Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Herzlich Willkommen

Als Abgeordneter aus Marzahn-Hellersdorf setze ich mich für die Digitalisierung der Berliner Verwaltung, leistungsfähige Bezirksverwaltungen, Klimaschutz, eine gerechte Sozialpolitik sowie eine zeitgemäße Mobilitätspolitik ein.

Ich engagiere mich dazu im Bündnis für Demokratie und Toleranz Marzahn-Hellersdorf sowie im Netzwerk Grundeinkommen für ein Grundeinkommen.

Auf dieser Website informiere ich über meine politische Arbeit. Gerne lade ich Sie ein, mit mir und meinem Team ins Gespräch zu kommen.

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BündnisGrüne Marzahn Marzahn - Hellersdorf Termin 

Müsli und Grüner Tee – Einladung zum politischen Frühstück

Müsli und Grüner Tee – Einladung zum gemeinsamen Frühstück, Zeitung lesen und diskutieren über das aktuelle politische Geschehen in Marzahn-Hellersdorf, Berlin und der Welt. Mit dabei ist der bündnisgrüne Abgeordnete Stefan Ziller.

Am 09. Januar 2019 zwischen 9 und 10:30 Uhr möchten wir im Büro des Kreisverbands Marzahn-Hellersdorf bei einer Schüssel Müsli, einer Tasse Grünen Tee oder Kaffee mit Ihnen über Ihre Anliegen ins Gespräch kommen und uns über die Entwicklungen im Kiez austauschen.

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Abgeordnetenhaus BündnisGrüne Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

11-Punkte-Plan zur grünen Wohnungs- und Obdachlosenhilfe

Die steigende Wohnungslosigkeit stellt eine der größten sozialen Herausforderungen des Landes Berlin dar. Durch den angespannten Wohnungsmarkt verschärft sich die Situation weiter mit der Folge, dass zunehmend mehr Menschen in die Wohnungs- und Obdachlosigkeit geraten. Die bündnisgrüne Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat daher auf meine Initiative einen 11-Punkte-Plan mit Maßnahmen gegen die Wohnungslosigkeit in Berlin verabschiedet.

Wohnungs- und Obdachlosigkeit darf nicht nur, wenn es kalt wird, Thema sein. Wir setzen in diesem Jahr die Prävention von Wohnungsverlust auf die politische Agenda und partizipieren aktiv am breiten Beteiligungsprozesses zur Weiterentwicklung der Berliner Leitlinien zur Hilfe für Wohnungs- und Obdachlose. Wir Grüne wollen den Schwächsten der Schwachen Unterstützung bieten.

Den vollständigen Beschluss Grüne Wohnungs-und Obdachlosenhilfe finden sie hier.

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Mit der Elster-ID im digitalen Bürgeramt anmelden?

Alle Berlinerinnen und Berliner können sich seit 26. Februar 2018 über ihr persönliches Service-Konto Berlin beim Service- und Dienstleistungsportal der Berliner Verwaltung anmelden. Damals haben wir das digitale Bürgeramt auf den Weg gebracht. Ich habe das Jahresende zum Anlass genommen den Senat zu fragen, wie viele Berliner*innen das neue Angebot bereits nutzen. Dazu wollte ich wissen, ob das bundesweit funktionierende Identifizierungsverfahren zur Elster-Nutzung zukünftig auch eine Loginmöglichkeit für das Service- und Dienstleistungsportal der Berliner Verwaltung werden kann.

Das Ergebnis: Aktuell befindet sich das Onlinezugangsgesetz Bund (OZG Bund) in der Änderung. Es wird damit angestrebt, zur Identifizierung auf dem Vertrauensniveau „substanziell“ künftig die Authentifizierung mittels ELSTER-Zertifikate anzubieten.

Dazu haben sich bisher 21.207 Berliner*innen (Stand 29.10.2018) ein Service-Konto Berlin angelegt. Dies ist eine Verdreifachung seit Mai (6.810 Konten). Auf der anderen Seite haben sich 310.000 Berlinerinnen und Berliner für das Verfahren ELSTER angemeldet. Sobald es die Möglichkeit gibt, die Elster-ID auch für das Service-Konto Berlin zu nutzen, würde sich die Zahl der potentiellen Nutzer*innen also deutlich erhöhen.

