Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Herzlich Willkommen

Als Abgeordneter aus Marzahn-Hellersdorf setze ich mich für die Digitalisierung der Berliner Verwaltung, leistungsfähige Bezirksverwaltungen, Klimaschutz, eine gerechte Sozialpolitik sowie eine zeitgemäße Mobilitätspolitik ein.

Ich engagiere mich dazu im Bündnis für Demokratie und Toleranz Marzahn-Hellersdorf sowie im Netzwerk Grundeinkommen für ein Grundeinkommen.

Auf dieser Website informiere ich über meine politische Arbeit. Gerne lade ich Sie ein, mit mir und meinem Team ins Gespräch zu kommen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Mobilität Senat 

ÖPNV-Apps – gegenseitigen Ticketverkauf auch mit Berlin?

Am zweiten Tag des VDV-Mobilitätskongresses unterzeichneten Branchenvertreter eine Absichtserklärung (PDF) für einen künftigen gegenseitigen Vertrieb. Dies habe ich zum Anlass genommen, beim Senat zu erfragen, ob sich Berlin daran beteiligt (Drucksache 18/28514).

Die Absichtserklärung sieht vor, dass der DB-Fernverkehrstarif, Verbund- und der SPNV-Nahverkehrstarif von allen Eisenbahnverkehrsunternehmen, Verbünden und weiteren Akteuren der Brancheninitiative bundesweit digital verkauft werden kann. Bedauerlicherweise haben sich (bisher) weder der VBB noch die BVG daran beteiligt.

Dabei liegen die Vorteile für die Fahrgäste auf der Hand: Ein Ticket für eine durchgängige Reisekette kann beim lokalen Verkehrsverbund oder -unternehmen erworben werden. Ich bin überzeugt, dass die Zukunft in einer gegenseitigen Verkaufbarkeit aller Tarife liegen sollte.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

2. Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin

Auch in diesem Jahr wieder mit ein wenig Verzögerung hat der Senat einen umfangreichen „2. Umsetzungsbericht EGovernment-Gesetz Berlin“ für die parlamentarischen Beratungen vorgelegt (Rote Nummer 2954 C). Ein erster Blick in den Bericht zeigt, dass es weiter (zu) viele Baustellen gibt.

Der zweite Umsetzungsbericht zum E-Government-Gesetz (kurz EGovG Bln) analysiert unter anderem die Wirksamkeit des IKT-Lenkungsrats zur Steuerung der Verwaltungsdigitalisierung. Im insgesamt 47-seitigen Bericht werden anschließend folgende Themen dargestellt: Migrationsreadiness / Einführung IKT-Arbeitsplatz, Berlin-PC, Einführung der IKT-Basisdienste inkl. der Digitalen Akte, Optimierung von Geschäftsprozessen, IKT-Benchmarking, Initiierung des Projektes Einführung IKT-Basisdienst Digitale Kollaboration sowie die geplante Neuvergabe und Neukonzeption als webbasiertes Controllinginstrument der IT-Bestands- und Planungsübersicht.

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Abgeordnetenhaus Bits & Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Bits & Berlin – Newsletter – 09/2021

Ich darf ganz herzlich zur neuen Ausgabe von Bits & Berlin begrüßen. In der letzten Ausschusssitzung dieser Legislatur war die Tagesordnung besonders voll und vielfältig. Viel Spaß beim Lesen!

Auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung stand unter anderem die Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes (für das Löschmoratorium für Untersuchungsausschüsse) sowie eine Anhörung zur Digitalisierung in Krankenhäusern.

Weitere Themen dieser Ausgabe sind die weiter unbefriedigende Lage der Bürgerämtersowie der Zukunftspakt Verwaltung.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Lage der Bürgerämter: Personalsituation und organisatorische Maßnahmen

Über die Lage der Bürgerämter und die Probleme Termine zu bekommen habe ich in der Vergangenheit immer wieder informiert. Der Senat berichtet dazu jährlich und hat den aktuellen Bericht zum letzten Hauptausschuss vorgelegt. Daraus geht hervor, dass die Lage weiterhin schwierig ist und das Ziel einer Terminvereinbarung innerhalb von 14 Tagen im Moment nicht erreicht wird.

