IT-Fachverfahren für das geschützte Marktsegment und Schnittstelle zur GStU
Im Rot-Rot-Grünen Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Geschützte Marktsegment auszuweiten, indem mehr private Vermieter dafür gewonnen werden. Ich habe den Senat mal nach den entsprechenden IT-Fachverfahren gefragt und dabei auch Informationen zu Schnittstellen zu den sozialen Wohnhilfen bzw. Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) sowie privaten Vermieter*innen erbeten (Drucksache 18/17683).
Der Senat antwortet dazu nun: “Die Wohnungswirtschaft, hier aber vor allem die Privaten Wohnungsanbieterinnen und Wohnungsanbieter / Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner, signalisierten im Rahmen des derzeit durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und LAGeSo gemeinsam durchgeführten Prozesses zur Weiterentwicklung des GMS bereits, dass ein eigenständiges Einstellen der Wohnungsangebote auf eine onlinebasierte Datenbank nicht in deren Vermietungsprozess passe und damit der landesseitig erhoffte Nutzen eines digitalisierten Prozesses, wie in der Frage angesprochen, somit nicht eintreten würde.”
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