Straßenausbaubeitragsgesetz – Kein Ausbau gegen die Betroffenen!
Das Straßenausbaubeitragsgesetz beschäftigte das Berliner Abgeordnetenhaus in der vergangenen Sitzung. Nach der Entscheidung der Linkspartei nun vollständig gegen die von Rot-Rot eingeführte Regelung zu sein, brachten FDP und CDU nun entsprechende Anträge ein.
Klar ist die Umsetzung des Gesetztes ist so nicht weiter tragbar. Ich bin der Überzeugung, das kein Ausbau gegen den Willen der Mehrheit der Betroffenen erfolgen darf!
Statt der Rot-Roten Wahlkampfspielchen (bei denen CDU und FDP gleich mitmachen), erwarte ich von der wohl noch bis September amtierenden Regierung verantwortliches Handeln! Einfach zu fordern das Ding muss weg, das ist uns als Bündnisgrünen zu billig. Bündnis 90 / Die Grünen erwarten vom Senat eine Evaluation des Gesetzes. Die offenkundigen Mängel bei der Anwendung müssen endlich abgestellt werden. Es gehört aber auch zur Wahrheit dazu, dass der Erhalt der Straßeninfrastruktur aufgrund der hohen Schuldenlast von Land Berlin allein kaum geleistet werden kann.
Stichworte sind dabei die Ausgestaltung der Härtefallregelung sowie der Umgang mit den Regenwasserkanälen. Dazu muss die Frage der Kategorien neu gestaltet werden. Nach unserer Überzeugung muss man auch hinterher gucken, wie denn die Kategorie dieser Straße ist. Wenn vorher 50 Fahrzeuge pro Stunde fahren und später etliche Tausend am Tag, dann muss man auch überlegen, welche Kategorie hier gilt, oder muss man vielleicht die Verkehrsdichte in die Erhebung der Beiträge einbeziehen, weil die Öffentlichkeit diese Straße stärker nutzt als die Anlieger?
Die Plenardiskussion (siehe Plenarprotokoll S. 78-84) verlief sehr lebhaft und nicht unbedingt zielführend. Hier einige Highlights der (Wahlkampf)debatte zum Nachlesen.
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