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Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat 

Mahlsdorf braucht keine weitere Debatte in einem Beirat, sondern eine Entscheidung für eine Verkehrslösung

Seit einiger Zeit gibt es eine Debatte zur Teilnahme von Regine Günther und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Planungsbeirat Mahlsdorf. Ich finde diese Debatte leider sehr oberflächlich und unehrlich. Ich möchte an dieser Stelle meine Perspektive zur Debatte und zur notwendigen Entscheidung für eine Verkehrslösung Mahlsdorf darstellen.

Aktueller Aufhänger ist die Absage einer Teilnahme an Sitzungen des Planungsbeirates und die Begründung von Senatorin Regine Günther. In ihrem Brief schreibt sie: “Eines zusätzlichen Planungsbeirates einzelner Interessengruppen bedarf es nach meiner Einschätzung nicht”. Offenbar ist ihr die Vorgeschichte des Beirates nicht bekannt, sonst hätte sie eine andere Formulierung gewählt.

Die Einrichtung des Beirates “Verkehrslösung Mahlsdorf” geht auf einen BVV-Antrag der Linksfraktion (Runder Tisch für die Verkehrslösung Mahlsdorf) zurück, welcher im Januar 2018 in der BVV beschlossen wurde.

Die Zielstellung des Beirates „Verkehrslösung Mahlsdorf“ liegt darin, eine Beteiligung lokaler Interessengruppen und Anwohnerinitiativen in den Planungs- und Abwägungsprozess frühzeitig bereits vor Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zu gewährleisten, um eine gemeinsame, ganzheitliche Verkehrskonzeption abzustimmen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Welche Aufgaben übernimmt Berlin im IT-Planungsrat?

Im Geltungsbereich des Onlinezugangsgesetzes wurden circa 575 Leistungen identifiziert und 14 Themenfeldern zugeordnet. Die Themenfelder werden arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam bearbeitet. Die 14 Themenfelder sollen von jeweils einem fachlich zuständigen Bundesressort und mindestens einem Bundesland federführend bearbeitet werden. Dabei können sie Unterstützung weiterer Akteure aus allen föderalen Ebenen in Anspruch nehmen.

Ich habe den Senat nach der Rolle Berlins befragt (Drs. 18/17092). Aus der Antwort geht hervor, dass Berlin die Federführung bei den sog. „Querschnittsleistungen“ übernommen hat, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie in unterschiedlichen Lebens- bzw. Geschäftslagen benötigt werden. Vielfach handelt es sich um Registerauszüge, die als digitale Nachweise im Zusammenhang mit einer anderen Verwaltungsleistung auftreten. Darüber hinaus hat Berlin die Federführung bei der „Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit“ aus dem OZG-Umsetzungskatalog angeboten.

Worum geht es genau? Der Senat nennt bspw. 7 priorisierte Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger: Geburtsurkunde & -bescheinigung, Meldebestätigung & -registerauskunft, Personalausweis, Führungszeugnis, Krankenversicherungsnachweis, Entfernungsbescheinigung sowie Negativbescheinigung über Registereinträge in den ehemaligen deutschen Gebieten.

Aber Berlin teilt auch das Wissen mit den anderen Bundesländern. So wurden die Erkenntnisse aus der Organisationsuntersuchung in den Berliner Standesämtern in das Projekt zur OZG-Umsetzung transferiert und zudem Fachexpertise aus den Berliner Standesämtern bereitgestellt.

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Abgeordnetenhaus Berlin Bits & Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Bits & Berlin – Newsletter – 12/2018

Mit „Bits & Berlin“ erscheint heute die dritte Ausgabe des monatlichen Newsletters über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz in Berlin – und damit auch die letzte für das Jahr 2018. Ich wünsche eine gute Lektüre und eine gemütliche Winter- und Adventszeit sowie allen Leser*innen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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Berlin Europa Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität 

Seelower Erklärung für den Ausbau der Ostbahn

Die Ostbahn mit ihrer Teilstrecke zwischen Ostkreuz und dem neuen Regionalhalt in Mahlsdorf hat nicht nur eine regionale, sondern auch eine überregionale Bedeutung. Sie ist der IHK Ostbrandenburg zufolge die am stärksten frequentierte Verbindung zwischen Deutschland und Polen. Der Streckenabschnitt auf deutscher Seite zwischen Berlin und Küstrin-Kietz ist eine größtenteils eingleisige, nicht-elektrifizierte Trasse und das ist angesichts der dargestellten Potentiale ärgerlich. Es ist unverständlich, dass die Ostbahn nicht Bestandteil der i2030-Liste ist. Der Ausbau in Richtung Polen wird leider weiter stiefmütterlich behandelt. Klar ist doch: Wo keine Bahn fährt, entwickelt sich auch nichts. Und das betrifft dann die Region als Ganzes.

