IT-Ausstattung der Berliner Bürgerämter
Mit dem Entwurf für den Doppelhaushalt 2020/2021 hat der Senat die Umsetzung des Berliner Berliner E-Government-Gesetzes in Teilen verlangsamt (Link zu Band 05 – Landesweite Maßnahmen des E-Governments – Einzelplan 25)). Der Zeitplan für die Vereinheitlichung der bisher unterschiedlichen Systeme und Arbeitsoberflächen in Bezirken und Behörden des Landes hin zum standardisierten „Berlin-PC“ ist demnach hinfällig. Während die Planungen bisher davon ausgehen, dass die sogenannte Migration bis 2026 abgeschlossen sein sollte, ist nach Aussagen der Verwaltung nun auch dieser Termin nicht mehr erreichbar. Die kollektive Zustimmung zu einem solchen Haushaltsplanentwurf enttäuscht mich.
Doch welche Möglichkeiten gibt es, die IT-Infrastruktur des Landes Berlin in einer vertretbaren Zeit auf ein zeitgemäßes Niveau zu bringen? In einer Anfrage ich ich die IT-Ausstattung der Berliner Bürgerämter abgefragt (Drucksache 18/20024). Gibt es einen Weg wenigstens die IKT-Arbeitsplätze die mit besonders schutzbedürftigen personenbezogen Daten zu tun haben zu vereinheitlichen und damit auch einen zeitgemäßen IT-Sicherheitsstand sicherzustellen?
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