Hartz-IV-Jobcenter verfassungswidrig – grundsätzliche Reformen nötig!
Die Umsetzung der Hartz-IV-Reform verstößt teilweise gegen das Grundgesetz. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht – in den nächsten 3 Jahren muss die Bundesregierung nun die Verwaltung neu regeln. Diese Chance sollte sie für eine grundlegende Reform nutzen. Die Zumutbarkeitsregelungen müssen abgeschafft werden, der Regelsatz auf ein armutsfestes Niveau erhöht werden (im Moment ca. 420 Euro) und die Abhängigkeit von PartnerInneneinkommen verringert werden. Die Kommission Zukunft sozialer Sicherung hat in ihrem Abschlussbereicht bündnisGrüne Konzepte für eine Hartz-IV-Reform aufgezeigt.
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