Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

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Schnelltests an Schulen und Kitas – wie kann das funktionieren?

Die Infektionszahlen in Berlin sind nach wie vor zu hoch. Eine wichtige Maßnahme für die Rückkehr zum gewohnten Alltag ist die Nutzung von Antigen-Schnelltests; in Ergänzung zur Impfung, der Einhaltung der Hyniegeregeln sowie der Reduzierung der persönlichen Kontakte. Rapidtests.de, ein ehrenamtlicher ThinkTank, der die Schnelltests als strategisches Public-Health-Instrument konzeptionell weiter entwickeln und verbreiten will, stellt ein sehr gutes Informationsangebot zur Verfügung. Die Antigen-Schnelltests sind nicht nur an Schulen und Kitas ein gutes und wichtiges Instrument, um die weitere Ausbreitung des Corona Virus zu verhindern.

In dem Video „Schnelltests an Schulen und Kitas – wie kann das funktionieren?” werden Antigen-Schnelltests als Maßnahme detailliert erläutert. Es zeigt, dass bereits 2 – 3 Tests pro Woche ausreichen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Durch die häufige Testung werden Coronapositive Fälle so zuverlässig und frühzeitig erkannt. Schnelltest sind damit insbesondere bei hohen Inzidenz-Zahlen eine sinnvolle Maßnahme, um Ausbrüche zu verhindern. Auch ein Selbsttest zu Hause, ist mit den Schnelltests möglich. Eine Anleitung (bei 60 min) zeigt, wie dieser sicher zu handhaben ist. Und auch was bei einem möglicherweise positiven Testergebenis weiterhin zu tun ist.

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Notunterkünfte für wohnungslose Familien

In Berlin existieren gegenwärtig zwei Notunterkünfte für wohnungslose Familien mit Kindern. Dies geht aus einer Antwort auf meine Anfrage hervor (Drucksache 18/26639). Diese Notübernachtungen können von Familien mit minderjährigen Kindern unabhängig ihrer Herkunft genutzt werden, die mittel- oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Da sich die Angebote durch ihre Niedrigschwelligkeit auszeichnen, ist ein Leistungsanspruch auf Sozialleistungen keine Voraussetzung für eine Aufnahme in den Notunterkünften. So müssen für die Aufnahme beispielsweise keine gültigen Ausweispapiere vorgelegt werden.

Dazu gibt es das Projekt „Vorübergehende Unterbringung von wohnungslosen Familien mit Kindern – berlinweit (Nostel)“. Es handelt sich um ein Modellprojekt, welches einen erfolgversprechenden Weg darstellt, die Lage von wohnungslosen Roma-Familien zu verbessern.

Problematisch ist, dass an immer mehr Tagen Familien, die ein Dach über dem Kopf suchen, nicht aufgenommen werden können. Dieser Trend lässt sich in der folgenden Tabelle (für das Jahr 2019) ablesen. Hier muss das Angebot bedarfsgerecht ausgebaut werden.

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Durchschnittliches Wohngeld auf 156€ gestiegen – Reform der Grundsicherung überfällig

Die Gesamtzahl der Menschen in Berlin, die Wohngeld empfangen haben ist im Jahr 2020 wieder angestiegen. Dies ergibt eine Antwort auf meine schriftliche Anfrage an den Senat (Drucksache 18/26642). Dazu ist nach Inkrafttreten des Wohngeldstärkungsgesetzes zum 01. Januar 2020 auch der durchschnittliche Wohngeldbetrag eines Wohngeldempfängerhaushaltes in Berlin von 139 € im Dezember 2019 um rund 12 % auf 156 € im Dezember 2020 gestiegen. Die Zahl der Berliner:innen, die Wohngeld empfangen haben war von 2018 auf 2019 (vor Corona) stark gesunken.

Auch im Jahr 2021 ist mit einem Anstieg zu rechnen. Wir werden die Folgen von Corona weiter im Blick behalten müssen. Der Anstieg des durchschnittliche Wohngeldbetrag bestätigt die Forderung nach einer Neugestaltung des Hartz-IV-Regelsatzes. Hier ist jede neue Bundesregierung in der Verantwortung die offenkundigen Mängel im Grundsicherungssystem zu korrigieren.

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Die Zwei-Klassen-Videokonferenzsysteme der Berliner Verwaltung

Das Thema Videokonferenzsysteme der Berliner Verwaltung ist ein Dauerbrenner. Bis heute gelingt es der Berliner Verwaltung nicht eine grundlegende Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Die Antwort auf meine aktuelle Anfrage zeigt den Wildwuchs in den verschiedenen Senatsverwaltungen und Bezirken (Drucksache 18/26308). Es wäre gut, wenn der IT-Senator und seine IKT-Steuerung endlich für allen Verwaltungen ein funktionierendes Videokonferenztool zur Verfügung stellt. Das Versagen von IT-Senator Geisel und seiner IKT-Steuerung macht er selbst in seiner Antwort deutlich.

SenInnDS: In der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurden bisher ausschließlich für den Senator, Staatssekretärin und Staatssekretäre Lizenzen für „Cisco WebEx über Telekom“ beschafft.

Währenddessen wird allen anderen Verwaltungen in Rundschreiben und sogar den Büros der Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) folgendes empfohlen.

Das Produkt Nextcloud können Sie mit den dargestellten möglichen technischen Einschränkungen für die BVV-Arbeit nutzen, da es den datenschutzrechtlichen Anforderungen und denen der IT-Sicherheit genügt.

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Verschlüsselte Kommunikation und Berliner Behörden passen noch nicht zusammen

Verschlüsselte Kommunikation scheint auch im Jahr 2020 für die öffentliche Verwaltung noch kein Alltag zu sein. Wie meine Anfrage ergab, bieten nach aktuellem Kenntnisstand des Senats bzw. des ITDZ Berlin immerhin 26 Berliner Behörden eine verschlüsselte E-Mail-Adresse i.S.d. § 4 II EGovG Bln an (Drucksache 18/26212).

