Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

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Zuwendungen im Land Berlin entbürokratisieren und digitalisieren

Als Zuwendungen bezeichnet man Ausgaben für Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung Berlins zur Erfüllung bestimmter Zwecke, an deren Erfüllung das Land Berlin ein erhebliches Interesse hat (§ 23 Landeshaushaltsordnung). Die Bearbeitung solcher Zuwendungen ist leider mit (zu) viel Bürokratie verbunden. Daher haben wir uns mit dem Koalitionsvertrag auf eine Entbürokratisierung verständigt.

Die Geschäftsprozesse von Zuwendungen wird die Koalition optimieren, entbürokratisieren und mit einheitlichen IT-Fachverfahren bis 2023 unterstützen. Sie wird zur Entbürokratisierung Gemeinkostenpauschalen für alle Zuwendungsprojekte prüfen. Geprüft wird auch, welche dieser Aufgaben bei einem oder mehreren Dienstleistern im Sinne von „Shared Services“ in der Verwaltung gebündelt werden können. Ein digitales Tarifregister wird die Kontrolle von Tariftreue und Besserstellungsverbot deutlich erleichtern.

Ende 2022 hat der Senat nun ein Vorprojekt „Zuwendungen im Land Berlin“ gestartet. Drei Senatsverwaltungen sind nun beauftragt, die notwendigen Entscheidungen vorzubereiten, um die Zuwendungsgewährung des Landes in neue Strukturen zu überführen, zu optimieren und zu digitalisieren.

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Im Februar muss erneut gewählt werden: ein Aus- und Rückblick

Am 16. November 2022 hat das Berliner Verfassungsgericht entschieden: Berlin muss erneut wählen. Der Urteilsspruch der Richter*innen ist eine heftige Klatsche für die Verantwortlichen der letzten Wahl. Wichtig: Am 12. Februar 2023 muss nun alles funktionieren.

Ich möchte an dieser Stelle nicht über das Urteil und die Wahlfehler sprechen, sondern einen Rückblick auf meine Arbeit zu den Themen Verwaltung, Digitalisierung und Bezirke sowie in Marzahn-Hellersdorf geben. Dazu möchte ich einen Ausblick auf die kommenden Monate wagen.

Wir hatten uns viel vorgenommen. In der der “ersten” Ausgabe von Bits & Berlin in dieser Legislatur hatte ich einen Blick auf den Koalitionsvertrag geworfen. Wie weit sind wir im ersten Jahr gekommen? Einen guten Überblick geben dazu die Ausgaben meines Newsletters Bits & Berlin.

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Neue IT-Bestands- und Planungsübersicht wohl erst 2023

Benötigt die digitale Verwaltung eine Übersicht über die eigene IT-Hardware und IT-Software? Das klingt auf den ersten Blick selbstverständlich. Der Berliner Senat sieht hier offenbar weiter keine Dringlichkeit. Bereits im Jahr 2020 habe ich kritisiert, dass die Neukonzeption des elektronischen IT-Controlling (IT-BePla NEU) erst im zweiten Quartal 2025 produktiv gehen soll. Mit dem Koalitionsvertrag haben wir vereinbart:

“Die Koalition wird in 2022 ein umfassendes Berichts- und Controllingsystem für die IKT-Infrastruktur sowie die Fachverfahren umsetzen, um dauerhaft eine erweiterte IT-Bestands- und Planungsübersicht, inklusive der IT-Fachverfahren, und einer Software-Lizenzübersicht zu erhalten.”

In einem aktuellen Bericht muss der CDO Ralf Kleindiek nun eingestehen, dass der Koalitionsvertrag an dieser Stelle nicht mehr in 2022 umgesetzt wird (Rote Nummer 0071 A). Immerhin könnte es 2023 klappen. Möglich ist demnach die Neu-Entwicklung der IT-BePla auf Basis einer Low-Code Plattform auszuschreiben und in 2023 umsetzen zu lassen. Das klingt vielversprechend. Low-Code Verfahren können dazu beitragen, dass die Verwaltung zukünftig flexibler innerhalb der Verwaltung Verfahren ändern und anpassen kann, ohne auf externe Entwicklungsagenturen abhängig zu sein.

