E-Government: Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin
Der Senat hat mit der Roten Nummer 2518 über die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin berichtet. Auch das Thema E-Government war dabei Thema.
So wird beispielsweise berichtet: “Im Rahmen der Themenfeldplanung „Querschnittsleistung“ bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes konnten bereits konkrete Umsetzungsvorschläge für nutzerfreundliche und datenschutzkonforme Angebote erarbeitet werden. Dazu gehört zum Beispiel ein Datenschutz-Cockpit, in dem Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, welche Daten von welchen Behörden für welche Zwecke abgerufen wurden. […]
Die erste Verwaltungsleistung für eine Referenzimplementierung (Blaupause) wird voraussichtlich der „Antrag auf Elterngeld“ sein. Die digitale Geburtsurkunde wurde im Digitalisierungslabor dafür vertieft betrachtet und der Lösungsansatz im entsprechenden Projektsteckbrief mit notwendigen Schritten konzipiert. Bis Ende 2020 sollen Bürgerinnen und Bürger in Berlin bei wichtigen Verwaltungsleistungen keine Geburtsurkunden mehr als Nachweis einreichen müssen. Die Geburtsurkunden sollen stattdessen mit dem Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger zwischen dem Standesamt und der jeweiligen Behörde ausgetauscht werden. Zusätzlich sollen Bürgerinnen und Bürger über digitale Geburtsurkunden verfügen, die sie bei Bedarf Behörden – aber auch privaten Institutionen, wie Banken, Versicherungen und Arbeitgebern – zusenden können.”
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