Die saisonale Biotonne bleibt – jedenfalls teilweise
Im letzten Jahr wurde die flächendeckende verpflichtende Einführung der Biotonne in Berlin beschlossen. Für ganzjährig genutzte Grundstücke ist die Nutzung der Biotonne nun seit April 2019 verbindlich. Eine Ausnahme ist aber möglich, wenn der Biomüll ganzjährig auf dem eigenen Grundstück kompostiert wird. Die Möglichkeit seinen eigenen Biomüll zu kompostieren besteht damit weiterhin. Die Einzelheiten gehen aus einer schriftlichen Anfrage an den Senat hervor (Drucksache 18/20230).
Die Haushalte, die durch die Eigenkompostierung von der Biotonne befreit sind, können in den Monaten März bis Mai und/oder September bis November zusätzlich eine Laub- und Gartentonne oder Laubsäcke nutzen. Die Nutzung einer saisonalen Biotonne ist für reguläre Haushalte hingegen nicht mehr möglich. Eine Unterscheidung gibt es jedoch zwischen saisonalen und ganzjährig genutzten Grundstücken. Für saisonal genutzte Grundstücke ist weiterhin ganzjährig die Bestellung einer saisonalen Biotonne möglich. Damit sollen Haushalte, die eben auch nur saisonal genutzt werden, besser berücksichtigt werden können.
Mit diesen Veränderungen soll umweltfreundliches Verhalten gestärkt werden. Im Sinne eines Umweltschonenden Verhaltens ist so auch ein finanzieller Anreiz gegeben, die Biotonnen zu nutzen. Die Restmülltonne ist gegenüber der Biomülltonne fast dreimal so teuer: “Beispiel Tarif 120 l Tonne Biotonne = 12 € pro Quartal versus 34,76 € für die 120 l Restmülltonne pro Quartal”, so die Auskunft des Senats. Zusätzlich wurden die Entgelte für die Biotonne noch einmal um 13 % gegenüber der Tarifperiode 2017/2018 gesenkt. Auch kann durch die Leerung der Restmülltonne im vier Wochen statt zwei Wochen Rhythmus noch einmal bei den Kosten für die Müllentsorgung gespart werden. Wer Müll vermeidet, seinen Biomüll trennt und in die Biotonne oder auf dem eigenen Kompost entsorgt, erhält somit auch einen deutlichen finanziellen Vorteil.
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