Verträge mit dem ITDZ: Umsetzung des Berliner eGovernmentgesetzes
Im Gesetz zur Förderung des E-Government (E-Government-Gesetz Berlin – EGovG Bln) steht: “Zentraler Dienstleister für die IKT der Berliner Verwaltung ist das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ)”. Seit einiger Zeit laufen daher Vertragsverhandlungen zwischen dem IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) und der IKT-Steuerung, um die sich gemäß § 24 Abs. 1 und 2 E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) ergebende Abnahmeverpflichtung der Berliner Behörden und Einrichtungen gegenüber dem ITDZ Berlin vertraglich abzubilden.
Dabei ist beabsichtigt, die aktuell bestehenden ca. 3.600 unterschiedlichen Einzelverträge des ITDZ Berlin mit den Berliner Verwaltungen so weit wie möglich zu bündeln, so dass alle abnehmenden Behörden und Einrichtungen einheitliche Produkte der verfahrensunabhängigen Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie IKT-Basisdienste geliefert bekommen.
Ich habe den Senat mal nach dem aktuellen Stand gefragt (Drucksache 18/15410).
WeiterlesenZum aktuellen Verhandlungsstand erklärt der Senat: “Die in der Abbildung 1 grün markierten Vertragsdokumente wurden bereits zwischen IKT-Steuerung und dem ITDZ Berlin abgeschlossen oder geeint. Für den Projektvertrag „Programm Migration“ wurde mit Wirkung vom 01.01.2018 ein Vorvertrag, bestehend aus Absichtserklärung und deren Annahme, vereinbart. Für die gelb markierten Verträge sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Die blau markierten Vertragsdokumente sind nicht Bestandteil der aktuellen Vertragsverhandlungen zwischen der IKT-Steuerung und dem ITDZ Berlin.“