Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

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Zukunftspakt Verwaltung und die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes

In der Plenarsitzung am 19. August 2021 haben wir mit dem Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze inklusive eines Änderungsantrages aus den Reihen des Parlamentes das Gesetzespaket des Zukunftspakt Verwaltung endgültig beschlossen.

In meinen Augen das wichtigste Vorhaben ist, dass mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Hauptverwaltung und Bezirken geschaffen wird. (Projektsteckbrief Nr. 5). Zielvereinbarungen sollen ein zentrales Instrument des gesamtstädtischen Steuerungssystems der Berliner Verwaltung werden. Bisher sind zwei fertige Zielvereinbarungen aus den Pilotvorhaben bekannt. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hier beispielhaft in Sachen Baumpflege und Grünflächenpflege gezeigt, wie es laufen kann.

Mit dem Gesetzespaket wird für die Bezirksämter ein zusätzlicher Stadtrat ermöglicht. Damit werden die zur Erfüllung der zunehmenden Aufgaben der wachsenden Stadt Berlin erforderlichen Kapazitäten auch auf Ebene der politischen Leitung des Bezirksamts geschaffen. Die Erweiterung des Bezirksamtes trägt insgesamt zur Optimierung der bezirklichen Handlungsfähigkeit und zur Sicherung der Qualität des bezirklichen Handelns und der politischen Führung bei. So kann im Ergebnis auch der gewachsenen Aufgabenfülle besser Rechnung getragen und die Bürgernähe besser gewährleistet werden.

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Auslastung der Notunterkünfte für wohnungslose Familien

In Berlin existieren gegenwärtig zwei Notunterkünfte für wohnungslose Familien mit Kindern. Diese Notübernachtungen können von Familien mit minderjährigen Kindern unabhängig ihrer Herkunft genutzt werden, die mittel- oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Da sich die Angebote durch ihre Niedrigschwelligkeit auszeichnen, ist ein Leistungsanspruch auf Sozialleistungen keine Voraussetzung für eine Aufnahme in den Notunterkünften. So müssen für die Aufnahme beispielsweise keine gültigen Ausweispapiere vorgelegt werden.

Ich habe beim Senat die Belegung für das vergangene Jahr abgefragt (Drucksache 18/28039). Bereits in einer früheren Anfrage habe ich die Zahlen für frühere Jahre erfahren. Problematisch ist, dass an immer mehr Tagen Familien, die ein Dach über dem Kopf suchen, nicht aufgenommen werden können. Dieser Trend lässt sich auch im Jahr 2020 ablesen.

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Ausschussanhörung: Wie weiter mit der Schulreinigung

Fast jede:r ist in seinem Leben bereits direkt oder indirekt mit Gebäudereinigung oder Reinigungsfirmen in Kontakt gekommen. Sie sorgen schließlich im optimalen Fall dafür, dass Schulen, Arbeitsplätze und andere Einrichtungen gewissen Hygienestandards entsprechen. Jedoch sind leider genau in diesem Bereich auch Mängel anzutreffen, die sich verständlicherweise kein:e Arbeitgeber:in, -nehmer:in oder Schüler:in wünscht. Die oft prekären Arbeitsbedingungen in der Branche sind nichts neues und nach wie vor keine Basis für zufrieden stellende Arbeit.

Unbefriedigende Ergebnisse der Reinigungsarbeit können unterschiedlich aussehen und haben demnach unterschiedliche Ursachen. Dass bspw. der Klassenraum zu Beginn des Schultags nicht sauber vorgefunden wird, ist unerfreulich, doch ob die Ursache hierfür ein Personalmangel seitens der Reinigungsfirma, ein hoher Zeitdruck bzw. zu große zu säubernde Bereiche für das wenige Personal, eine mangelnde Wertschätzung der Arbeit von Seiten der Schüler:innen oder einfach schlecht verrichtete Arbeit ist, lässt sich im Nachhinein oft schwer sagen. Auch der simple verbale Kontakt zwischen Schüler:innen, Lehrer:innen, Hausmeister:innen und dem Reinigungspersonal oder eine Rückmeldung zur erledigten Reinigungsarbeit ist aufgrund der hauptsächlich nachmittags und abends vorliegenden Arbeitszeiten sehr schwierig oder gar nicht möglich.

In der Juni-Sitzung des Unterausschuss Bezirke fand nun eine Anhörung zum Thema “Aktueller Stand der Überlegungen zur Umsetzung der Rekommunalisierung der Schulreinigung” statt. Sie kann im folgenden Video noch einmal gesehen werden.

