Rolle der Landesbevollmächtigten für Informationssicherheit bei den Emotet- Vorfällen in der Berliner Verwaltung
Die Berliner Verwaltung hat zuletzt einige IT-Sicherheitsvorfälle erlebt. Der Vorfall am Kammergericht hat gezeigt, dass die Reaktionszeiten bisher zu lange dauern. Ich habe dies zum Amlass genommen, die Rolle der Landesbevollmächtigten für Informationssicherheit im Verfahren mal zu beleuchten (Drucksache 18/21620). In der Antwort erklärt der Senat ausführlich ihre Rolle und Rechte.
Zur Bewertung sagt der Senat: “Grundsätzlich werden die etablierten Regelungen und Prozesse als wirksam bewertet. Neben der regelmäßigen Prüfung der Regelungen finden die ereignisbezogenen Nachbereitungen zu Vorfällen Eingang in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess des landesweiten Informationssicherheitsmanagement” aber auch: “Für ein derart anforderungsgerechtes Verwaltungshandeln ist eine Stärkung der Verwaltung mit Spezialistinnen und Spezialisten erforderlich, die über Kompetenzen in Handlungsfeldern Informationssicherheit, Prozessgestaltung und Kommunikation zur Informationssicherheit, sowie Informationssicherheitssensibilisierung verfügen. Dazu werden die Stellenbesetzungsverfahren mit Inkrafttreten des Haushaltes 2020/2021 zeitnah begonnen.”
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