Doch Maßnahmen, wie die Ausweitung der Öffnungszeiten, zusätzliches Personal, erhöhte Kundenzahl und ein neuer Standort in der Klosterstraße 71 weisen darauf hin, dass sich die Lage demnächst bessern wird.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Evaluation des E-Government-Gesetzes: ohne Umsetzung hilft kein gutes Gesetz

Das Warten hat ein Ende. Die Evaluation des E-Government-Gesetzes liegt endlich vor (Rote Nummer 2765 E). Das rechtswissenschaftliche Gutachten beinhaltet auch eine Befragung nach Auswirkungen auf Senats- und Bezirksebene. Im Vergleich zu anderen Bundesländern und zum Bund „erweist sich das E-Government-Recht im Land Berlin als bereits sehr fortschrittlich, durchweg ambitioniert und zukunftsgerichtet. Das Gesamturteil, so man ein solches überhaupt bilden kann, fällt positiv aus“ (S.7).

Bei allem Lob bleibt jedoch die schleppende Umsetzung. Wie schon im Vorfeld der Evaluation bekannt wurde, kann die im Gesetz vorgesehene Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023 nicht erreicht werden. Ein ähnlicher Befund der teilweise fehlenden Umsetzung findet sich auch beim Open-Data Ansatz.

Weiterhin finden sich in dem vorliegenden Bericht Empfehlungen für Anpassungen an die DSGVO und zum Smart-eID-Gesetz, Mehrbedarfe im Haushalt für die Sicherstellung der Medienbruchfreiheit sowie Überlegungen zur Rolle IT-Staatssekretärin. Ich teile die geäußerten Zweifel an der Doppelrolle als Vorsitzende des IKT-Lenkungsrats bei zeitgleicher Aufsicht über das ITDZ (S.155). Nicht zuletzt regt das Gutachten aufgrund der schnellen technischen wie gesetzgeberischen Änderungen auf Bundes- und EU-Ebene auch eine Gesetzes-Evaluation im 2-Jahres Takt an.

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Bildung Marzahn Marzahn - Hellersdorf 

Peter-Pan-Grundschule: Sanierung Schulgebäude und Ergänzungsbau

Um den ständig steigende Schülerzahlen im Einzugsgebiet gerecht zu werden, muss der Schulstandort der Peter-Pan-Grundschule saniert und zur 4-Zügigkeit umgebaut werden. Dafür haben wir heute im Hauptausschuss den Weg frei gemacht und dem Bezirk die nötigen zusätzlichen Mittel bereit gestellt (Rote Nummer 3755). Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin prognostiziert die Fertigstellung für das III. Quartal 2025.

Zurzeit wird bereits aus bezirklichen Mitteln die Sporthalle der Schule saniert. Die Plattenbauschule wurde im Jahre 1980 errichtet, befindet sich inzwi­schen jedoch in einem sehr schlechten Zustand. Bei der angestrebten Sanierung und dem Ergänzungsbau müssen die Einhaltung der gesetzlichen Brandschutzvorgaben sowie die erforderliche Barrierefreiheit gewährleis­tet werden. Es ist geplant, den 3-zügigen Schulstandort zu einer 4-zügigen Grundschule für 576 Schüler mit einem offenen Ganztagsbetrieb umzubauen. Für den Planungs- und Bauprozess sind Wettbewerbe und die Einschaltung von Architekten eingeplant.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 20.200.000€. Zusätzliche Kosten entstehen nun da weitere Faktoren wie neue statische und brandschutztechnische Anforderungen, aber auch die Umsetzung der Maßnahme „100% kostenfreies Schulessen“, berücksichtigt werden. Auch die Ausbildung eines Gründaches und die eines Windfanges sind aus ökologischen und energetischen Gründen ebenfalls miteingeflos­sen. Deshalb haben sich die ursprünglich geplanten Baukonstruktionen geändert und damit auch die Kosten. Dennoch haben Berechnungen ergeben, dass die Gebäudesanierung mit dem Anbau immer noch kostengünstiger als ein kompletter Neubau ist.