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Berlin Bildung Marzahn - Hellersdorf Netzpolitik & Digitalisierung 

#Digitaltag2021: Online-Angebot der Volkshochschule Marzahn-Hellersdorf

Heute findet der Bundesweite #Digitaltag 2021 statt. Mit zahlreichen Aktionen und einem breiten Veranstaltungsprogramm werden die unterschiedlichen Aspekte der Digitalisierung beleuchtet und diskutiert, um digitale Technologien für möglichst viele Menschen in allen Altersgruppen verständlich, erlebbar und zugänglich zu machen. Dies möchte ich zum Anlass nehmen, auf das digitale Angebot unserer Volkshochschulen aufmerksam zu machen. Während der Pandemie haben die Berliner Volkshochschulen zahlreiche Kurse angepasst und bieten sie als Online-Format an. Es gibt Online-Sprachkurse, Sport-und Bewegungsangebote und in Marzahn-Hellersdorf sogar einen Onlinekurs Improvisationstheater.

Seit dem 01.06.2021 finden auch wieder Kurse im Präsenzunterricht an der Volkshochschule Marzahn-Hellersdorf statt. Die neuen Online-Angebote sind eine Erweiterung, die auch nach der Pandemie eine flexible Alternative für das Lernen bieten können. Denn sie haben den Vorteil das der Kurs orts-und zeitunabhängig von den Lernenden genutzt werden kann.

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Kinderarmut: Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut

Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut hat mit ihrer Gründung den Auftrag erhalten, eine gesamtstädtische Strategie zur Verbesserung der Teilhabe und zur Prävention von Kinder- und Familienarmut zu entwickeln. Kurz vor Ende der Legislaturperiode habe ich die Senatsverwaltung nach den Ergebnissen gefragt (Drucksache 18/27565).

Aus der Antwort geht hervor, dass ein umfassendes Zielesystem aus strategischen Zielen und einer Vielzahl von Handlungszielen entwickelt wurde. In einem zweiten Schritt sind für eine nachhaltige Umsetzung der vereinbarten Ziele fünf sogenannte Strategische Leitlinien entwickelt worden. Dieses Strategiegerüst, bestehend aus den beiden Teilen Zielesystem und Strategische Leitlinien, wurde von den Mitgliedern der Landeskommission umfassend diskutiert und soll zukünftig Grundlage einer ressortübergreifenden Armutsprävention im Land Berlin sein.

Auftragsgemäß hat die Landeskommission einen Bericht erstellt, um ihre Arbeitsergebnisse transparent zu machen. Dieser Bericht wird dem Senat vor der Sommerpause vorgelegt werden. Sobald dieser vorliegt, muss die Umsetzung auf die politische Agenda.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Open Data Verwaltung 

OpenData-Nutzung 2019 und 2020 und Leitfaden für qualitativ hochwertige Daten

Mit der Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat im Jahr 2020 einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Auf Initiative der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat Berlin damit das Fundament für eine umfangreiche Transparenzinitiative von Rot-Rot-Grün gelegt. Die Rechtsverordnung wird nun vor Erlass durch den Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Ein Jahr nach dem Start habe ich beim Senat nach der Nutzung des Berliner Datenportals sowie nach Unterstützung oder Leitfäden für die Mitarbeter*innen der Verwaltung gefragt (Drucksache 18/27515). Aus der Antwort geht eine leichte Zunahme der Nutzung in 2020 im Vergleich zu 2019 hervor. Seit dem Beschluss der Verordnung nimmt die Veröffentlichung trotz der Pandemie zu. Auch die Anzahl der veröffentlichenden Stellen hat sich erhöht, allerdings eher moderat. Insbesondere die Unterstützung der Open Data Informationsstelle des Landes Berlin (ODIS) ist wohl ein wichtiger Baustein, mehr Datensätze als OpenData bereit zu stellen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Stadtentwicklung 

Die Folgen des Mietendeckelurteils für die AV Wohnen

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das den Berliner Mietendeckel aufgrund der mangelnden Gesetzgebungskompetenz des Landes für nichtig erklärt hat, habe ich den Senat zu den Folgen für die AV Wohnen befragt (Drucksache 18/27466). Die AV-Wohnen regelt bis zu welchem monatlichen Richtwert monatliche Kosten der Unterkunft und Heizung als angemessen gelten und im Rahmen eines Leistungsbezuges berücksichtigt werden können.

Im Raum stehen nun Kostensenkungsverfahren für Menschen die Sozialleistungen beziehen und deren Miete nach dem Gerichtsurteil nun über den Mietendeckel hinaus erhöht wird. Das Gute: Aktuell sind Kostensenkungen aufgrund der Regelungen im Sozialschutzpaket gem. § 67 Abs. 3 SGB II und § 141 Abs. 3 SGB XII noch bis 31.12.2021 ausgesetzt. Die nun wieder auf den alten vertraglichen Stand erhobenen Mieten werden bei der Leistungsberechnung berücksichtigt und sofern ein leistungsrechtlicher Bedarf besteht nachgezahlt.