Überzeugend ist die folgende Antwort auf die Frage, welche Behörden die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem E-Government-Gesetz nicht erfüllen, aber keineswegs.

Alle Berliner Behörden, die nicht in der unter 6. dargestellten Liste aufgeführt sind, erfüllen die Voraussetzungen des § 4 II EGovG Bln. nicht. Entsprechende Begründungen liegen dem Senat nicht vor und sind auch nicht beizubringen, da die Behörden eine (Nicht-)Umsetzung des § 4 II EGovG Bln eigenständig verantworten.

Im Rahmen der Evaluation des Berliner E-Government-Gesetzes werden wir darüber sprechen müssen, wie es gelingen kann, dass alle Berliner Behörden das Gesetz auch umsetzen. Der Verzicht auf verschlüsselte Behördenkommunikation ist kein Weg in die digitale Verwaltung.

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Organisationseinheiten Geschäftsprozessmanagement in den Senatsverwaltungen

Mit dem Beschluss für einen Zukunftspakt Verwaltung am 20. November 2018 hat sich der Berliner Senat dem Ziel der Verwaltungsmodernisierung verschrieben. Ich habe nun reichlich zwei Jahr später mal nachgefragt, wie der Aufbau der Organisationseinheiten Geschäftsprozessmanagement, als ein Baustein der Verwaltungsmodernisierung, fortgeschritten ist (Drucksache 18/26068). Die Ergebnisse folgend als Überblick. Bereits nach einem Jahr hatte ich den Senat befragt. Die Ergebnisse von Dezember 2019 finden sich hier.

Mein kurzes Fazit: Der personelle und organisatorische Aufbau der Organisationseinheiten ist soweit geschafft. Dies ist Grundlage für die Optimierung der verwaltungsinternen Prozesse und die anschließende Digitalisierung.

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Jobcenter übernimmt Kosten für digitale Endgeräte für Homeschooling

Digitale Endgeräte sind eine der Voraussetzungen für die Teilnahme am Fernunterricht und für das aktuelle Homeschooling. Die Finanzierung war aber bisher insbesondere für Familien die Grundsicherung beziehen ein Problem, da sich die Jobcenter dem oftmals verweigerten. Anfang 2021, also fast ein Jahr nach Beginn der Coronapandemie, hat der Bund nun die Jobcenter angewiesen, auf Antrag Laptops oder Tablets für diese Schülerinnen und Schüler zu finanzieren. Dieser Schritt ist richtig und längst überfällig.

Weitere Informationen und Musteranträge finden sich auf der Seite des Erwerbslosenverein Tacheles.

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Immer mehr Nutzer:innen von i-Kfz in Berlin

Die Online-KFZ-Zulassung (i-KFZ) nimmt in Berlin weiter zu. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 14.820 Online-Anträge bearbeitet, allein im November und Dezember zusammen über 5.000. Dies geht aus einer Antwort des Senats hervor (Drucksache 18/26069). Voraussichtlich zum Juli 2021 wird die grundsätzlich vorgesehene Authentifizierung mittels nPA wieder als obligatorische Authentifizierungsmethode aktiviert, da die zugrundeliegende Ausnahmeregelung aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30.06.2021 befristet ist.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass die Umsetzung der 4. Stufe i-Kfz ist für 2021 vorgesehen. Dabei geht es um die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen. Insbesondere Unternehmen werden hiervon profitieren. Es liegen jedoch noch keine verlässlichen Aussagen zum Datum des Inkrafttretens vor. Die Berliner Verwaltung ist hierbei auf das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) angewiesen, die das Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) umsetzt.

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Eine moderne Verwaltung für Berlin: Gesetzliche Umsetzung des Zukunftspakt Verwaltung

In der heutigen Plenarsitzung stand mit dem Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 18/3283) die gesetzliche Umsetzung von Teilen des Zukunftspakt Verwaltung in erster Lesung auf der Tagesordnung. Damit erreicht der lang ersehnte Entwurf zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Berliner Verwaltung endlich das Parlament. Der Senat hat das Thema Verwaltungsmodernisierung in den letzten vier Jahren zuerst im Rahmen der Alt-Kommission und im Anschluss in einem Prozess mit den Bezirksbürgermeister*innen im Rahmen des Zukunftspakt Verwaltung voran gebracht. Nun liegt es an uns in den parlamentarischen Beratungen den vorliegenden Entwurf umfassend zu prüfen und an den Stellen nachzujustieren, wo Senat und Rat der Bezirksbürgermeister*innen noch nicht mutig genug waren.

In meinen Augen das wichtigste Vorhaben ist, dass mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Hauptverwaltung und Bezirken geschaffen wird. (Projektsteckbrief Nr. 5). Zielvereinbarungen sollen ein zentrales Instrument des gesamtstädtischen Steuerungssystems der Berliner Verwaltung werden. Bisher sind zwei fertige Zielvereinbarungen aus den Pilotvorhaben bekannt. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hier beispielhaft in Sachen Baumpflege und Grünflächenpflege gezeigt, wie es laufen kann. Meine Erwartung ist nun, dass auch die anderen Zielvereinbarungen, die im Senat in Arbeit sind, noch im ersten Halbjahr fertiggestellt werden. Nach dem Gastbeitrag der Sozialverwaltung zum Masterplan im Kampf gegen Obdachlosigkeit bis 2030, gehe ich davon aus, dass die Hausaufgaben – also die zugesagte Zielvereinbarung für die sozialen Wohnhilfen – zeitnah vorliegt.

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