Berlin arbeitet seit Jahren an einer Modernisierung der Verwaltung. Ziel ist dabei unter anderem eine klarere Rollenteilung. Die Senatsverwaltungen sollen sich verstärkt auf gesamtstädtische Steuerungs- und Leitungsaufgaben konzentrieren, während die Bezirke die wohnortnahen Dienstleistungen und Durchführungsaufgaben verantworten. Um dies umzusetzen, müssen die Eingriffsrechte des Senats gegenüber den Bezirken geschärft werden. Eine entscheidende Frage wird sein, wie die Balance zwischen zentraler Steuerung und bezirklicher Eigenverantwortung am besten austariert werden kann. Die traditionell starke Stellung der Bezirke in Berlin muss erhalten bleiben. Andererseits haben gerade Krisen wie die Corona-Pandemie gezeigt, dass mehr übergreifende Koordination durch den Senat häufig unverzichtbar ist.
In meiner jüngsten Anfrage an den Senat ging es um die Ausübung der sogenannten Eingriffsrechte gegenüber den Berliner Bezirken (Drucksache 19/18899). Dabei zeigte sich, dass der Senat von diesen Möglichkeiten zur zentralen Steuerung in den letzten fünf Jahren eher zurückhaltend Gebrauch gemacht hat. Zwar griff der Senat beispielsweise bei größeren Wohnungsbauprojekten ein, um bezirkliche Bebauungspläne selbst aufzustellen. Insgesamt bewegte sich die Zahl der Eingriffe aber auf einem überschaubaren Niveau. Das ist durchaus positiv zu sehen, da die Eigenverantwortung der Bezirke eines der Prunkstücke der Berliner Verwaltungsstruktur ist.
Andererseits zeigte sich gerade in der Corona-Pandemie, dass in besonderen Krisensituationen eine gesamtstädtische Koordinierung durch den Senat unerlässlich sein kann.
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