Beim Kick-Off des Creative Buceaucracy Festival im März stellte sich das Standesamt aus der Stadt Wiesbaden vor, mit seiner online Anmeldung der Eheschließung. In einer Stadt wie Berlin, wo in manchen Bezirken 2723 Eheschließungen im Jahr stattfinden, würde eine solche online Anmeldung Verwaltung und das zukünftige Ehepaar entlasten.
Mit einer schriftlichen Anfrage (Nr. 19/11441) habe ich mich beim Senat erkundigt, ob ähnliches auch für Berlin geplant ist. Demnach ist das Verfahren in Wiesbaden, welches eine Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) ist, seit 2020 bekannt, jedoch erfolgte bis jetzt keine Bewertung. Mit der dritten Änderung des Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG), Entwurf wurde vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) im April veröffentlicht, sind “digitalisierte Antrags- und Anmeldemöglichkeiten im Personenstandswesen im Land Berlin bereitzustellen.”
Der Senat prüft derzeit verschiedene Alternativen zur Digitalisierung dieser Dienstleistung. Dazu gehört auch die “Eine-Für-Alle”-Lösung zur Anmeldung der Eheschließung aus dem Land Bremen. Die Möglichkeit eine Eheschließung online anmelden zu können, wird es also auch in Berlin geben. Positiv ist auch, dass derzeit eine schriftliche Anmeldung in allen Bezirken innerhalb von 2 Wochen möglich ist.
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