Im Geltungsbereich des Onlinezugangsgesetzes wurden circa 575 Leistungen identifiziert und 14 Themenfeldern zugeordnet. Die Themenfelder werden arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam bearbeitet. Die 14 Themenfelder sollen von jeweils einem fachlich zuständigen Bundesressort und mindestens einem Bundesland federführend bearbeitet werden. Dabei können sie Unterstützung weiterer Akteure aus allen föderalen Ebenen in Anspruch nehmen.
Ich habe den Senat nach der Rolle Berlins befragt (Drs. 18/17092). Aus der Antwort geht hervor, dass Berlin die Federführung bei den sog. „Querschnittsleistungen“ übernommen hat, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie in unterschiedlichen Lebens- bzw. Geschäftslagen benötigt werden. Vielfach handelt es sich um Registerauszüge, die als digitale Nachweise im Zusammenhang mit einer anderen Verwaltungsleistung auftreten. Darüber hinaus hat Berlin die Federführung bei der „Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit“ aus dem OZG-Umsetzungskatalog angeboten.
Worum geht es genau? Der Senat nennt bspw. 7 priorisierte Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger: Geburtsurkunde & -bescheinigung, Meldebestätigung & -registerauskunft, Personalausweis, Führungszeugnis, Krankenversicherungsnachweis, Entfernungsbescheinigung sowie Negativbescheinigung über Registereinträge in den ehemaligen deutschen Gebieten.
Aber Berlin teilt auch das Wissen mit den anderen Bundesländern. So wurden die Erkenntnisse aus der Organisationsuntersuchung in den Berliner Standesämtern in das Projekt zur OZG-Umsetzung transferiert und zudem Fachexpertise aus den Berliner Standesämtern bereitgestellt.
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