Soziale Wohnhilfen zu Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit weiterentwickeln
Mit dem Landeshaushalt hat die Rot-Rot-Grüne Koalition den Bezirken 1,2 Millionen Euro für die Weiterentwicklung der bezirklichen sozialen Wohnhilfen bereit gestellt. Kurz gefasst geht es dabei darum, alle Möglichkeiten zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit an einer zentralen Stelle in der Verwaltung zu konzentrieren.
Bisher ist es den Beteiligten jedoch nicht gelungen sich auf ein Konzept oder einen Rahmen zu verständigen. Nach einer aktuellen Antwort des Senats auf meine Anfrage (Drucksache 18/14858) bleibt unklar, wie das zur Verfügung stehende Geld im Jahr 2018 genutzt werden soll. Auch in einer Roten Nummer für den Hauptausschuss heißt es: “Ergebnisse bzw. Zwischenschritte, die bis zur Vorlage eines Konzeptes ggf. erfolgen sollen, werden von der Fachverwaltung definiert. Dies bleibt zunächst abzuwarten.”
Dem vernehmen nach, soll erstmal jeder Bezirk im Jahr 2018 100.000€ erhalten. Ein angedachtes Konzeptverfahren wurde offenbar vertagt. Dies bleibt aber Aufgabe für die Senatsverwaltung und die bezirklichen Ämter. Denn für 2019 erwarten wir als Haushaltsgesetzgeber schon ein Konzept für den Einsatz der öffentlichen Finanzmittel.
Die vollständigen Antworten des Senats finden sie hier.
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