Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus.

Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung 

Denkmalrechtliche Genehmigung jetzt auch digital

Der Basisdienst Digitaler Antrag ist ein Werkzeug, mit dem die Verwaltung nach und nach ihren Onlineservice für die Berlinerinnen und Berliner ausbaut. Als einer der ersten die dieses Berliner Basisdienst nutzen, startet nun das digitale Fachverfahren der Denkmalschutzbehörde. Bürgerinnen und Bürger der Bundeshauptstadt Berlin können Anträge zum Denkmalschutz nun auch digital einreichen. Ein entsprechendes Formularangebot kann ab sofort auf dem Service-Portal Berlin online abgerufen werden.

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Abgeordnetenhaus Berlin Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Übernachtungsmöglichkeiten für obdachlose Menschen

Am heutigen Mittwoch haben wir im Hauptausschuss zusätzliche Mittel für die Unterbringung von obdachlosen, auf der Straße lebende Menschen freigegeben (Rote Nummer 2854). Um obdachlose Menschen auch nach Ende der Kältehilfe zu Ende April auch weiterhin zu schützen, wird der Senat im Rahmen der gesamtstädtischen Verantwortung für die Dauer des pandemischen Geschehens ein Unterbringungsangebot von 350 Plätzen bereitstellen.

Der Hauptausschuss stimmt der Aufhebung der qualifizierten Sperren für die bei Kapitel 1150 Titel 68406 Erl. IV 2.; 3.;4. und Erl. V ausgewiesenen Mittel in Höhe von insgesamt 600.000 € zur Eindämmung der SARS-CoV-2 Pandemie für obdachlose Menschen in der Stadt zu.

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Abgeordnetenhaus Bits & Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Bits & Berlin – Newsletter – 04/2020

Aus dem Home Office begrüße ich Sie und Euch zurück zu „Bits & Berlin“ – der monatliche Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz. Wir stehen in diesen Wochen vor großen Herausforderungen, die sich auch auf den parlamentarischen Betrieb stark auswirken. Während der KTDat-Ausschuss aktuell nicht stattfindet, möchte ich den Lesern dieses Formats und meinen Follower*innen auf Twitter mit einer virtuellen Ausschusssitzung auf dem Laufenden halten. Viel Spaß beim Lesen – und bleiben Sie, bleibt ihr gesund!

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Abgeordnetenhaus Datenschutz Gesundheit Mobilität Netzpolitik & Digitalisierung 

Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2019

Vor einigen Tagen hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ihren Jahresbericht für das vergangene Jahr vorgelegt. Auf 252 Seiten wird umfangreich zur Arbeit der unabhängigen Stelle berichtet und besondere Fälle vorgestellt. Der Bericht ist auf der Homepage im Volltext abrufbar, die entsprechende Pressemitteilung gibt es hier.

Themen sind dabei in der allgemeinen Entwicklung weiterhin die Umsetzung der DSGVO in Berlin, der Anwuchs der darauf aufbauenden Beschwerden und ein starker Anstieg von Meldungen von Datenpannen. Hier zeigt sich auch die Wichtigkeit der Stärkung der Datenschutzbeauftragten mit einer Erhöhung von Stellen und Mitteln im Doppelhaushalt 20/21. Das stark gestiegene Fallaufkommen zeigt, wie groß der Bedarf an einer adäquat aufgestellten Datenschutzbehörde ist.

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Planungen für die Evaluation des E-Government-Gesetzes Berlin

In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses, hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Auswertung über eine geplante externe Gutachten- und Beratungsdienstleistung für die Auswertung von zu erhebenden Daten und Erstellung eines Berichts für das Land Berlin im Rahmen der ‘Evaluation des EGovG Bln’ informiert.

Grundlage dafür sind die Planungen für die Evaluierung des E-Government-Gesetzes Berlin, über die der Senat aktuell in der Drucksache 18/2608 informiert hat. Der Zeitplan sieht eine erste Senatsbefassung im Juli 2020 sowie eine Vorlage an das Abgeordnetenhaus im Oktober 2020 vor.

Politisch steht die Frage im Vordergrund, wie die Ziele des Gesetzes umgesetzt werden können. Denn hier hakt es doch gewaltig. Zuletzt ist das Scheitern des Vergabeverfahrens für die geplante E-Akte für die Berliner Verwaltung bekannt geworden. Die Innenverwaltung rechnet demnach nicht mehr mit einer fristgerechten Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023, wie es im Berliner E-Government-Gesetz vorgesehen ist. Der Senat ist in der Verantwortung, die Fehler aufzuarbeiten und für den Neustart des Vergabeverfahrens sicherzustellen, dass diese sich nicht wiederholen.

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Wie steht’s um den Zukunftspakt Verwaltung

In seiner Sitzung vom 20. November 2018 hat der Berliner Senat im Einvernehmen mit den Bezirken seine Pläne für den „Zukunftspakt Verwaltung“ (PDF) präsentiert. Er folgt aus den Empfehlungen der Alt-Kommission zur Verwaltungsmodernisierung in Berlin vom Sommer 2018. Im Januar 2020 hat der Senat nun einen Zwischenbericht zur Umsetzung des „Zukunftspaktes Verwaltung“ vorgelegt. Der Bericht sollte den Umsetzungsstand der Steckbriefe in den folgenden Handlungsfeldern darlegen:

  1. Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung
  2. Personalgewinnung und -entwicklung verbessern
  3. Führungskultur verändern
  4. Strukturen und Prozesse in der Verwaltung optimieren
  5. Veränderungen in der Verwaltung fördern und verbreiten
  6. Digitalisierung der Verwaltung voranbringen

Ich habe mir den bisherigen Zwischenstand mal angeschaut und einige Aspekte zu bestehendem Handlungs- und Debattenbedarf aufgeschrieben. Ich halte es für wichtig die Zwischenergebnisse zusammen mit den Erfahrungen der Korona-Krise zu bewerten. Die Berliner Verwaltung hat noch viel Arbeit vor sich. Positiv sehe ich die 60 Beispiele für Zuständigkeitsfragen, für die ich noch in diesem Jahr eine Verfahrensklärung erwarte. Die Etablierung der Zielvereinbarungen geht zu langsam voran, aber die ersten Schritte sind geschafft. Andere eher symbolische Fragen, wie die Konturierung der Geschäftsbereiche der Bezirke, zeigen bisher keinerlei Fortschritte.

