Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Mobilität

Öffentlicher Nahverkehr sowie Straßen-/Fuß- und Radverkehr

Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Stadtentwicklung 

395er bleibt unverändert – weiter kein Bus vor Schule Mahlsdorf Nord

Mit der schrittweisen Eröffnung der neuen Gemeinschaftsschule in Mahlsdorf Nord wächst der Bedarf an einer guten und sicheren Anbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr. Meine Schriftliche Anfrage an den Senat (Drucksache 19/24495) hat das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Doch trotz immer mehr Schüler*innen bleibt die Situation unverändert: Ein Bus, der direkt vor der Schule hält, ist vom Senat nicht vorgesehen. Für die Buslinie 395 sind demnach derzeit keinerlei Umplanungen geplant. Nach Auffassung des Senats und der BVG gilt die neue Schule als „gut erschlossen“. Taktverdichtungen seien nicht notwendig, Überlastungen gebe es zu keiner Tageszeit. Lediglich ein weiteres „Monitoring“ des Fahrgastaufkommens im Schüler*innenverkehr wird in Aussicht gestellt. Diese Einschätzung wirkt wenig weitsichtig. Die Gemeinschaftsschule Mahlsdorf Nord wird nicht auf einen Schlag, sondern schrittweise eröffnet – mit jeder neuen Klassenstufe kommen mehr Kinder hinzu. Gerade zu Schulbeginn und -ende braucht es ausreichende Kapazitäten und kurze, sichere Wege. Dass es weiterhin keine Haltestelle direkt an der Schule gibt, erschwert einen sicheren Schulweg.

Auch die Erreichbarkeit angrenzender Einrichtungen wie des Evangelischen Hospiz Haus Markus wird zwar formal als ausreichend bewertet, zeigt aber ein grundsätzliches Problem: Der Senat orientiert sich an Mindeststandards auf dem Papier, statt die tatsächliche Nutzung und die Entwicklung vor Ort ernsthaft einzubeziehen. Dabei ist klar: Eine wachsende Schule braucht eine wachsende ÖPNV-Anbindung – auch in Mahlsdorf.

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Ostbahn: weiter nur jeder zweite Zug der RB 26 mit Halt in Mahlsdorf

Die Ostbahn zwischen Berlin(-Mahlsdorf) und Müncheberg ist für viele Menschen eine wichtige Anbindungen ans Berliner Umland. Bisher verkehren die Züge der RB 26 zwischen Lichtenberg und Münchberg zwar alle 30 Minuten, in Mahlsdorf gibt es aber nur ein Halt pro Stunde. Da mich immer wieder Menschen ansprechen, warum der Zug nicht wie in Lichtenberg und Strausberg alle 30 Minuten halten kann, habe ich dies den Senat gefragt (Drucksache 19/24267). Die Antwort ist kurz: “Es besteht derzeit nicht die Absicht, den genannten Halt umzusetzen.” Das finde ich unverständlich. Denn die Aufnahme eines 30-Minuten-Takts MIT einem Halt in Mahlsdorf ist seit vielen Jahren im Gespräch. Ich werde mich weiter für einen Halt aller Züge der RB 26 in Mahlsdorf einsetzen.

Auch zum Thema Zuverlässigkeit habe ich nach einer Perspektive gefragt. Hier sieht der Senat zumindest das Problem: “Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der Linie RB26 ist aus Sicht des Senates aktuell nicht zufriedenstellend.” Wesentliche Gründe sind demnach die erforderlichen und noch laufenden Hauptuntersuchung von Bestandsfahrzeugen der NEB und die verspätete Lieferung der Neufahrzeuge der NEB durch den Schienenfahrzeughersteller. Während die Neufahrzeuge zwischenzeitlich geliefert wurden, laufe die Hauptuntersuchung der Bestandsfahrzeuge noch.

Auch die Antwort zur geplanten der Elektrifizierung der Strecke und dem zweigleisigen Ausbau macht wenig Hoffnung auch schnelle Verbesserungen: Der Senat möchte “gemeinsam mit dem Land Brandenburg die Planung bis zur Baureife erreichen […] die DB InfraGO AG [wurde] von den Ländern Berlin und Brandenburg beauftragt, die Grundlagenplanung (Leistungsphasen 0/1) für die erforderlichen Ausbaumaßnahmen aufzunehmen. Diese Planungen laufen derzeit.”

