Berlins Bezirke stellen immer mehr Kieze unter Schutz. Da stellt sich die Frage, ob auch Marzahn-Hellersdorf Milieuschutz braucht, um seine Mieter*innen in einzelnen Gebieten vor stark steigende Mieten zu schützen? Diese Frage hat der Tagesspiegel zuletzt aufgeworfen. Ich habe den Senat und das Bezirksamt nach einer aktuellen Bewertung gefragt (Drucksache 18/18089). Aus der Antwort wird deutlich, dass es derartige Planungen bisher nicht gibt. Die Anzahl der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen hat sich auf bisher niedrigem Niveau aber vervierfacht (von 52 auf 230 Wohnungen). Auch die Anzahl der Abgeschlossenheitsbescheinigungen haben sich vervielfacht. Diese ist die Grundlage für die Bildung von Wohnungs- bzw. Teileigentum.
Bei der aktuellen Situation am Mietmarkt, finde ich nur Abwarten zu wenig. Das Bezirksamt sollte wie andere Bezirke auch ein Grobscreening als Voruntersuchung in Auftrag geben. Auf der Basis kann dann über die Einführung einer Milieuschutzsatzung in einzelnen Gebieten entschieden werden. Die Erfahrungen anderer Bezirke zeigt: es ist besser mit dem Schutz der Mieter*innen früher als später zu beginnen.
Welche Vorteile hat ein Milieuschutz?
Die sozialen Erhaltungsverordnungen haben gemäß Paragraf 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen.
- Milieuschutz statuiert einen Genehmigungsvorbehalt für bauliche Vorgänge (Rückbau, bauliche Änderung, Nutzungsänderung).
- Nach § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB hat der Bezirk darüber hinaus ein gesetzliches Vorkaufsrecht in Erhaltungsgebieten.
- In Milieuschutzgebieten ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gemäß Umwandlungsverbotsverordnung genehmigungspflichtig und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Frage 1: Wie viele Wohnungen wurden seit 2013 in Marzahn-Hellersdorf als Mietwohnungen neu errichtet?
Frage 2: Wie viele Wohnungen wurden im gleichen Zeitraum in Marzahn-Hellersdorf als Eigentumswohnungen neu errichtet?
Im Zeitraum 2013 bis 2017 wurden 2.964 Miet- und 202 Eigentumswohnungen neu errichtet.
Frage 3: Wie viele Umwandlungen und wie viele Anträge auf Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gab es in Marzahn-Hellersdorf in den Jahren 2013-2018? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und der kleinsten verfügbaren Planungseinheit (PLR) im Bezirk, wenn möglich unter Zuordnung der Planungseinheit zu den Ortsteilen.
In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der über Grundbuchumschreibungen vollzogenen Umwandlungen von ehemaligen Mietwohnungen nach Planungsräumen dargestellt. Angegeben sind die Wohnungszahlen.
Eine Genehmigungspflicht und entsprechende Anträge für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gibt es im Bezirk Marzahn-Hellersdorf nicht, da es kein soziales Erhaltungsgebiet nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch gibt.
Frage 4: Wie viele Abgeschlossenheitsbescheinigungen wurden in den Jahren 2013-2018 beantragt und wie viele wurden davon bisher ausgestellt? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und der kleinsten verfügbaren Planungseinheit (PLR) im Bezirk, wenn möglich unter Zuordnung der Planungseinheit zu den Ortsteilen.
Nach Angabe des Bezirks entspricht die Anzahl der von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellten Abgeschlossenheitsbescheinigungen (AB) in den Jahren 2013 bis 2018 der Anzahl der beantragten AB. Die Zuordnung der AB nach Bezirksregionen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Zuordnung nach Planungsräumen erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde nicht.
Frage 5: Wann wird das Bezirksamt ein Grobscreening als Voruntersuchung in Auftrag geben, das die Einführung einer Milieuschutzsatzung möglich macht? Falls keine Planungen dazu bestehen, aus welchen Gründen sieht das Bezirksamt keinerlei Notwendigkeit dieses Instrument des Mieterschutzes zu nutzen?
Frage 6: Welche Maßnahmen werden aktuell im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf auf der Basis von welchen Zielen hinsichtlich der Vorbereitung zur Prüfung von sozialen Erhaltungssatzungen getroffen und mit welchen vorläufigen Ergebnissen?
Frage 7: Welche sonstigen Maßnahmen sind geplant, um einer möglichen Verdrängung sowie starken Mietsteigerungen entgegenzuwirken?
Der Bezirk sieht aus folgenden Gründen keinen Bedarf für den Einsatz von Milieuschutzsatzungen bzw. einer Voruntersuchung:
- Marzahn-Hellersdorf ist der Bezirk mit den niedrigsten Mieten, dem höchsten Anteil an belegungsgebundenen Wohnungen und der niedrigsten Verkaufsquote des Mietwohnungsbestandes (Quelle: IBB-Wohnungsmarktbericht 2018).
- Zwischen den Jahren 2014 und 2018 wurden fast 1.800 geförderte Wohnungen gebaut, das sind nach Lichtenberg die meisten.
- Aus den Wanderungsdaten für das Jahr 2018 geht hervor, dass der Bezirk die höchste Wohnortbindung aller Bezirke hat (geringster Zuzug, geringster Fortzug).
- Aus dem Sozialbericht 2017 geht hervor, dass sich die soziale Lage in der Großsiedlung zum Teil verbessert hat.
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