachhaltigkeit - lokale Agenda 21 Netzpolitik & Digitalisierung Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Digitale Barrierefreiheit bei Berliner Dienstleistungen: Eine Bestandsaufnahme

Gemeinsam mit meiner Kollegin Catrin Wahlen habe ich den Senat gefragt, wie es um die digitale Barrierefreiheit der Top 100 Dienstleistungen steht (Drucksache 19/20224). Im Fokus standen dabei insbesondere die Dienstleistungen im Bereich des SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen). Die Antwort zeigt, dass die digitale Barrierefreiheit in Berlin noch in den Anfängen steckt.

Es gibt keine standardisierte Erfassung von Fortschritten für mehr digitale Barrierefreiheit. In der Sitzung des Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz am 23.09.2024 hatte Landesbeauftragtenstelle für digitale Barrierefreiheit ihre Arbeit und die damit verbundenen Herausforderungen vorgestellt. Ein Problem stellt die Personalsituation in der Verwaltung dar. Derzeit besteht das Team der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit aus einer Referentin, welche stellvertretend die Landesbeauftragte ist, zwei Sachbearbeitungen (80%-Stellen).

Ein Baustein die digitale Barrierefreiheit anzugehen, ist die Verwendung von “Leichter Sprache”. Für diese gibt es jedoch erst seit 2024 eine Definition als DIN-ISO-Norm. Bisher werden alle Dienstleistungsbeschreibungen im Serviceportal in sogenannter bürgerfreundlicher Sprache nach den FIM-Qualitätskriterien der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) erstellt. Derzeit wird noch geprüft, ob die FIM Qualitätskriterien den DIN-ISO-Normen entsprechen. Bei der Erstellung von digitalen Anträgen wird in Zusammenarbeit mit den Fachressorts auf bürgerfreundliche Formulierungen geachtet. Eine Zahl oder Liste von Top 100 Dienstleistungen, die über einfache Sprache oder ähnliches verfügen, gibt es nicht. Für die Optimierung des Serviceportals für Screenreader wird ein generisches System eingesetzt, das alle Dienstleistungs- und Standortbeschreibungen umfasst. Für die Top 100 Dienstleistungen gibt es keine Kriterien für die Screenreader-Tauglichkeit.

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin Bits & Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Bits & Berlin – Newsletter – 09/2024

In meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren. Themen nach der Sommerpause sind: ein Sachstand zur eAkte, TOP 100 Dienstleistungen der Verwaltung, die Zuständigkeit für die Marktüberwachung von KI, die anstehende Windows 11 Umstellung sowie unsere Bürgerämter mit Neuigkeiten zum “14-Tage-Ziel” und Einsatzkonzepten der Bürgeramtskoffer.

Zu Beginn ein aktueller Sachstand zum Thema Verwaltungsmodernisierung. Die Senatskanzlei hat am 11. September 2024 eine Diskussionsgrundlage zum neuen Berliner Landesorganisationsgesetz veröffentlicht (dieses soll das bisherige “Allgemeine Zuständigkeitsgesetz” ersetzen).

Das vorliegende Eckpunktepapier bietet, wie kaum eine Initiative zuvor, die Chance, Berlin zu einer funktionierenden Stadt zu machen. Der bisherige breit und inklusiv angelegte Prozess, bei dem insbesondere Expert*innen aus der Verwaltung und Zivilgesellschaft, aber auch die Fraktionen im Abgeordnetenhaus beteiligt wurden, hat sich dafür sehr gut bewährt. Deshalb sollten sich nun alle Akteur*innen weiterhin konstruktiv am verabredeten Verfahren beteiligen und nicht auf kurzfristige parteipolitische Machtvorteile schielen.

Bereits am 9. September 2024 lud das Berlin-Forum zum Thema „Zukunft Verwaltung“ ein. Für den Senat war die Staatssekretärin Martina Klement anwesend. Sie hatte die Eckpunkte für das neue Landesorganisationgesetz mitgebracht und diese ausführlich vorgestellt. Das Forum wurde aufgezeichnet und kann auf YouTube nachgehört werden.

