Das Scheitern des Vergabeverfahrens für die Einrichtung der elektronischen Akte ist im April bekannt geworden. Inzwischen ist es „in den Stand vor der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote zurückzuversetzt“. Der Tagesspiegel schreibt dazu: “Die elektronische Akte, der zentrale Meilenstein des bereits 2016 verabschiedeten E-Government-Gesetzes, wird in absehbarer Zeit nicht kommen.”
Ein Beitrag in eGovernment Computing zum Thema „Code of Conduct!“ war für mich Anlass, beim Senat nachzufragen, wie die Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und Unternehmensberatungen in Berlin gehandhabt wird (Drucksache 18/23744). Denn beim Scheitern der E-Akte ist gleichzeitig Geld an externe Berater*innen geflossen. Hat die fehlende interne Expertise das Scheitern der Vergabe begünstigt? Welche Rolle spielen in Berlin die potentiell fehlende Augenhöhe zwischen Auftraggebern und Berater*innen, die fehlende „Selbstreflexion“ der Berater*innen oder die „Rundum Sorglospakete“ in Rahmenverträgen?
Die Antwort des Senats zeigt, dass sich Berlin bisher nicht vertieft mit dem Thema beschäftigt hat. “Der geplante Code of Conduct wurde von Dataport noch nicht veröffentlicht. Der Senat kann daher bisher keine Stellungnahme dazu abgeben. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Code of Conduct um Verhaltensmaßregeln für Verbände oder Unternehmen im Geschäftsverkehr“. Sobald Dataport mit dem geplanten Code of Conduct gestartet ist, sollte das Thema für Berlin erneut auf die politische Agenda.
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