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Aktueller Stand zum Umgang von Daten in Berlin

Mit der Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat im Jahr 2020 einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Offene Daten im Berliner Datenportal helfen dabei nicht nur der Zivilgesellschaft, sondern auch der Verwaltung. Doch wer ist für das Datenmanagement in den Senatsverwaltungen und Bezirken zuständig? Nach zwei Jahren Open-Data-Rechtsverordnung habe ich mal beim Senat nachgefragt (Drucksache 19/13469).

Die Antwort lässt einen weiter hohen Fortbildungsbedarf erahnen. Demnach soll jede Person, die in der Verwaltung eine Fachaufgabe wahrnimmt, für Daten zuständig sein. Entsprechend beschreibt die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung für die Beschäftigten der Berliner Landesverwaltung in mehreren Punkten Pflichten zum Datenmanagement. Dazu erarbeitet die IKT-Steuerung derzeit ein IKT-Rollenkonzept, welches der Begriff Datenkoordination nicht verwendet, sondern „Fachverfahrens- und Dienstekoordination“.

In der Bits & Bäume Newsletter vom Oktober berichtete ich, dass Schleswig-Holstein sich dem Musterdatenkatalog mit seinen Datenportalen anschließt. Zurzeit arbeitet Berlin immerhin daran, den Musterdatenkatalog technisch zu integrieren, sodass dieser im Laufe des kommenden Jahres verwendet werden kann.

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Umsetzung der Internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Die Online-Kfz-Zulassung (i-Kfz) nimmt in Berlin weiter zu. Dies geht aus einer Antwort des Senats hervor (Drucksache 19/13531). Demnach gab es im Jahr 2021 insgesamt bereits 30.683 i-KFZ-Vorgänge. Dies sind doppelt so viele wie im Jahr 2020. Die Anzahl der Präsenztermine ist allerdings immer noch recht hoch (442.550 in 2021). Da in Berlin über 1,2 Millionen Autos zugelassen sind, ist die digitale und medienbruchfreie Bearbeitung mittels i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) eine wichtige Entlastung für die Berliner Verwaltung und Bürger*innen.

Das Berliner i-Kfz-Portal wird von der Zulassungsbehörde Berlin kontinuierlich weiterentwickelt. Im Rahmen von Erprobungsphasen wird das Portal dabei ständig auf Funktionalität, sichere und praktikable Handhabung sowie performanten Betrieb geprüft. Die Verwaltung ist darüber hinaus vorbereitet die letzte Stufe 4 von i-Kfz umzusetzen. Damit dann auch Händler*innen Leistungen online in Anspruch nehmen.

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Landeskommission zur Prävention von Kinderarmut und Familienarmut

Der Berliner Senat hat im vergangenen Jahr mit dem Bericht der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut Ergebnisse und Empfehlungen für die Berliner Strategie gegen Kinder und Familienarmut vorgelegt. Die Landeskommission wurde 2017 eingerichtet mit dem Auftrag, die Armutsprävention in Berlin grundlegend neu aufzuziehen. Dabei sollen die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen.

Aus einer aktuellen Anfrage (Drucksache 19/13126) zur Fortführung der Arbeit der Landeskommission geht hervor was für 2022/2023 weiterhin geplant ist. Neben der Umsetzung der Integrierten Bezirklichen Strategien, sei es Ziel, Wissen und die Sensibilität für Armutsproblematiken und bestehende Wirkzusammenhänge in der Öffentlichkeit zu schaffen und zu vertiefen. Ende September wurde dazu eine von der Landeskommission beauftragte Studie „Aufwachsen in Armut während Krisenzeiten“ veröffentlicht.

Zur Umsetzung ihrer Aufgaben stehen der Geschäftsstelle der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut zwei Vollzeitstellenäquivalenten sowie eine befristetete Personalstelle zur Verfügung. Sachmittel seien in beiden Haushaltsjahren in Höhe von je 500.000 Euro vorgesehen.

