Am 6. Juni 2011 hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales in einer öffentlichen Anhörung mit Problemen der Grundsicherung auseinandergesetzt. Dabei ging es unter anderem um die Notwendigkeit von Sanktionen gegen LeistungsbezieherInnen. Angesichts der gegenwärtigen Zustände in den JobCentern muss der Vollzug von Sanktionen sofort gestoppt werden. Die Ergebnisse der Anhörung bestärken mich in dieser Überzeugung. Insbesondere die “besondere” Behandlung unter 25 jähriger verstößt demnach gegen Verfassungsgrundsätze. Auch pädagogisch gibt es für die aktuelle Praxis keine Grundlage. Hier die Anhörung zum Nachhören.
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Es ist dringend notwendig, die grundsätzlichen Mißstände in den JobCentern offen zu legen und den
gegenwärtigen Sanktionsparagrafen grundlegend zu überdenken. Während dessen dürfen Erwerbslose nicht den derzeit verbreiteten Sanktionspraktiken ausgesetzt werden. Ein sofortiges Moratorium, ein
Aussetzen des Sanktionsparagrafen, ist deshalb notwendig. Dafür setze ich mich
ein.
Darüber hinaus sehe ich in einem Bedingungslosen Grundeinkommen eine Perspektive für unsere Sozialstatt. Denn nicht nur die Probleme der Sanktionen zeigt deutlich – Hartz IV hat keine Zukunft!
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