Unterbringung von Unionsbürger*innen nach ASOG – Rechtskosten und Praxis in Berlin
Welchen Anspruch auf Unterbringung haben Unionsbürger*innen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (kurz: ASOG)? In Berlin gibt es hier verschiedene gelebte Antworten. Die zuständige Senatsverwaltung sagt klar: “Der Senat geht vom Bestehen einer allgemeinen rechtlichen Verpflichtung zur Unterbringung aller unfreiwillig obdachlosen Personen aus, die unabhängig vom Herkunftsland gilt.” Die Bezirke (die die Unterbringung in der Praxis umsetzen müss(t)en) auf der anderen Seite handeln eher restriktiv.
In einer Anfrage an den Senat (Drs: 18/16514) habe ich mal abgefragt, wie viel Geld die Bezirke für Rechtskosten in diesem Zusammenhang ausgeben. Die gute Nachricht: es scheint nicht viel zu sein. Die schlechte Nachricht: offenbar versuchen auch zu wenige Betroffene ihr Recht (nach Auslegung des Senats) einzuklagen.
Fazit: Berlin braucht einen einheitlichen Umgang. Bezirke und Senat müssen sich auf klare Regelungen zur Unterbringung von Unionsbürger*innen nach ASOG verständigen. Den Bezirken müssen dann aber auch die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. All dies wird heute auch Thema auf der 2. Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe sein. In diesem Rahmen hat sich eine Arbeitsgruppe “EU-Bürger*innen (AG 5)” genau mit den Herausforderungen beschäftigt (Protokolle gibt es hier).
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