Ich bin überzeugt, dass die Ostbahn für die Entwicklung der Region Berlin-Brandenburg mindestens genauso bedeutsam ist, wie andere Projekte, die es auf die i2030-Liste geschafft haben. Die Bedeutung der Ostbahn für den Pendlerverkehr nimmt kontinuierlich zu. Mit der „Seelower-Erklärung“ fordern viele Akteure aus der Region den Ausbau der Ostbahn.

Die Forderungen:

  • die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für einen 30-Minuten-Takt Ostkreuz-Müncheberg ab dem Jahr 2022 (insbesondere die Planung und den Bau des dafür notwendigen Begegnungsabschnitts zwischen Mahlsdorf und Hoppegarten)
  • die Herbeiführung einer Einigung zwischen Deutschland und Polen zum grenzüberschreitenden Ausbau der Ostbahnstrecke unter Leitung des Koordinators der deutsch-polnischen Beziehungen der Bundesregierung, Herrn Dr. Dietmar Woidke, beim kommenden deutsch-polnischen Bahngipfel im Mai 2019 mit dem Ziel: Aufnahme in das TEN-T3 Ergänzungsnetz.
  • die Abstimmung zwischen DB-Netz und PKP zur abgestimmten Umsetzung der Elektrifizierung der Strecke auf deutscher und auf polnischer Seite.
  • eine abgestimmte Positionierung der Länder Brandenburg und Berlin zum Ausbau der Ostbahn und Aufnahme in die Projektliste I2030 des VBB.
  • die Verbesserung der SPNV-Angebote auf der gesamten Strecke zwischen Berlin und Gorzów.
  • einen sofortigen Beginn der Planungen zum zweigleisigen Ausbau und zur Elektrifizierung
  • den stufenweisen zweigleisigen Ausbau der Gesamtstrecke, um neben der Verbesserung der SPNV-Angebote auch ausreichend Kapazitäten für den Güterverkehr zu sichern, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Gütertransporte auf der RailBaltica und der Neuen Seidenstraße
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Abgeordnetenhaus Senat Verwaltung 

Senat will Stellen der bezirklichen Amts-/SE-Leitungen aufwerten

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Stellen der Amtsleitungen landesweit bewertet gemeinsam mit den Bezirken Kriterien erarbeitet, die eine Bewertung zunächst, der Stellen der Fachbereichsleitungen nach einheitlichen Maßstäben ermöglichen und dem Hauptausschuss über den Sachstand berichtet.

Zu diesem Arbeitsauftrag gibt es nun erste Ergebnisse. Von März 2018 bis August 2018 hat die KGSt das Projekt „Bewertung der bezirklichen Amtsleitungsstellen in Berlin“ durchgeführt. Am 29. und 30.08.2018 hat die KGSt die Ergebnisse der von ihr erstellten Bewertungsgutachten zunächst den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern und dann den Amtsleitungen bekannt gegeben. Im Anschluss gab es Erörterungsund zum Teil Ergänzungsbedarf, der zu einer nochmaligen Anpassung von zwei Bewertungsgutachten führte. Mit Schreiben vom 5.10.2018 an die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister sowie die Leiterinnen und Leiter der Serviceeinheiten Finanzen hat die KGSt im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen das Ende des Projekts mitgeteilt.

Die abschließenden Ergebnisse der Bewertungsgutachten lauten wie folgt:

  • Für die Leitung von Gesundheitsamt, Jugendamt und die Kombination aus Steuerungsdienst, Personal und Finanzen BesGr. B 2
  • Für die Leitung des sehr großen Stadtentwicklungsamtes Pankow BesGr B 2
  • für die Leitung der anderen Stadtentwicklungsämter BesGr. A 16
  • Für die Leitung von Straßen- und Grünflächenamt, SE Facility Management und Sozialamt BesGr. A 16
  • Für die Leitung des Amtes für Bürgerdienste, Ordnungsamt, Amt für Weiterbildung und Kultur und Leitung des StD (allein), der SE Personal (allein) und der SE Finanzen (allein) BesGr. A 15
  • Für die Leitung der Kombination SE Personal und Finanzen BesGr. A 16
  • Für die Leitung des Rechtsamts BesGr. A 15

Die KGSt hat bei ihrer Entscheidungsfindung auch Unterschiede zwischen den Bezirken gewürdigt und in den Gutachten ausgeführt, ob diese bewertungsrelevante Auswirkungen haben. In einem Fall – Stadtentwicklungsamt – spiegelt sich die besondere Bevölkerungsstärke des Bezirks Pankow wieder. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird den Bezirken in Kürze ein Schreiben zur Umsetzung der Ergebnisse zukommen lassen, dass sowohl die personalwirtschaftlichen als auch die beamten- und tarifrechtlichen sowie die haushaltsrechtlichen Fragen behandeln wird.

