Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein im 2. Halbjahr 2022
Der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) verzögert sich. Eine Online-Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) soll nun im 2. Halbjahr 2022 möglich werden, wir aus einer Antwort des Senats hervorgeht (Anfrage Nr. 19/10627). Grund ist eine “unvorhersehbare zeitlichen Verzögerung”. Ausstehen ebenfalls noch die Gremienbeteiligung von Hauptpersonalrat und Hauptschwerbehindertenvertretung.
Positiv: Bereits seit April 2021 ist im Serviceportal die Online-Antragstellung eines Wohngeldantrages möglich. Antragstellende haben seit dem rd. 7.200 Anträge online eingereicht, die dann in das Fachverfahren übernommen und weiterbearbeitet wurden. Die Umsetzung des Online-Antrages für einen WBS wird analog erfolgen.
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