Gute Arbeit – Tarifanpassungen im Zuwendungsbereich der Bezirke
Das Thema Gute Arbeit und Bezahlung nach Tarifvertrag hat uns auch im Rahmen der Bezirkshaushalte beschäftigt. Hierzu hatte der Senat insbesondere zwei Fragen zu beantworten:
- Wie kann haushalts- bzw. zuwendungsrechtlich gesichert werden, dass alle zuwendungsgebenden Stellen Tarifaufwüchse bei den Trägern in den Zuwendungen berücksichtigen?
- Wie kann haushalts- bzw. zuwendungsrechtlich gesichert werden, dass die Mittel für die Tarifanpassung bei den Trägern tatsächlich dafür verwendet wird?
Dieser Bericht liegt nun vor (Rote Nummer 2587 A). und wird im Hauptausschuss weiter beraten. Ziel bleibt: gute Arbeit in öffentlichem Auftrag sicherzustellen.
WeiterlesenFür eine Umsetzung der diesen Fragen innewohnenden Anliegen sind spezialgesetzliche Regelungen erforderlich, da das Zuwendungsrecht (auch in anderen Bundesländern oder der Bundesverwaltung) derlei nicht vorsieht. In seiner Berichterstattung zur Roten Nummer 1407 C hatte der Senat dazu bereits entsprechende Ausführungen vorgelegt und dargestellt, dass jedoch durch neue besondere Rechtsquellen die Grundlagen dafür geschaffen werden könnten.