Wem gehören die Laternenmasten in der Stadt? Welche Rollen spielen sie auf dem Weg in die Smart City? Dies und andere Fragen habe ich dem Senat gestellt (Drucksache 18/22539). Hier die Antworten:
Frage 1: Wer ist Eigentümer von Installationen der Straßen-, Park- und Wegebeleuchtung im Land Berlin?
Zuständig für die Straßenbeleuchtungsanlagen im öffentlich gewidmeten Straßenland ist das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Darüber hinaus betreiben die Bezirke ca. 5.000 Leuchten in Grünanlagen in eigener Zuständigkeit.
Frage 2: In wessen Auftrag werden diese Installationen betrieben und welche Vertragszeiträume sind vereinbart?
Das Land Berlin hatte den Betrieb der Beleuchtungsanlagen in 2018 europaweit ausgeschrieben und an die Stromnetz Berlin GmbH vergeben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren und endet am 31.10.2028. Die Lieferung von Energie ist nicht Gegenstand des Vertrages.
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