Stand der Standardisierung von Fachverfahren der Berliner Verwaltung
Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat gebeten eine Darstellung zum Stand der Standardisierung je Senatsverwaltung mit konkretem Zeitplan, Finanzbedarf sowie Hardware- und Softwareanforderungen vorzulegen. Dazu sollte der Bericht den Stand bei den Fachverfahren in der Hauptverwaltung erläutern und darstellen, welche Abweichungen der IT-Architektur seit 2016 eingegangen sind. Auch die die Analyse, Dokumentation und Optimierung der Geschäftsprozesse der Senatsverwaltungen gemäß § 10 (2) EGovG Bin sollte vorgelegt werden.
Dem ist der Senat rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen mit der Roten Nummer 1147 I nachgekommen. Der Bericht zeigt einen ehrlichen Zwischenstand auf dem vermutlich steinigen Weg in die Digitale Verwaltung.
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