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Keine Verbesserung beim Überqueren der Chemnitzer Straße in Sicht

Das Thema Verkehrssicherheit beim Überqueren der Chemnitzer Straße in Kaulsdorf-Süd wird immer wieder an mich herangetragen. Zuletzt im Juni 2025 wurde ein 74-jähriger Fußgänger beim Überqueren von einem Transporter erfasst und lebensgefährlich verletzt. Anlass genug um mal zu fragen was Senat und Bezirksamt planen, um das Überqueren für Fußgänger*innen zu erleichtern (Drucksache 19/24183).

Die Antwort ist uneinsichtig: “Es ist […] keine besondere Gefährdung zu erkennen. Der sich dennoch im November 2024 ereignete tragische Verkehrsunfall einer Seniorin wurde von der Verkehrsunfallkommission eingehend betrachtet. Im Ergebnis liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass dieser mit einer Veränderung der örtlichen Infrastruktur hätte verhindert werden können.” Auch alle bekannten Wünsch an konkreten Orten besser über die Straße zu kommen, scheinen keinen Eindruck zu machen. So heißt es: “Dem Senat sind Wünsche bekannt, am Knotenpunkt Chemnitzer Straße/Heerstraße den dort vorhandenen Fußgängerüberweg (FGÜ) durch eine Lichtzeichenanlage zu ersetzen. Die vorhandene FGÜ-Regelung mit einer Mittelinsel bietet jedoch eine ausreichende Sicherheit beim Queren. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 10-86 wird die Notwendigkeit einer LSA-Regelung am Knoten Chemnitzer Straße / Am Niederfeld geprüft. Das Ergebnis hierzu ist dem Senat jedoch nicht bekannt. Darüber hinaus prüft die […] Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs / Querungshilfen“ […] zurzeit den Standort Chemnitzer Straße / Mieltschiner Straße, inwiefern dort eine Querungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger erforderlich und möglich ist. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Kurz: Verbesserungen sind nicht absehbar. Bereits Anfang 2024 hatte ich eine nach einem sicheren Überweg in Höhe der Bushaltestelle Achardstraße gefragt. Auch dieser wurden abgelehnt. Immerhin für die Zeit nach 2029 gibt es ein wenig Hoffnung.

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Sauberkeit am Bahnhof Mahlsdorf lässt zu wünschen übrig – neuer Aufzug für 2029 geplant

So richtig zufriedenstellend ist der allgemeine Zustand des Bahnhofs Mahlsdorf nicht. Insbesondere Zugänge und Aufzüge sind immer wieder in einem unsauberen Zustand. Hinzu kommt eine teilweise starke Geruchsbelästigung. Ich habe daher den Senat gefragt, was aus dem „ganzheitlichen Konzept“ zur Aufwertung des Bahnhofs Mahlsdorf geworden ist. Die Antwort ist ernüchternd. So gibt es Einzelmaßnahmen (z. B. Austausch eines Aufzugs, neue Monitore, geplantes Dach 2034), die jedoch kein schlüssiges Gesamtkonzept ergeben. Konkret heißt es kurz: die Aufenthaltsqualität und die Barrierefreiheit am S Bahnhof Mahlsdorf sei verbessert worden (Drucksache 19/24135).

Wie erleben sie Sauberkeit und Barrierfreiheit rund um den Bahnhof Mahlsdorf? Schreiben Sie mir.

Immerhin soll nach meiner Anfrage der Allgemeine Außendienst des Ordnungsamts zukünftig regelmäßig Sauberkeit und Ordnung kontrollieren. Bereits vorher wurden von der BSR zusätzliche Papierkörbe wurden aufgestellt. Zu dem Zustand der Aufzüge teilte die zuständige Deutsche Bahn AG mit, im Jahr 2025 wiesen die Aufzüge eine Verfügbarkeit von 97,8 Prozent auf. Im Jahr 2024 waren es 97,2 Prozent. Die Instandsetzung von Defekten erfolge im Rahmen der Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie Ressourcen der Hersteller und Dienstleister in vereinbarten Fristen. Darüber hinaus erneuere die Deutsche Bahn AG Anlagen im Rahmen definierter Austauschprogramme. 2024 ist Mahlsdorf bereits mit neuen und somit moderneren Zuginformationsmonitoren ausgestattet worden.

