Weiter keine Messung der Wasserqualität der Kaulsdorfer (Bagger-)Seen
Bevor die heißen Sommermonate kommen und viele Menschen wieder nach Abkühlung suchen, habe ich das Bezirksamt erneut zum Thema Wasserqualität der Kaulsdorfer Seen befragt (Drucksache 19/22521). Trotz aller Debatten sind auch in diesem Jahr keine Messungen des Umwelt- und Naturschutzamtes geplant. Schon in 2024 hieß es: “Eine Überprüfung hinsichtlich mikrobiologischer Parameter, welche als zentrale Parameter hinsichtlich der Bewertung der Badegewässerqualität fungieren, haben dabei nicht stattgefunden.”
Die Begründung ist immer die gleiche: “In den Kaulsdorfer Seen und im Biesdorfer Baggersee ist das Baden nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Badegewässerverordnung Berlin verboten. Entsprechend findet kein Monitoring äquivalent zu dem, welches für die offiziellen Badegewässer nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Badegewässerverordnung Berlin durchgeführt wird, statt.”
Ich finde das weiter falsch. In einem See, der als Badesee genutzt wird, ist das Bezirksamt auch für die Badewasserqualität verantwortlich. Nur so können Gesundheitsgefahren erkannt und Menschen entsprechend gewarnt werden.
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