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Verkehrslösung Mahlsdorf – die nächsten Schritte

Die Verkehrslösung Mahlsdorf kommt einen weiteren Schritt voran. Der Senat hat zuletzt die Grundsätze der Planung zur neuen Straßenverbindung „An der Schule“ als Teil der Verkehrslösung Mahlsdorf (entsprechend § 22 und § 22a Berliner Straßengesetz) beschlossen (Vorlage zur Kenntnisnahme). Demnach soll durch den Neubau der Straße „An der Schule“ der historische Ortskern Mahlsdorf vom Autoverkehr entlastet werden. Die Planung ist ein Teil der Verkehrslösung Mahlsdorf.

Der andere Teil ist die geplante Straßenbahnverbindung auf der parallelen Hönower Straße. Diese soll bekanntermaßen zweigleisig ausgebaut werden, um einen 10-Minuten-Takt zu ermöglichen. Diesbezügliche Planungen waren zuletzt Thema im Ausschusses für Mobilität vom 15. Juni 2022 (Ab Minute 32 geht es um die Straßenbahnplanungen für Berlin; Inhaltsprotokoll der Sitzung).In dieser berichtete Staatssekretärin Frau Dr. Niedbal, dass die ersten zwei von acht Leistungsphasen für den Straßenbahnausbau in Mahlsdorf nun abgeschlossen seien. Die Grundlagenermittlung sowie die Vorplanung konnte durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität Verbraucher – und Klimaschutz (Sen UVK) 2021 beendet werden.

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Über den Tellerrand schauen: Creative Bureaucracy Festival 2022

Die Koalition wagt für die Berliner Verwaltung einen neuen Aufbruch, stellt die Verwaltung für alle Berliner*innen und Unternehmen bürgerorientiert, barrierefrei, mehrsprachig, schnell und effizient auf. Dies haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Auf dem Weg ist es immer wieder bereichernd zu schauen, welche Lösungen andere finden und erproben. Das Creative Bureaucracy Festival bot auch in diesem Jahr die Möglichkeit, inspirierende Vorstellungen und Ideen kennenzulernen sowie den persönlichen Austausch zu finden. Das gemeinsame Ziel der Teilnehmer*in: den öffentlichen Sektor attraktiver und innovativer zu gestalten. Über 1.000 Teilnehmende aus Verwaltung, Politik und Gesellschaft kamen, um erfolgreiche Innovationen im Öffentlichen Sektor zu diskutieren und Verwaltungstalente aus aller Welt zu feiern. Wer’s verpasst hat: Alle Präsentationen und Vorträge der Mainstage finden sie in der Mediathek des Festivals.

Neben interessanten Präsentationen gab es vielfältige Workshops und andere Eindrücke. Sprecher*innen von “Algorithm Watch” wiesen auf die kritische Auseinandersetzung mit Algorithmen in der Verwaltung hin, welche Entscheidungen über das Leben von Menschen beeinflussen könnten. In “Automatic Disucssion Making” ging es u.a. Gesichtserkennung bei Migrant*innen an den Grenzen.

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Digitaltag 2022 – Teilhabe für Alle

Die Notwendigkeit einer gleichberechtigten Digitalen Teilhabe der Bürger*innen ist notwendig für ein erfolgreiches Gelingen der Digitalisierung. Politische Entscheidungen sollten abgestimmt werden, mit den Bedürfnissen der Bürger*innen. Das Bündnis “Digital für Alle” setzt sich für diesen Appel ein.

Digitalisierung birgt effiziente Handlungsspielräume für die Gestaltung unserer individuellen Lebensgestaltung, aber auch für unsere öffentliche Verwaltung. Die Corona Pandemie hat dies als gutes Beispiel aufgezeigt. Menschen konnten von ihren Heimschreibtischen produktiv ihrer Arbeit nachgehen, Schüler*innen sowie Studierende waren in der Lage, die Bildungsangebote weiterhin wahrnehmen zu können. Jedoch war und ist dies nicht für Jede*n selbstverständlich. Als Ursachen sind u.a. fehlende Kompetenzen sowie die nötige Grundausstattung zu benennen.

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