Wohnberechtigungsschein (WBS) ab 2022 auch als Online-Antrag
Ich habe die Diskussion um Termine im Bürgeramt zum Anlass genommen, mit meiner Kollegin Anja Kofbinger den Senat zu den Bearbeitungszeiten und die Digitalisierungsperspektive für Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu befragen (Drucksache 17/27966). Schon vorher klar ist, dass die Beantragung schriftlich erfolgen kann. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.
Aus der Antwort geht nun hervor, dass es knapp 60.000 Anträge pro Jahr gibt. Und dass nach gegenwärtiger Zeitplanung ist die Realisierung eines Online-Antrages für den WBS im I. Quartal 2022 geplant. Hieraus ergibt sich für die Sachbearbeitung der positive Effekt, von zeitaufwändiger Erfassungstätigkeit entlastet zu werden. Die Konzeptarbeit für die Verfahrensmodernisierung ist bereits abgeschlossen und die Umsetzungsarbeiten haben begonnen und werden bis ins IV. Quartal 2021 hineinreichen.
Dies zeigt, dass in den letzten Jahren zwar viel passiert ist, aber die Erfolge der Digitalisierung erst in den kommenden Monaten und Jahren sichtbar werden. Dies ist ein ermutigender Ausblick!
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