Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

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Kein VBB-Tarif für die Seilbahn an den Gärten der Welt

Die Anerkennung von VBB-Tickets für die Seilbahn in Marzahn-Hellersdorf ist vom Tisch. Dies hat mir der Senat auf eine aktuelle Anfrage bestätigt (Drucksache 19/23797). Selbst die 1 Million Euro im Haushalt haben nicht gereicht das Ziel zu erreichen. Das Geld wurde einfach in den regulären Betrieb der Seilbahn gesteckt. Ob das gegen das Haushaltsgesetz verstößt ist unklar. Immerhin wurde darin klar festgelegt: „Die Kosten der Akzeptanz von VBB-Fahrausweisen bei der Seilbahn Kienberg werden bei Kapitel 0750, Titel 68203 in Höhe von 1 Mio. Euro/Jahr nachgewiesen (Zuschuss an die Grün Berlin GmbH“)”.

Auch für die Zukunft ist der Senat klar: Die Anerkennung von Einzelfahrausweisen oder Zeitfahrkarten (wie z. B. der VBB-Jahreskarte) des VBB ist derzeit technisch nicht umsetzbar. Es gibt daher keine Planungen für eine Integration in den VBB-Tarif für die nächsten Jahre. Auch im neuen Entwurf für den Landeshaushalt fehlt das Geld und eine entsprechende Vorsorge. Damit ist das Vorhaben von SPD und CDU aus dem Wahlkampf endgültig gescheitert.

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Abgeordnetenhaus Berlin Senat Verwaltung 

Service verbessern: Mit einer Flex:Unit gegen Personalmangel

Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat auf, den Springerpool für die Berliner Bürgerämter zu einem echten Springerpool für die funktionierende Stadt, einer Flex:Unit, weiterzuentwickeln und insbesondere große Ämter in Berlin zu unterstützen (Drucksache 19/2630). Mit dem Antrag „Verwaltung stärken, Service verbessern: Mit der Flex:Unit gegen Personalmangel“ wird der Rot-Grün-Rote Ansatz des Springerpools weiterentwickelt. Die Landeshauptstadt Kiel macht es vor mit ihrer Flex:unit und der Erfolg des Springerpools in Berlin zeigt den Bedarf.

Der Abschlussbericht zum bereits etablierten Springerpool für die Bürgerämter zeigt den Erfolg des Modells (Bericht 0176 E). Insgesamt wurden 32.619 Vorgänge durch den Springerpool in sieben verschiedenen Bezirken bearbeitet. Für Bündnis 90/Die Grünen Motivation genug den Springerpool zu einer Flex:Unit für alle Berliner Ämter weiterzuentwickeln. Wir wollen damit auch in Zeiten des Fachkräftemangels die Arbeitsfähigkeit der Sozialämter, der Jugendämter, der Wohnungsämter sowie der Gesundheitsämter verbessern. Städte wie Kiel machen es vor.

In der Corona-Pandemie musste in Kiel schnell auf Belastungsspitzen reagiert werden. Daraus ist die heutige FLEX:UNIT entstanden mit den Komponenten Sachbearbeitung, Ausfälle auf der Führungsebene (Interims-Management) und für unterjährige Projektarbeiten, wie Digitalisierungsprojekten.

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Abgeordnetenhaus Berlin Senat Verwaltung 

Berliner Verwaltung bekommt ein Update

Berlin’s Verwaltung bekommt ein Update. Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linken haben sich darauf geeinigt, mithilfe einer Verfassungsreform eine grundlegende Verwaltungsstrukturänderung in der nächsten Woche im Plenum zu beschließen. Am heutigen Mittwoch hat der Hauptausschuss dem Änderungsantrag zum neuen Landesorganisationsgesetz (LOG; Drucksache 19/2353, Änderungsantrag) und der zugehörigen Verfassungsänderung zugestimmt (Drucksache 19/2352, Änderungsantrag) zugestimmt. Damit ist der Weg für eine Beschlussfassung am 26. Juni 2025 bereitet.

Inhaltlich ist das Paket ein großer Schritt. Das neue Das Landesorganisationsgesetz (LOG) ersetzt das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG), stärkt die Zusammenarbeit zwischen Land und Bezirken und schafft erstmals einen einheitlichen Aufgabenkatalog für alle Verwaltungsebenen. Auf dieser Grundlage kann eine transparente Verteilung von Aufgaben entlang von festen Politik- und Querschnittsfeldern gelingen. Eine vom Abgeordnetenhaus gewählte Einigungsstelle zwischen Land und Bezirken soll verbindlich das Behörden-Ping-Pong beenden. Das Konnexitäts-Prinzip in der Verfassung soll dazu die eine Klärung der für eine Aufgabe benötigten Ressourcen verbessern.