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Eine Digitalagentur für Berlin

Mit der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats schreitet der Aufbau der Berliner Digitalagentur voran. Wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe informierte wurde Nicole Voigt zur Geschäftsführerin berufen. Die Gründung der Digitalagentur Berlin GmbH ist ein wichtiges Vorhaben des Berliner Senats in der laufenden Legislaturperiode.

Ziel der Digitalagentur ist, als Mittler und Lotse die bereits vorhandenen Angebote, Leistungen und Ideen im Digitalisierungsbereich konkret für entsprechende Branchen und Geschäftsfelder aufzuschließen, zielgruppengerecht aufzubereiten und vor allem in der direkten Ansprache der Zielgruppe näherzubringen und diese für die Themen zu öffnen. Die Digitalagentur soll Unternehmen für digitale Themen sensibilisieren, in Fragen der IT-Sicherheit beraten und Unterstützungsangebote der Stadt transparent und einfacher nutzbar machen. Die Digitalagentur steht grundsätzlich allen Berliner Unternehmen offen, die einen Bedarf zum Thema Digitalisierung haben. Sie wird damit zu einer der führenden Adressen der digitalen Hauptstadt Berlin.

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Unterbringung von wohnungslosen Menschen nach ASOG

Im Rahmen der Nacht der Solidarität wurde immer wieder nach den Zahlen der Unterbringung in Wohnheimen (ASOG-Unterkünfte) gefragt. Daher habe ich den Senat nach aktuellen Zahlen befragt (Drucksache 18/22935). Demnach wurden Ende 2018 knapp 37.000 Menschen nach ASOG untergebracht. Hintergrund ist die regelmäßige Frage, wie es gelingen kann mehr Menschen in eigenen und kostengünstigeren (!) Wohnraum unterzubringen.

Denn die Aufwendungen für diese Unterbringungsform betrugen ca. 202 Millionen Euro in 2017, 236,8 Millionen Euro in 2018 sowie nach den bisherigen vorläufigen Haushaltsdaten ca. 211,3 Millionen Euro im Jahr 2019. Hierin fehlen allerdings noch die Kosten für die Unterbringung von wohnungslosen SGB II-Leistungsberechtigten Personen im Dezember 2019. Wichtig sind dabei auch die Tagessätze, die zwischen 12 und knapp 70€ schwanken und die durchschnittlichen Kosten bei über 20€ pro Tag oder 600€ pro Monat und Mensch liegen. Da in den ASOG-Kosten die Kosten für Hilfen, wie den 67er Hilfen, fehlen ist klar, dass eine Unterbringung in Wohnraum finanziell günstiger wäre.

Dazu kommt, dass das Wohnen in diesen Einrichtungen zu selten von Sozialarbeitenden begleitet wird, um Wohnungslosen auf dem Weg zurück in eigenen Wohnraum zu unterstützen. Eine positive Ausnahme bilden beispielsweise die vier “ASOG plus-Unterkünfte” der GEBEWO, die mit zielgruppenspezialisierten sozialpädagogischen Fachkräften ausgestattet sind. Derartige Angebote müssen angesichts der steigenden Zahlen wohnungs- und obdachloser Menschen ausgeweitet werden.

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Rückschlag für die digitale Verwaltung – Vergabe der E-Akte gescheitert

Das Scheitern des Vergabeverfahrens für die geplante E-Akte für die Berliner Verwaltung ist ein Rückschlag für die künftige Arbeitsfähigkeit der Verwaltung. Wie in dieser Woche bekannt wurde, hat die Vergabekammer die Ausschreibung für das Multi-Millionen-Projekt gestoppt. Die Innenverwaltung rechnet demnach nicht mehr mit einer fristgerechten Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023, wie es im Berliner E-Government-Gesetz vorgesehen ist.

Ich erwarte noch im April eine Entscheidung über das weitere Vorgehen. Die Verzögerungen sind bereits jetzt groß. Der Senat ist in der Verantwortung, die Fehler aufzuarbeiten und für den Neustart des Vergabeverfahrens sicherzustellen, dass diese sich nicht wiederholen.

Die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes muss von allen Senatsverwaltungen ernst genommen werden. In der aktuellen Krise wird deutlich wie sehr die Verzögerungen auf dem Weg in die digitale Verwaltung die Funktionsfähigkeit der Berliner Verwaltung gefährden. Allein die Vorstellung, Berlin hätte bereits ein ausgebautes Landesnetz, in der Mehrzahl funktionierende Onlinedienstleistungen und eine zeitgemäße Ausstattung an mobilen Arbeitsplätzen, zeigt welche Potentiale heute brach liegen. Die verlorene Zeit durch den Neustart der Vergabe für die E-Akte müssen wir nutzen, um an den anderen Baustellen Fortschritte zu erzielen.

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