Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

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Big Blue Button für die Berliner Verwaltung

Das Thema Videokonferenzsysteme der Berliner Verwaltung war während der Corona-Pandemie ein Dauerbrenner. Lange ist es der Berliner Verwaltung nicht gelungen eine grundlegende Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Stattdessen etablierte sich ein Zwei-Klassen-System. Inzwischen hat sich einiges getan.

Der Senat hat inzwischen ein Angebot auf Basis von BigBlueButton für die Berliner Verwaltung etabliert. Ein entsprechender Bericht hat uns im zuständigen Ausschuss erreicht (Vw 0106). Ob tatsächlich alle Teile der Verwaltung das Angebot nutzen, oder die Hausleitungen weiter Webex nutzen, konnte der Senat auf Nachfrage nicht sagen. Die Antwort soll später beantwortet werden.

Die aktuelle Lösung ist vertraglich bis max. Ende 2026 nutzbar. Parallel wurde mit den Planungen zum Aufbau eines künftigen IKT-Basisdienstes Kollaboration begonnen, der die Videokonferenzfunktionen umfassen, verstetigen und um weitere kollaborative Werkzeuge ergänzen soll.

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Geringe Akzeptanz der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Die Online-Kfz-Zulassung (i-Kfz) wird in Berlin kaum genutzt. Aus aktuellen Zahlen des Senats geht hervor, dass die Anteile der i-Kfz Vorgänge auch in 2022 weit unter den Möglichkeiten liegen (Drucksache 19/15297). Bereits meine Anfrage vom Oktober 2022 ergab, dass die i-Kfz wird in Berlin kaum genutzt. Obwohl dies sowohl für die Antragsstellenden ohne Termin wesentlich einfacher wäre und die Verwaltung entlasten könnte.

Ob die 4. Umsetzungsstufe der i-Kfz in diesem Jahr etwas daran ändern wird? Diese soll zum 01.09.2023 in Berlin zur Verfügung stehen. Mit dieser Stufe können auch Großkunden i-Kfz nutzen. Das bedeutet, dass Autohäuser aber auch Versicherungen Zugriff auf das i-Kfz Portal haben und so die Zulassung vor Ort beim Kauf abgewickelt werden kann. Besonders wichtig für die Verwaltung, alle Vorgänge finden medienbruchfrei statt – es müssen also keine Dokumente mehr gedruckt und gestempelt werden. Vielleicht wird dies zu einer breiten Akzeptanz der i-Kfz führen. Wünschenswert wäre ein wenig Öffentlichkeitsarbeit im September für das neue Angebot. Dann klappt das auch mit der Nutzung – und entlastet die Mitarbeiter*innen vor Ort.

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Chat GPT: Handreichung für die Berliner Schulen

Als eines der ersten Bundesländer hat Berlin Empfehlungen zum Umgang mit den Anwendungsformen Künstlicher Intelligenz (KI) für die Schulen erarbeitet. In einer Handreichung (PDF), die den Berliner Schulen vom Senat zur Verfügung gestellt wurden, geht es insbesondere um den Umgang mit der KI-Anwendung Chat GPT im Schulalltag.

“In dem mehrseitigen Schreiben werden die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um KI-Anwendungen erläutert. Vor allem aber werden grundsätzliche Fragen von Datenschutz über den Einsatz von Chat GPT im Unterricht bis hin zu Leistungsbewertungen von Aufgaben, die zumindest teilweise mit KI erstellt wurden, beantwortet.”

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Neustart nach Führungswechsel im ITDZ – wie kann es weitergehen?

Das ITDZ braucht einen neuen Vorstand. Die Kündigung des bisherigen Vorstands hatte im März für Gesprächsstoff gesorgt. Zum Zeitplan der Neubesetzung habe ich den Senat befragt (Drucksache 19/15169). Aus der Antwort geht hervor, dass die Konzeptionierung aller Voraussicht nach im Sommer abgeschlossen sein wird und es dann erst eine Umsetzungsplanung gibt. Nach besonders viel Elan für eine schnelle Digitalisierung klingt das nicht. Dabei ist das Thema zu wichtig, um auf die lange Bank geschoben zu werden. Die anstehenden Entscheidungen über die Finanzierung und Führungsstruktur des ITDZ müssen in meinen Augen zeitnah getroffen werden. Seit Sommer 2022 liegt eine Diskussions- und Entscheidungsgrundlage vor.

Trotz des vielfältigen Engagements der Koalition ist das Umsteuern bei der Digitalisierung der Berliner Verwaltung noch nicht gelungen. Die Umsetzung von OneIT@Berlin, die flächendeckende Einführung der E-Akte und die Umsetzung des OZG durch medienbruchfreie digitale Fachverfahren verdienen die bestmögliche strukturelle und personelle Aufstellung.

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich dafür ein, die Aufgabe des CDO von anderen Aufgaben wie dem Amtschef der Innenverwaltung zu trennen. Auch die sollte der Vorsitz des Verwaltungsrates (die unternehmerische Leitung des ITDZ) von der Aufgabe der IKT-Steuerung (Bestellt die Leistungen für das Land beim ITDZ) wie im Gutachten zur Evaluation des E-Government-Gesetzes von verschiedenen Personen wahrgenommen werden.

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Kaulsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat Stadtentwicklung 

Kommt leider erst 2024: Mittelinsel Kaulsdorfer Straße

Der Bau der Mittelinsel Kaulsdorfer Straße verzögert sich bis Mitte 2024, wie der Senat auf meine Nachfrage zugeben musste. Grund sind im Zuge der Planungen nötig gewordene Umplanungen (Drucksache 19/15101). Es ist vorgesehen, dass die Fahrbahnentwässerung über den vorhandenen BWB-Regenwasserkanal erfolgen wird. Der Baubeginn wird voraussichtlich im vierten Quartal 2023 erfolgen. Nach derzeitigem Stand wird die Umsetzung bis Ende des 2. Quartals 2024 erfolgen.

Die nun bekannt gewordene Verzögerung ist ärgerlich, denn die Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Querung der Kaulsdorfer Straße ist wichtig und den Anwohnenden lange zugesagt. Weitere Verzögerungen müssen nun vermieden werden.

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Kaulsdorf Marzahn - Hellersdorf Senat Stadtentwicklung Umwelt und Naturschutz 

Ein Stadtplatz für das „Kirchendreieck“ in Kaulsdorf

Am Kaulsdorfer “Kirchendreieck” soll ein Stadtplatz entstehen. Dies sieht ein städtebaulicher Vertrag im Kontext des B–Plan 10–39 für den Platz zwischen den Straßen Heinrich-Grüber-Straße, Kraetkestraße und Hugo-Distler-Straße vor. Offensichtlich wurde dieser bisher nicht hergestellt. Stattdessen finden wir eine von sehr hohem Unkraut überwucherte Fläche mit Resten gefällter Bäume. Das Problem: der Vorhabenträger ist nach der Antwort des Senats seinen Verpflichtungen zur Errichtung bisher nicht nachgekommen (Drucksache 19/14530).

Vorgesehen ist nun die Mittel aus der Sicherheitsleistung (aus dem städtebaulichen Vertrag) zur Finanzierung des Stadtplatzes zu nutzen. Nach letztem Stand des Grünflächenamtes liegt jedoch noch keine Planung vor. Ursächlich dafür sind die fehlenden Kapazitäten und der dringend durch das Schulamt abgeforderte Fokus aller Planungsfachleute auf Schulhöfe und Schulsanierung (Drucksache 19/14800).

Ziel muss sein die Planungskapazitäten im Bezirksamt bereit zu stellen und mit den Planungen zu beginnen. Dann scheint der Umsetzung des Stadtplatzes für das „Kirchendreieck“ in Kaulsdorf nichts im Wege zu stehen.

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Bildung Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Rechtsextremismus Senat 

Freie Schule Mahlsdorf

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat keine Kenntnis über aktuelle rechtsextreme, völkisch-nationalistische und/oder verschwörungsideologische Tendenzen, Vorfälle und Verbindungen an der Freien Schule Berlin-Mahlsdorf. Dies ist die Zusammenfassung der Antwort des Senats auf meine aktuelle Anfrage in Sachen “Freie Schule Berlin-Mahlsdorf” (Drucksache 19/14803). Angefragt hatte ich nach erneuten Hinweisen aus dem Umfeld der Schule, die weiter Handlungsbedarf sehen.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass zu Beginn des 2. Schulhalbjahres 2022/2023 an der Freien Schule Berlin-Mahlsdorf zwanzig Lehrkräfte tätig, aber nur für siebzehn eine unbefristete Unterrichtsgenehmigungen vorliegt. Mir ist wichtig, dass jedem Verdacht auf verschwörungsideologische Tendenzen, Vorfälle und Verbindungen konsequent nachgegangen wird. Unsere Kinden haben die bestmögliche Bildung verdient.

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Open Data – auch Berlin bekommt eine Musterklausel

Im Dezember 2022 veröffentlichte die Landesregierung in NRW den Leitfaden “Datensouveränität und Open Data”. Dieser enthält 10 Leitsätze und eine Musterklauseln für Verträge mit Dritten, um zu garantieren, dass Daten später auch veröffentlicht werden dürfen. Ich habe mich beim Senat erkundigt, ob solch eine Musterklausel auch für Berlin geplant ist. Die Veröffentlichung eines Leitfadens für Berlin ist auch im Zusammenhang mit dem geplanten Berliner Transparenzgesetz.

In seiner Antwort (Drucksache 19/14524) teilt der Senat mit: ja es gibt eine Musterklausel und eine Checkliste, diese soll auch zeitnahe im Internet veröffentlicht werden. Auch die Verwendung von Musterklauseln wird positiv bewertet, so wird von Anfang an garantiert, dass Daten zur freien Verfügung gestellt werden können. Die zwei Formulierungen der Musterklauseln, welche in Berlin verwendet werden, finden sich in der Antwort auf die Frage 5.

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3. Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin

Auch in diesem Jahr hat der Senat wieder einen Umsetzungsbericht vorgelegt (Rote Nummer 0400 B). Dieser umfangreiche „3. Umsetzungsbericht EGovG Bln“ (Zum Stichtag 31.10.2022) zeigt, dass es weiter (zu) viele Baustellen gibt. Doch so richtig aktuell ist der Bericht leider nicht. Hier wird auf den Folgebericht zu warten sein.

Der Hauptausschuss hat Fristverlängerung bis 31.1.23 gewährt. Eine vollständige Aufbereitung des neuen Berichtsformats zu diesem Stichtag ist allerdings nicht möglich. Daher wird mit dem beigefügten Umsetzungsbericht EGovG Bln zum Stand 31.10.2022 ein Zwischenbericht vorgelegt. Der Bericht zum greift gleichwohl strukturell die künftige Berichtsstruktur auf, die zur Befolgung des Auflagenbeschlusses B.29 zum Haushalt 22/23 angewendet werden soll.

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