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin Nachhaltigkeit - lokale Agenda 21 Netzpolitik & Digitalisierung Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Kein Fortschritt bei der Refinanzierung der Hauptstadtzulage

Die Hängepartie um die Refinanzierung der Hauptstadtzulage geht weiter. Eine aktuelle Anfrage bleibt ohne neue Erkenntnis. Stattdessen zieht sich der Senat auf die Vertraulichkeit der Gespräche zurück. “Die Redaktionsverhandlungen sind nicht öffentlich. Die Vertraulichkeit ermöglicht einen offenen Austausch zwischen der Arbeitgeberseite und den beteiligten Gewerkschaften. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen werden die Tarifverträge veröffentlicht.” (Drucksache 19/20179)

Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat auf in der Sache schnell Klarheit zu schaffen und sich zum Prinzip “Gute Arbeit im öffentlichen Auftrag” zu bekennen. Ziel war und ist dabei unter anderem, dass Mitarbeiter*innen von freien Trägern die durch Zuwendungen (bspw. Sozialberatung oder Stadtteilzentren) oder Entgelte (bspw. Kitas oder Hilfen zur Erziehung) nach dem Tarif für den öffentlichen Dienst bezahlt werden (können). Im Dezember / Januar hatte der Senat in einer schriftliche Anfrage bestätigt: die Haupstadtzulage für freie Träger ist möglich.

Doch das Versprechen diese zu refinanzieren wurde dann vom Senat gebrochen und auf die noch laufenden Redaktionsverhandlungen verwiesen. Darin sollen die Eckpunkte der Tarifeinigung rechtssicher formuliert werden. An den Redaktionsverhandlungen zur Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 nimmt die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die Arbeitgeberseite teil.

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Open Source 

Wie viel Open-Source verwendet die Berliner Verwaltung 2024?

Im Oktober 2020 hatte ich mich beim Senat erkundigt, wie es um den Einsatz von Open-Source-Software und offenem Quellcodes steht. Die Recherche von Code for Germany zeigte, wie ernüchternd das Ergebnis war. Die in der Antwort des Senats mit “Offenheit des Quellcodes” ausgewiesene Software ist vielfach nicht öffentlich zugänglich; die Verwaltung teilweise selbst keinen Zugriff auf den Code. Nachdem im Jahr 2022 Rot-Grün-Rot einen Antrag für mehr Open-Source verabschiedet hat und 2023 das Open-Source Kompetenzzentrum eröffnet wurde, habe ich den aktuellen Stand erneut abgefragt (Drucksache 19/19968). Das Ergebnis ist nicht ganz so ernüchternd wie 2022. Es zeigt aber, wie wenig die politisch beschlossene Unterstützung von Open-Source in der Berliner Verwaltung angekommen ist.

Von den 342 als aktiv geführte IT-Verfahren sind demnach 66 (19 %) als Open-Source markiert (Liste findet sich am Ende der schriftlichen Anfrage). Bei 65 IT-Verfahren soll der Quellcode vorliegen. Dabei wird jedoch kein Link oder ähnlicher Verweis gespeichert. Das gleiche Problem gab es schon mit der Antwort auf die Anfrage 2022; auch fehlt ein Verweis, unter welcher Lizenz die Software steht.

Immerhin gibt es ein paar Open-Source-Projekte, die von Berlin genutzt und entwickelt werden. Gemeinsam mit München wird das Zeitmanagementsystem (ZMS) entwickelt und der Code auf Open CoDE veröffentlicht. In der Verwaltung werden dazu OpenProject, LimeSurvey, “OfficeNet/SON” oder die “DigiSucht-Plattform der Caritas Deutschland” verwendet oder unterstützt. Sie alle bauen auf Open-Source.

Weiterlesen

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen