Bundesratsinitiative zur Stärkung der Rechte von Mieter*innen
Mit einem Gesetzesantrag des Landes Berlin im Bundestat für eine “Harmonisierung der Folgen bei Zahlungsverzug im Wohnungsmietrecht” setzt sich die Rot-Rot-Grüne Koalition für die Rechte der Mieter*innen ein (Drucksache 18/0283).
Der Bundesgerichtshof hat erstmals im Februar 2005 entschieden, dass der besondere Kündigungsschutz für eine fristlose Kündigung nicht analog auf die ordentliche Kündigung Anwendung finden könne. Es ist nicht vermittelbar, dass die außerordentliche fristlose Kündigung als schärferes Mittel unwirksam wird, eine ordentliche Kündigung aus demselben Grund aber nicht. Der Gesetzentwurf dient deshalb dazu, die vorhandenen Widersprüche auszuräumen und die aus sozialen Gründen geschaffenen Schutzvorschriften im Wohnungsmietrecht bei außerordentlicher fristloser und ordentlicher Kündigung wegen Zahlungsverzugs zu harmonisieren.
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