Seit über 2 Jahren ist die Berliner Verwaltung nach dem E-Government-Gesetz Berlin verpflichtet, verschlüsselte Kommunikation zu ermöglichen. Dabei geht es nicht nur um die Einrichtung von DE-Mail-Postfächern, sondern insbesondere von geeigneten freien Verschlüsselungsmethoden mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie sie im E-Government-Gesetz vorausgesetzt wird.
§ 4 II EGovG-Bln: Jede Behörde ist verpflichtet, auch eine De-Mail-Adresse im Sinne des De-Mail-Gesetzes sowie einen E-Mail-Zugang mit einer gängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, zum Beispiel PGP-Standard, zu eröffnen.
Darum habe ich beim Senat nachfragt (Verschlüsselte Kommunikation mit Berliner Behörden und Antwort vom 27. September 2019), welchen Stand die Umsetzung dieser Pflicht zur Ermöglichung der beiden gesetzlichen Verpflichtungen hat. Die Antwort der Senatsverwaltung zeigt: nicht nur ist größtenteils der Umsetzungsstand bei den Behörden unbekannt, sondern auch die Verpflichtung zur Ende-zu-Ende-Verschlüssung nach z.B. dem PGP-Standard scheint hier nicht bekannt zu sein; grundsätzlich wird nur auf das kaum genutzte DE-Mail abgestellt.
Die Möglichkeit zur verschlüsselten Kommunikation ist Grundlage der digitalen Verwaltung und die Berliner Verwaltung ist dafür noch unzureichend vorbereitet. Die einzelnen Behörden benötigen mehr Hilfestellung; gleichzeitig muss die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben konsequent überwacht werden.
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