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Biesdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität NVT Stadtentwicklung TVO 

Kein Fortschritt bei den Planungen für die Nahverkehrstangente (Schienen-TVO)

Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Senat über den Sachstand zur Nahverkehrstangente (NVT oder auch Schienen-TVO) berichtet (Bericht an den Mobilitätsausschuss). Die Nahverkehrstangente soll eine Schienenverbindung vom Berliner Osten (Springpfuhl/Biesdorf-Süd) zum Flughafen­korridor schaffen und so die stark belasteten radialen S-Bahn-Strecken entlasten und neue Umsteigebeziehungen im Südosten Berlins ermöglichen. So richtig voran kommen die Planungen aber nicht.

Die bisherigen Planungen umfassen eine Trassierungsstudie (2021–2023), fahrplan­technologische Untersuchungen (2023), einen Systementscheid (2024) und eine betriebswissenschaftliche Prüfung (2024). Seit Mai 2025 läuft die Wirtschaftlichkeits­betrachtung, die Grundlage für den Senatsbeschluss zur Fortführung bildet. Erst danach kann das Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden; ein konkreter Zeitplan liegt noch nicht vor.

Besonders kritisch ist das Verhältnis zur Tangentialverbindung Ost (TVO), die im selben Korridor verläuft. Zwar gilt die parallele Realisierung laut Senatsverwaltung als technisch möglich, doch zwingt die Straßenplanung zu Trassenverschiebungen der NVT und kann Kosten sowie Nutzen-Kosten-Relation verschlechtern. Damit droht die TVO-Trasse die Förderfähigkeit und Zukunft der NVT zu gefährden. Bündnis 90/Die Grünen fordern vom Senat daher, die Planungen der Nahverkehrstangente in den Mittelpunkt zu stellen. Eine zügige Realisierung der Nahverkehrstangente hat absolute Priorität. Wenn die TVO dem im Weg steht, müssen die Planungen der TVO gestoppt werden.

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Bits & Berlin – Newsletter – 10/2025

Liebe Leserinnen und Leser,

mit meinem Newsletter „Bits & Berlin“ informiere ich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zur Digitalisierung der Berliner Verwaltung.
Schwerpunkt dieser Ausgabe ist der Entwurf des Berliner Landeshaushalts 2026/2027.
Außerdem stelle ich zwei neue Anträge meiner Fraktion vor: „Flex:Unit gegen Personalmangel“ (Drucksache 19/2630) und „Beirat für digitale Nutzer*innenfreundlichkeit“ (Drucksache 19/2629).

Viel Spaß beim Lesen!

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Kein VBB-Tarif für die Seilbahn an den Gärten der Welt

Die Anerkennung von VBB-Tickets für die Seilbahn in Marzahn-Hellersdorf ist vom Tisch. Dies hat mir der Senat auf eine aktuelle Anfrage bestätigt (Drucksache 19/23797). Selbst die 1 Million Euro im Haushalt haben nicht gereicht das Ziel zu erreichen. Das Geld wurde einfach in den regulären Betrieb der Seilbahn gesteckt. Ob das gegen das Haushaltsgesetz verstößt ist unklar. Immerhin wurde darin klar festgelegt: „Die Kosten der Akzeptanz von VBB-Fahrausweisen bei der Seilbahn Kienberg werden bei Kapitel 0750, Titel 68203 in Höhe von 1 Mio. Euro/Jahr nachgewiesen (Zuschuss an die Grün Berlin GmbH“)”.

Auch für die Zukunft ist der Senat klar: Die Anerkennung von Einzelfahrausweisen oder Zeitfahrkarten (wie z. B. der VBB-Jahreskarte) des VBB ist derzeit technisch nicht umsetzbar. Es gibt daher keine Planungen für eine Integration in den VBB-Tarif für die nächsten Jahre. Auch im neuen Entwurf für den Landeshaushalt fehlt das Geld und eine entsprechende Vorsorge. Damit ist das Vorhaben von SPD und CDU aus dem Wahlkampf endgültig gescheitert.