Die Baumaßnahme gehört zur der Berliner Schulbauoffensive (Tranche BSO 0), welche der Senat am 27.06.2017 als langfristige Strategie zur Behebung des Schulplatzdefizits und zum Instandhaltungsrück­stau im Land Berlin beschlossen hat. Die Planung für das Bauprojekt wurde bereits 2015 begonnen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Kindergrundsicherung Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Bericht der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut

Die Landeskommission wurde 2017 eingerichtet mit dem Auftrag, die Armutsprävention in Berlin grundlegend neu aufzuziehen. Dabei sollen die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen. Im August 2021 hat diese nun einen ersten Bericht zur Prävention von Kinder- und Familienarmut vorgelegt (Drucksache 18/3965). Im Folgenden einige der Ergebnisse und Empfehlungen zusammengefasst.

Allgemein hat Berlin eine der höchsten Armutsquoten im Land. Betroffen sind vor allem Familien mit Alleinerziehenden und Mehrkinderfamilien. Es ist auch ein Zusammenhang mit Bezug auf SGB II-Leistungen beobachtbar. Die Problemsituation besteht weiterhin und muss deshalb adressiert werden. Im Bezug auf Kinderarmut gibt es zudem eine starke Heterogenität – mit der Zeit konnte beobachtet werden, dass sich die Armut auf bestimmte Planungsräume verteilt.

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Baumschutz Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Nachhaltigkeit - lokale Agenda 21 Stadtentwicklung Umwelt und Naturschutz 

Neue Straßenbäume für die Paul-Wegener-Straße

Wann werden neue Bäume in der Paul-Wegener-Straße gepflanzt? Nach Abschluss der Bauarbeiten (Gasleitungen) hat das Bezirksamt bisher nicht geprüft, ob es bepflanzbare Baumstandorte dort gibt. Die ist Voraussetzung für eine spätere Bepflanzung durch das Bezirksamt oder die unterstützende Stadtbaumkampagne.

Aus der Antwort auf meine Anfrage geht hervor, dass in der Paul-Wegener-Straße sind 44 Bäume im Grünflächeninformationssystem (GRIS) erfasst sind, aber derzeit kein freier Baumstandort (Drucksache 18/28341). Immerhin: Die Prüfung und Erfassung der freien Baumbestände ist noch ausstehend und wird erfolgen. Ich werde zu gegebener Zeit nachfragen!

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Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Stadtentwicklung 

Verkehrslösung Mahlsdorf: Fortschritte auf dem Weg zum 10-Minuten-Takt der TRAM

Der Bau der TRAM in Mahlsdorf geht weiter langsam, aber sicher voran. Im Rahmen der Vorplanung wurde die Vorzugsvariante erarbeitet. Zentrales Ergebnis: die Straßenbahntrasse wird südlich in unmittelbarer Nähe der Eisenbahnüberführung in Mittellage in der Hönower Straße enden. Aufgrund der Straßenbahnheranführung an den Bahnhof wird auch unterhalb der Brücke eine Neuaufteilung des Straßenraums im Rahmen der zur Verfügung stehenden lichten Weite der Eisenbahnüberführung erfolgen. Dies hat mir der Senat mitgeteilt (Drucksache 18/28344)

Wie geht es weiter? Derzeit findet die Entwurfsplanung statt. Es wird angestrebt, im 1. Halbjahr 2022 die Planfeststellungsunterlagen für das Straßenbahnvorhaben einzureichen. Mit einem Baubeginn kann erfahrungsgemäß ca. 2,5 Jahre nach Einreichung der Planfeststellungsunterlagen gerechnet werden, sofern im Planfeststellungsverfahren keine Verzögerungen oder besonderen Schwierigkeiten auftreten.

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