Nach dem 31.12.2021 wird individuell in jedem Einzelfall zu prüfen sein, ob die zu tragenen einmaligen Kosten durch einen Umzug wirtschaftlicher als die dauerhafte Übernahme der über den Richtwerten liegenden Mieten sind. Nur dann und soweit keine individuellen Gründe vorliegen, wäre ein Kostensenkungsverfahren einzuleiten. Da bereits eine Aktualisierung der AV-Wohnen zum Ende des Jahres geplant ist, müssen hier alle Möglichkeiten genutzt werden, Mieter*innen vor Verlust der Wohnung zu schützen.

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Bezirksamt lässt 2 Millionen für Straßenbäume und Grünanlagen verfallen

Auf bündnisgrüne Initiative hat der Senat die finanzielle Situation der bezirklichen Grünflächenämter deutlich verbessert. In der Sitzung des Unterausschuss Bezirke wurde nun bekannt, dass das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und die zuständige CDU-Stadträtin die Gelder für das Jahr 2020 offenbar hat verfallen lassen. Von 15 Millionen Euro, die insgesamt für Grünanlagen und Straßenbäume zur Verfügung standen, blieben am Ende des Jahres dem Vernehmen nach über 4 Millionen Euro liegen. Die darin enthaltenen über 2 Millionen zusätzliche Mittel für das Jahr 2020 muss das Bezirksamt sogar an das Land zurückzahlen (1.476.581€ für Straßenbäume sowie 696.414€ für Grünanlagen).

Marzahn-Hellersdorf ist damit einer von zwei Bezirken, der auf mehr Mitarbeiter:innen im Grünflächenamt und neue Straßenbäume “verzichtet”. Zehn andere Bezirke haben die zusätzlichen Mittel vollständig für ihre Straßenbäume und Grünflächen genutzt, wie die Finanzverwaltung im Ausschuss informierte.

Ich fordere das Bezirksamt auf, das Versagen zu untersuchen und sicherzustellen, dass sich ein solcher Fehler nicht wiederholt. Es ist nicht nachvollziehbar, wie wenig Interesse das Bezirksamt an Straßenbäumen und Grünanlagen an den Tag legt. Die Mehrmittel bieten auch die Chance mehr Personal im Grünflächenamt einzustellen und Straßenbäume auf leeren Baumscheiben zu pflanzen. Das Bezirksamt darf diese Chance im laufenden Jahr nicht erneut vergeben. Bündnisgrünes Ziel ist es, die neuen Spielräume für einen Paradigmenwechsel auch in Marzahn-Hellersdorf zu nutzen, um eine größere Naturnähe und Insektenfreundlichkeit in unseren Parks und auf unseren Grünanlagen sicherzustellen.

Da sich die Mehrmittel für das Haushaltsjahr 2021 noch einmal erhöhen werden, stehen im laufenden Jahr sogar 3 Millionen für unsere Straßenbäume und Grünflächen auf dem Spiel.

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Transparenzgesetz – für eine transparente Verwaltung

Endlich hat der Senat den Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz vorgelegt. Damit wird ein zentrales Anliegen der rot-rot-grünen Koalition einen Schritt voran gebracht. Das Gesetz soll allen Berliner:innen aktive Mitbestimmung und Kontrolle erlauben, Politik und Verwaltungshandeln nachvollziehbarer machen, sowie die Voraussetzungen für gesellschaftliche und wirtschaftliche Innovationen schaffen.

Leider bleibt der konkrete Gesetzesentwurf hinter dem aktuellen Informationsfreiheitsgesetz, dem Hamburger Transparenzgesetz und auch hinter dem Entwurf des Volksentscheides Transparenz Berlin zurück. Das wird keine Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus finden. Ich bin aber zuversichtlich, dass es im parlamentarischen Verfahren gelingen wird den Koalitionsvertrag umzusetzen. Unsere Vorschläge für die notwendigen Verbesserungen liegen vor. Ausnahmen z.B. für Justiz, Verfassungsschutz und Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen werden wir kritisch prüfen. Ebenso kritisch sind die Gebühren zu sehen: Informationen und Transparenz dürfen keine Frage des Geldbeutel sein.

Erfreulich im Entwurf ist, dass Berliner:innen mit dem neuen Gesetz nicht mehr im Einzelfall Akteneinsicht für bestimmte Informationen beantragen müssen. So werden zum Beispiel alle Rechtsvorschriften, wesentliche Daten über die Landesunternehmen, Umweltdaten, Gutachten, Subventions- und Zuwendungsvergaben aktiv auf einem Transparenzportal veröffentlicht. Alle Daten an einem Ort: davon profitieren nicht nur engagierte Bürger:innen und Journalist:innen, sondern auch die Verwaltungen selbst wie die Erfahrungen aus Hamburg zeigen.

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