Die Reform fußt auf Vorschlägen die Bündnis 90/Die Grünen im Dezember 2022 mit dem “Update – ein neues Fundament für eine funktionierende Stadt” gemacht haben. Die Arbeit ist mit dem Beschluss jedoch noch nicht beendet. Die Umsetzung alle Aufgaben nach dem gesetzlichen Vorgaben transparent zu sortieren und sich Gedanken über die jeweiligen finanziellen Bedarfen zu machen steht noch an. Die weiteren Monate werden zeigen, ob der Senat den Rückenwind aus dem Abgeordnetenhaus nutzen kann.

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Abgeordnetenhaus Berlin IT‑Sicherheit Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Verschläft der Senat das Update auf Windows 11?

Der Berliner Senat kommt beim notwendigen Update der Arbeitsplatz-PC der Beschäftigten auf Windows 11 nicht voran. Bisher haben im Durchschnitt nur ca. 12 Prozent der Arbeitsplatz-PC ein Update auf Windows 11 erhalten (Drucksache 19/22598). Das ist zwar eine Steigerung seit Februar 2025 von knapp acht Prozentpunkten. In dem Tempo wird der Senat die Frist trotzdem verpassen – und das würde teuer oder ein Sicherheitsrisiko. Schlimm ist, dass der Senat noch immer kein klares Bild hat, welche Fachverfahren überhaupt auf einem Windows 11-Arbeitsplatz laufen. So sind dem Senat sind insgesamt 271 IT-Fachverfahren bekannt, zu welchen mit Stand 02.06.2025 keine Windows-11-Kompatibilitäts-Meldung vorliegt. Positiv fällt immerhin das Bezirksamt Treptow-Köpenick mit einem aktuellen Stand von 70,57 Prozent an Windows 11-Geräten auf.

Hintergrund: Am 14. Oktober 2025 läuft der reguläre Support für Windows 10 aus. Das bedeutet: Es gibt keine kostenlosen Softwareupdates und Sicherheitspatches mehr. Bis dahin muss die Berliner Verwaltung die noch 84.869 Windows-10-Arbeitsplätze auf Windows 11 aktualisieren. Angesichts des schleppenden Fortschritts ist es wohl unwahrscheinlich, dass der Senat dieses Ziel noch erreichen wird. Die Planungen der Umstellung begannen immerhin bereits im Mai 2023. Doch schon im Februar 2025 zeichnete sich ab, dass der Senat sich zeitlich verkalkuliert hat (Drucksache 19/21464).

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Wirtschaft 

House of Games kommt in das LUX-Quartier an der Warschauer Straße

Der neue Standort des House of Games steht fest: das LUX-Quartier. Auf 15.000 Quadratmeter Büro- und Veranstaltungsfläche soll dort bis 2026 der Dreh- und Angelpunkt ein neuer Leuchtturm für die Berliner Games-Branche entstehen. Bündnis 90/Die Grünen begrüßen, dass das jahrelange Engagement von Politik, Verwaltung und Szene endlich Früchte trägt. Denn seit 2019 wird nach einem solchen Ort für die Gaming-Community in Berlin gesucht; damals noch unter dem Label Gameshub. Am Dienstagmorgen nun lud der Lenkungskreis des House of Games in die Rotherstraße 8-11 zum Hoffest ein. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey stellten das Projekt vor 250 Vertretern der Gaming-Branche und Stadtgesellschaft vor.

Dennoch bleiben wichtige Fragen offen: Wie hoch werden die Mieten sein? Werden zentrale Einrichtungen wie das Computerspielemuseum oder die Internationale Computerspielesammlung eingebunden? Ist das Konzept flexibel genug für die dynamische Games-Branche? Und: Ist die Finanzierung langfristig gesichert – oder droht auch hier ein neues Projekt im Wartestand?

Der Plan: Ubisoft Berlin fungiert als Ankermieter, gemeinsam mit USK, Stiftung Digitale Spielekultur, Wista Management GmbH sowie medianet berlinbrandenburg e.V. soll es losgehen. Der gesamte erste Stock soll der Indie Games Szene gewidmet werden. Dort soll es einen Co-Working-Space geben, Meeting- und Präsentationsräume so wie Studios zum Entwickeln von Podcasts und User Testing.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Wie digital ist die Berliner Verwaltung (nach dem Reifegradmodell)?

Berlin fehlt weiter ein Dashboard (also eine transparente Übersicht), das über den Stand der Digitalisierung und der Umsetzung des der Online-Zugangs-Gesetz (OZG) informiert. Daher habe ich den Senat nach einer aktuellen Übersicht der digitalen Verwaltungsleistungen nach dem Reifegradmodell gefragt (Drucksache 19/22520).

Die Antwort ist eine Übersicht mit etwa 7046 Einträgen. Zu erkennen ist, die Mehrheit der Leistungen ist nach wie vor einen unzureichenden Reifegrad hat. Positiv ist, dass immerhin 14 Eine-für-Alle-Leistungen (EfA-Leistungen) aus anderen Bundesländern eingesetzt werden (Liste der Leistungen weiter unten).

