Anregung für die Diskussion über “was wir Berliner BündnisGrünen vom BündnisGrünen Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 erwarten” (30. Mai 2012, 19.30 Uhr)
Schwerpunkt im Bundestagswahlkampf: unsere S-Bahn Berlin!
Bündnis 90/Die Grünen müssen die Frage der Geschäftspolitik der Berliner S-Bahn GmbH thematisieren. Eine neue Bundesregierung bietet die Chance, die Haupt-Ursache der S-Bahn-Krise zu lösen.
Es ist kaum nachvollziehbar, dass ein Unternehmen – welches zu 100% in Staatsbesitz ist nicht in der Lage ist im Sinne der BürgerInnen zu arbeiten. Die vielen Anhörungen von Betriebsrat sowie VBB im Berliner Abgeordnetenhaus haben deutlich gemacht, dass die Krise sehenden Auges verschuldet wurde. Zu jedem Zeitpunkt waren Betriebsrat und VBB in der Lage, die grundsätzlichen Fehlentscheidung des S-Bahn Berlin Management zu benennen. Daher ist anzunehmen, dass ein funktionierender Betrieb der S-Bahn Berlin – durch GRÜNEN Einfluss auf die Bundesregierung und damit die Deutsche Bahn AG – wieder erreichbar ist.
Anders als bspw. bei der Rekommunalisierungsdiskussion der Berliner Wasserbetriebe scheitert die Verantwortungsübernahme im Falle der Berliner S-Bahn nicht am Geld.
Eine Bundesregierung mit Grüner Beteiligung sollte sich für eine Änderung der Rechtsform der Berliner S-Bahn und wenn nötig der Deutschen Bahn AG einsetzen. Mit der Berliner S-Bahn können Bündnis 90/Die Grünen beispielhaft aufzeigen, wie ein öffentliches Unternehmen nach einer Rekommunalisierung geführt werden kann.
Problemlage braucht bündnisgrüne Lösungen im Bund: Neue Rechtsform für die S-Bahn?
Der aufgeführte Vorschlag zielt im Gegensatz zur Ausschreibung darauf ab, die S-Bahn den schädlichen Verwertungsinteressen zu entziehen. Damit bekämpfen Bündnis 90/Die Grünen die Ursache des Problems und nicht nur die Symptome.
Zentrale Grundsätze der neuen Rechtsform für die S-Bahn Berlin sind:
100% Eigentum der öffentlichen Hand (letztendlich egal ob Land oder Bund)
Verbot von Privatisierung
Gewinne aus dem Betrieb bleiben im Unternehmen
die Kontrolle übernimmt ein Aufsichtsrat der das Know-How von NutzerInnen (Fahrgastverband IGEB), MitarbeiterInnen (Betriebsrat) und dem VBB einbezieht (Aufzählung unvollständig)
Ob für diesen „BürgerInnenbetrieb“ die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH diesen Ansprüchen genügt, muss geprüft werden. Andernfalls muss der Bundestag eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen.
Die Erfahrungen, die bei der Umsetzung gewonnen werden, sollten genutzt werden, um letztendlich auch die Deutsche Bahn in einen „BürgerInnenbetrieb“ zu rekommunalisieren.
Das vollständige Papier als PDF zum Download.
Hintergrund – Ausgangslage
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