Veränderungen zu den Leistungen des Bildungs-und Teilhabegesetz (BuT)
Seit dem 01. August 2019 gibt es mehr finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Familien. Im neuen Starke-Familien-Gesetz sind Verbesserungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) vorgesehen. Aus einem Bericht der Senatsverwaltung für Jugend und Familien an den Hauptausschuss (Rote Nummer 2151) geht hervor, welche Leistungen durch die Gesetzesänderung übernommen werden und welche Änderungen und Kosten sich damit für den kommenden Landeshaushalt 2020/2021 ergeben.
Bereits seit dem 01. August 2019 entfallen in Berlin die Kosten für das Mittagessen in der Grundschule von der 1. bis zur 6. Klasse für Schulkinder. Für Kinder in der Kita und Kindertagespflege sowie für die Sekundarstufe an Gesamt- oder Berufsschulen sind Finanzierungen über das BuT möglich. Hier entfällt der Eigenanteil für die Kosten beim gemeinschaftlichen Mittagessen durch den Nachweis eines gültigen “berlinpass-BuT” bzw. die Kosten werden dem Caterer auf Antrag erstattet. Weiterhin werden Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge übernommen, wenn die Eltern eine Leistungsberechtigung und seitens der Schule den Ausflug bzw. die Fahrt nachweisen. Sobald ein berlinpass-BuT der Kita oder Schule vorliegt, ist sowohl die Kostenfreiheit für den Verpflegungsanteil als auch für Ausflüge vorgesehen.
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