Die Ankündigung, die Rolle der CDO zu klären und zu schärfen, legt aber die Ursachen der unzureichenden Digitalisierung offen. Ich halte es für geboten, die offenen Fragen vor Beschlussfassung des kommenden Doppelhaushaltes zu beantworten. Mindestens einen Einstieg in einen Digitalhaushalt halte ich für überfällig. Nach Aussage des Senats ist dazu die Veröffentlichung des Digitalisierungs-Dashboard Berlin für das dritte Quartal 2025 geplant.

Die folgende kurze Übersicht macht transparenz welchen Digitalisierungsstand die einzelnen Verwaltungsdienstleistungen haben. Zum Vergleich jeweils in Klammern eine ähnliche Abfrage aus Jahr 2023 (Drucksache 19/14608).

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Kaulsdorf Marzahn - Hellersdorf Senat Stadtentwicklung Umwelt und Naturschutz 

Kommt der Stadtplatz „Am Kirchendreieck“ in Kaulsdorf?

Am Kaulsdorfer “Kirchendreieck”, zwischen den Straßen Heinrich-Grüber-Straße, Kraetkestraße und Hugo-Distler-Straße, soll ein Stadtplatz entstehen. Grundlage dafür ist ein städtebaulicher Vertrag im Kontext des B–Plans 10–39. Das Problem: der Vorhabenträger ist nach Antwort des Senats seinen Verpflichtungen zur Errichtung bisher nicht nachgekommen.

Ich habe mich nach dem aktuellen Stand erkundigt (Drucksache 19/22221). Die Antwort zeigt: auch nach über zwei Jahren ist kein Fortschritt zu erkennen. “Bislang ist die Grundstücksübertragung nicht erfolgt. Versuche einer Kontaktaufnahme sind bislang nicht geglückt. Das weitere Vorgehen wird derzeit geprüft.”

Immerhin sind die Sicherheitsleistungen entsprechend dem abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag auf einem Notaranderkonto zum Zwecke der Sicherung der Vertragsleistungen hinterlegt.

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D21 Digital-Index 2024/25: Keine Bevölkerungsgruppe erreicht den Zielwert

Der neue Digital-Index der Initiative D21 zeigt weiter Handlungsbedarf für mehr digitalen Digitalkompetenz in Deutschland. Es droht ein „Digital Skills Gap“. Denn Deutschland verpasst das Ziel der EU, bis 2025 eine Basiskompetenz von 70 Prozent zu erreichen. Stattdessen liegen wir seit zwei Jahren bei knapp 49 Prozent. Auch für Berlin bedeutet dies: mehr in die Förderung der digitalen Basiskompetenz investieren!

Die Initiative D21 ist ein gemeinnütziges Netzwerk für die digitale Gesellschaft, bestehend aus Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Ihr Flaggschiff-Projekt, der jährlich erscheinende Digital-Index, liefert ein Bild des Digitalisierungsstands in Deutschland. Die Studie misst den digitalen Reifegrad der Bevölkerung anhand verschiedener Dimensionen wie digitale Kompetenzen, Zugang, Nutzungsverhalten und Offenheit gegenüber neuen Technologien. Der Digital-Index ist damit ein Gradmesser der digitalen Transformation in Deutschland. Bereits im vergangenen Jahr zeigte sich, dass die fünf digitalen Basiskompetenzen deutschlandweit ein Problem sind.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zuletzt den Vorschlag: „Berliner Digitaltag 2025 – einfach mal machen!“ auf die Tagesordnung gesetzt (Drucksache (19/2091). Ziel ist die digitale Teilhabe für alle Menschen verbessern und Chancen der Digitalisierung greifbar zu machen.

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Online-Dienstleistungen um i-KFZ werden noch wenig genutzt

Auch zwei Jahre nach vollständiger Einführung der i-KFZ-Leistungen rund um Kraftfahrzeuge liegt die Nutzung der Online-Dienste in Berlin erst bei knapp 20% im Jahr 2024 (Drucksache 19/21502). Das ist immerhin ein Anstieg im Vergleich zu 2023 von 9 %.

Gesamt gab es 460.925 Vorgänge rund um das KFZ im Jahr 2024, davon wurden 19,31 % entweder über i-KFZ oder die Großkundenschnittstelle (GKS) getätigt. Das ist zu wenig, um Bürger*innen und Verwaltung umfassend von Behördengängen zu entlasten. Wie bereits 2023 ist die Ausnahme die Außerbetriebsetzung. Mit insgesamt 145.058 Vorgängen und davon 44,80 % Online-Vorgängen (Seite 1, Drucksache 19/21502) ist die Online-Nutzung für diesen Service deutlich besser. Auch im Bundesdurchschnitt ist die Außerbetriebnahme mit 16,19 % (BMV, Dezember 2024) die meistgenutzte Online-Dienstleistung von i-KFZ.

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