Was tun gegen Rattenbefall in Kaulsdorf?
Im Dezember haben mich Fragen zum Thema Rattenbefall um den Finsterberggraben in Höhe Heinrich-Grüber-Straße erreicht. Der bündnisgrüne Bezirksverordnete Nickel von Neumann hat dazu das Bezirksamt befragt (KA-732/VIII). Dem Bezirksamt lagen demnach derartige Meldungen nicht vor. Aber auch ohne diese Meldung, hat das Bezirksamt um die Heinrich-Grüber-Straße am S-Bahnhof die Bearbeitung durch eine Fachfirma für Schädlingsbekämpfung beauftragt. Dieser läuft seit November 2020.
Welche Möglichkeiten haben Sie, einen Rattenbefall im öffentlichen Raum zu melden?
Eine Meldung ist zu jeder Zeit über das Portal Ordnungsamt-Online möglich. Nach Zugang der Mitteilungen/Beschwerden werden die entsprechenden Befallskontrollen durchgeführt. Im Ergebnis der Kontrollen werden die jeweiligen Pflichtigen für die Befallsorte zur Einleitung von entsprechenden Maßnahmen aufgefordert.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Bezirksamt nur für die Flächen beauftragt, die zum Bezirksamt gehören. Bei Immobilieneigentum ist der jeweilige Eigentümer/Nutzer der Pflichtige im Sinne der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlingsbekämpfungsV). Bei Immobilieneigentum ist der jeweilige Eigentümer/Nutzer der Pflichtige im Sinne der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlingsbekämpfungsV). Entsprechende Informationsschreiben an die Anlieger wurden zugestellt.
Durch die gebundenen Fachfirmen für Schädlingsbekämpfung sollen die Köderauslagen zur Rattenbekämpfung bis zur Tilgung erfolgen. Nach Abschluss der Köderauslagen erhält das Gesundheitsamt die Tilgungsnachweise, die von den Fachfirmen erbracht werden müssen.
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