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Medienbruchfreier Anwohnerparkausweis nicht vor Mitte 2026

Was andere Städte schon lange können, soll in Berlin noch mindestens 8 Monate brauchen. Die medienbruchfreie Digitalisierung der Verfahren für einen Anwohnerparkausweis. Dies geht aus einem Bericht zum Doppelhaushalt 2026/2027 hervor (Rote Nummer 0132, Bericht 087, S. 205).

Zwar gibt es schon eine Weile einen Online-Antrag. Das Problem: Es braucht einen Upload der Zulassungsbescheinigung Teil I, welcher dann von einer Mitarbeiterin im Bezirksamt überprüft werden muss. Durch einen automatisierten Abruf der Daten beim Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim Kraftfahrtbundesamt könnte dies zukünftig entfallen und der Prozess vollständig medienbruchfrei gestaltet werden. Bereits im Mai diesen Jahres habe ich mich nach dem Vorhaben erkundigt (Drucksache 19/22417). So richtig viel ist also seitdem nicht passiert. Das ist angesichts der laufenden Haushaltsberatungen unverständlich. Wenn Fragen zur Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel in diesem Rahmen nicht gelöst werden, wann dann?

Immerhin hat die SenMVKU gemeinsam mit dem LABO ein Fachkonzept für die Einführung digitaler Bewohnerparkausweise erstellt. Die Umsetzung erfolgt durch Anpassungen am gegenwärtigen Fachverfahren VOIS I PAM sowie der entsprechenden PAMOnlinekomponente. Die damit verbundenen Kosten sind bekannt. Die Abstimmungen zwischen den beteiligten Behörden zur Identifizierung sowie zur Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel sind jedoch noch immer nicht vollständig abgeschlossen. Ab Auftragserteilung der SenMVKU ggü. dem LABO und der dortigen Beauftragung der Anpassungen am Fachverfahren ist grundsätzlich von 8 Monaten auszugehen, bis der digitale Bewohnerparkausweis tatsächlich eingeführt werden kann. Vor den Sommerferien 2026 ist also mit einer Umsetzung nicht zu rechnen.

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MUVA: Senat lässt mobilitätseingeschränkte Personen im Regen stehen

Mobilität am Stadtrand bleibt auf der Streichliste des Berliner Senats. Nach bereits der innovative Rufbus MUVA abgeschafft wurde, steht nun auch das Angebot für “mobilitätseingeschränkte Personen” auf der Kippe. Zuletzt konnten Eltern, Seniorinnen oder andere mit Geh- und Transporthilfen MUVA als öffentliches Mobilitätsangebot nutzen. Der Rufbus fährt aktuell noch zu allen Haltestellen im Umkreis von 5km vom Abfahrtspunkt. Aber MUVA kann wohl nur noch bis Ende des Jahres als Zubringer zu Gesundheitsstandorten wie dem Krankenhaus Kaulsdorf genutzt werden. Mit MUVA können “mobilitätseingeschränkte Personen” bisher bequem zu Krankenhäusern oder sonstigen Praxen & Kliniken in ihrer Nähe fahren.

Eine aktuelle Anfrage macht wenig Hoffnung auf einen Fortbestand (Drucksache 19/23195). Ein im Ergebnis wirtschaftlicheres Angebot soll daher durch die Konzentration auf die im Gesetz benannte Zielgruppe und den dort benannten, konkreten Zweck erreicht werden, sowie durch die erfolgreiche Einbindung bereits vorhandener Beförderungsunternehmen mit geeigneten Fahrzeugen – insbesondere des Berliner Taxigewerbes mit seinen aktuell 151 Inklusionstaxen. Ob eine Integration weiterer Flotten von Dritten notwendig ist, insbesondere im Hinblick auf die genannten großen Rollstühle, muss im weiteren Verfahren eruiert werden.

Das aktuelle Angebot stellt für Eltern, Seniorinnen oder andere mit Geh- und Transporthilfen eine deutliche Verbesserung der Erschließung mit öffentlichen Verkehrsangeboten dar. Dieses Angebot wieder abzuschaffen ist ein trauriger Rückschritt für mobilitätseingeschränkte Personen und widerspricht dem immer wieder angekündigten Ausbau des ÖPNV-Angebotes auch am Stadtrand.

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