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Abgeordnetenhaus Berlin Globalisierung Netzpolitik & Digitalisierung Senat Wirtschaft 

Bericht zur Top Level-Domain „.berlin“

Der Senat hat hat aktuell über die Top Level-Domain „dotBERLIN“ berichtet. Die finanzielle Beteiligung an den Umsätzen lag demnach in 2017 bei 461.307,73 EUR. Die Anzahl der registrierten .berlin-Domains liegt weiterhin seit Anfang 2016 zwischen 50.000 – 60.000 Domains. Laut Aussage von dotBERLIN zum Geschäftsjahr 2017 liegt die Domain .berlin hinsichtlich der registrierten Internetdomains auf Platz 4 der geographischen Top-Level-Domains. Nur die Domains der sehr viel größeren Metropolen (.nyc, .tokyo, .london) haben hier mehr Domainregistrierungen.

Hierzu wird berichtet:

Der Senat versteht den Beschluss als Auftrag, über die Einnahmen und die Wirksamkeit der Vertragsanpassung zwischen dem Land Berlin und der dotBERLIN GmbH & Co KG zu berichten. Entsprechend des Beschlusses des Abgeordnetenhauses (Drs. 17/2600 – II.B.36) wurden die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und mögliche Maßnahmen geprüft, eine Vertragsanpassung ausgehandelt und im Ergebnis 2016 die ursprünglich vereinbarte finanzielle Beteiligung des Landes geändert. Das Abgeordnetenhaus wurde über das Verhandlungsergebnis in der Vorlage an den Hauptausschuss vom 30.05.2016 (rote Nummer 2683 A) informiert und der Vertragsänderung in der Sitzung vom 08.06.2016 durch den Hauptausschuss zugestimmt.

Die finanzielle Beteiligung des Landes wurde auf 22% an den Umsätzen aus den „Regeldomainverkäufen“ festgelegt. Der Senat geht davon aus, dass durch die Vertragsanpassung und der damit verbundenen Umstellung der finanziellen Beteiligung des Landes von einer pauschalen zu einer umsatzabhängigen Vergütung, der Senat innerhalb seiner Möglichkeiten den ihm zur Verfügung stehenden Handlungsrahmen genutzt hat, um das der Vertragsanpassung zu Grunde liegende Insolvenzrisiko des Unternehmens zu verringern.

Für das Geschäftsjahr 2017 konnte dotBERLIN 2.096.853,34 EUR Umsatz generieren, der für die 22%-ige Beteiligung des Landes relevant war. Dementsprechend betrug die finanzielle Beteiligung 461.307,73 EUR. Zum 02.05.2018 wurden allerdings zunächst nur 332.285,25 EUR fällig, da zu dem Zeitpunkt der relevante Domainumsatz nur 1.510.387,49 EUR betrug. Aufgrund einer Neubewertung der Periodenabgrenzung von Domain-Einnahmen durch das Finanzamt ergab sich nachträglich ein erhöhter Jahresumsatz, auf dessen Basis die 128.022,48 EUR nachträglich an Einnahmen für das Land anfielen. Die erhöhten Einnahmen sind auf Grund der Änderungen in den Periodenabgrenzungen des Finanzamtes nur als einmalig anzusehen, so dass für das laufende Betriebsjahr wieder geringe Umsätze zu erwarten sind, die sich dann allerdings anhand der tatsächlichen Domainregistrierungen in dem Betriebsjahr ergeben.

Die Anzahl der registrierten .berlin-Domains liegt weiterhin seit Anfang 2016 zwischen 50.000 – 60.000 Domains. Laut Aussage von dotBERLIN zum Geschäftsjahr 2017 liegt die Domain .berlin hinsichtlich der registrierten Internetdomains auf Platz 4 der geographischen Top-Level-Domains. Nur die Domains der sehr viel größeren Metropolen (.nyc, .tokyo, .london) haben hier mehr Domainregistrierungen.

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