Eine datenschutzfreundliche und transparente Verwaltung, das ist mein Anspruch an ein modernes und digitales Berlin. Darum haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht, der dafür die technischen Grundlagen und die Themen Datenschutz und Digitalisierung ganzheitlich denkt.
Mit dem von mir entworfenen Antrag “Volle Kontrolle für Bürger*innen – Einführung eines Online-Datenchecks für Berlin” (Volltext als PDF) liegt damit eine landesweit einzigartige Initiative vor, den den Datencheck als zentrale Übersicht für Bürger*innen über die über sie bei der Verwaltung gespeicherten Daten aufbaut.
Zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben erfasst das Land Berlin in einer Vielzahl von Vorgängen die persönlichen Daten von Bürger*innen, oft von Geburt an. Wohnsitzanmeldungen, Kindergeldanträge, Parkraumanträge, Kfz-Zulassungen – überall werden seit jeher personenbezogene Daten erhoben, um die Aufgabenerfüllung zu ermöglichen. Nur wenigen Bürger*innen ist dabei bewusst, welche Daten von welchen Stellen für welchen Zeitraum über sie gespeichert werden.
Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung und das Service-Konto Berlin erlauben dahingehend nicht nur, mit modernen Methoden die Erhebung der Daten auf notwendige Vorgänge zu reduzieren, sondern bieten auch eine Chance, den Bürger*innen eine bessere Kontrolle sowie Transparenz über die von ihnen gespeicherten Daten zu geben.
Der Datencheck soll dabei im ersten Schritt zunächst einen einheitlichen Überblick über die aktuell über das Service-Konto Berlin verarbeiteten personenbezogenen Daten darstellen und mit einem Blick allgemeinverständlich aufbereiten, zu welchem Verfahren bei welchen Stellen jeweils welche Daten gespeichert werden.
Für neue Verfahren, die dem Service-Konto Berlin hinzugefügt werden, soll die technische Anbindung an den Datencheck zum Pflichtbestandteil werden.
Perspektivisch wollen wir daran arbeiten, die Auskunftsansprüche der Bürger*innen gegenüber den Berliner Behörden zu automatisieren: Wo aktuell Bürger*innen einen Antrag an die jeweilige Behörde stellen müssen, um nach z.T. langer Wartezeit eine schriftliche Auskunft per Post übersendet zu bekommen, soll in Zukunft der „automatisierte Auskunftsanspruch“ jeder Bürgerin und jedem Bürger die über sie erfassten Daten über den Datencheck zur Verfügung stellen. Antragsverfahren dazu sollen somit perspektivisch überflüssig und damit auch die Behörden entlastet werden.
Darüber hinaus soll der Datencheck zukünftig auch Funktionen enthalten, die Bürger*innen die Wahrnehmung ihrer Rechte aus dem Datenschutz, z.B. auf Löschung ihrer Daten, mit einem digitalisierten Verfahren ermöglichen.
Die Einrichtung des Datenchecks schafft Transparenz, Vertrauen in den staatlichen Umgang mit Daten und vereinfacht die Wahrnehmung von Rechten. Sie ist zentraler Bestandteil in einer behördlichen Datenschutzstrategie für die Bürger*innen in Berlin.
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