Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

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Schneller digital: IT-Vergaben bündeln

Angesichts zunehmender Digitalisierung und insbesondere der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) kommt der Softwarearchitektur und damit der Auswahl und Beschaffung von Software und anderer verfahrensabhängiger IKT durch das Land eine immer größere Bedeutung zu. In Berlin jedoch verzögern sich IT-Vergaben immer wieder. Die dezentrale Kompetenz der Vergabestellen wird dabei der Realität auf dem IT-Markt nicht gerecht. Mit einem Antrag fordern Bündnis 90/Die Grünen den Senat auf, die IKT-Vergabe in Berlin zu bündeln (Drucksache 19/1128).

Damit orientiert sich Berlin an anderen Bündesländern uns Städten, die ihre IKT-Vergabe, egal ob verfahrensabhängig oder -unabhängig, an einer Stelle gebündelt haben. Dr. Laura Dornheim hat im letzten Sommer von dem Erfolg des Models berichtet. Auch aktuelle Informationen über bundesweite Entwicklungen, die im IT-Planungsrat und anderen bundesweiten Gremien abgestimmt werden, können so zentral als Grundlage für Vergabeentscheidungen dienen.

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Einheitliche Zahlungsmöglichkeiten in allen Ämtern Berlins

Berliner*innen sind es gewöhnt, kontaktlos und mit verschiedenen Geldkarten in Geschäften, Cafés und Restaurants zu bezahlen. In den verschiedenen Ämtern von Berlin sieht die Realität jedoch anders aus. Abhängig von Bezirk und Behörde ist eine Bezahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte möglich oder eben auch nicht. Denn die Bezahlmöglichkeiten sind nicht einheitlich gelöst. Mit einem Antrag schlägt meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nun vor, mit einem “IKT-Basisdienst „Bezahlen“” einheitliche Zahlungsmöglichkeiten in allen Ämtern Berlins zu schaffen (Drucksache 19/1384).

Derzeit müssen die Bezirke eigene Verträge für Bezahlmöglichkeiten abschließen. Dies führt zu einem uneinheitlichen Angebot für die Berliner*innen. In einigen Bezirken existieren heute bis zu acht verschiedene Verträge für Kartenzahlungen (siehe Drucksache 19/15260). Eine Vereinheitlichung abgeschlossener Verträge ist dazu geeignet, dieser Ineffizienz Abhilfe zu schaffen.

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Wie schlimm steht es um die IT-Sicherheit in Berlin?

Eigentlich soll es seit 2021 jedes Jahr einen IT-Sicherheitsbericht (InfoSic-Bericht) geben. Die Veröffentlichung des Berichts für das Jahr 2022 lässt jedoch auf sich warten. Kein gutes Zeichen um das Vertrauen in digitale Dienstleistungen zu stärken. Ich habe daher beim Senat nachgehakt (Drucksache 19/17659). Aus der Antwort geht hervor, dass der IT-Sicherheitsbericht 2022 fertiggestellt ist, der Bericht für das Jahr 2023 bislang nicht. Beide sollen aber erst zusammen veröffentlicht werden (bzw. die Veröffentlichung geprüft).

Dieser Mangel an Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit ist das falsche Signal, wenn sich Meldungen wie Datenverluste bei der eAkte und IT-Störungen, welche Bürgerämter lahm legen, häufen. Letzterer Fall, lässt die Bürgerämter seit den Feiertagen stillstehen oder wieder zum Papier greifen. Schwarz-Rot verspielt ein wichtiges Gut: das Vertrauen der Bürger*innen in die digitalen Angebote Berlins. Transparenz über Vorfälle, Entwicklungen und Fehler herzustellen ist wichtig. Diese Transparenz sollte der Informationssicherheitsbericht herstellen.

Bereits im Juni 2023 zeigte meine schriftliche Anfrage: die Sicherheitsstrategie des Senats ist nicht zeitgemäß und die Berichte zum Haushalt 24/25 zeigten weitere Mängel. Auch Sicherheitsübungen fanden nicht statt und es fehlt an Personal. Zwar ist ein Security Awareness-Konzept in Arbeit, wann dieses fertig gestellt ist, wird nicht genannt.

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Wirklich die letzte Chance für die E-Akte?

Zu einer modernen und digitalen Verwaltung gehört eine digitale Akte (E-Akte) und damit die Abschaffung bzw. die Verringerung von Papier. Die E-Akte ersetzt dabei sowohl für die Bürger*innen als auch für die Mitarbeiter*innen die Papierakte. Dienstleistungen der Berliner Verwaltung können so medienbruchfrei digital bearbeitet werden – so die Theorie. Doch so richtig wollte die Einführung nicht klappen. Erst die gescheitere Vergabe, dann das Feedback aus den Bezirken, die E-Akte sei nicht zu gebrauchen und dazu noch massive technische Probleme (zwischen 600 und 900 Dateien sind in Senatsverwaltungen und Bezirken verloren gegangen). Ein Scheitern war zumindest im Bereich des denkbaren.

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung am Montag, den 11. Dezember machte die CDO nun Hoffnung, dass die Probleme in den Griff bekommen werden. Sie berichtete, dass es eine belastbare Zusage des Vertragspartners gibt und Produkt E-Akte zum Sommer 2024 fertiggestellt wird. So vage, so gut. Auf Nachfrage hieß es dann, es geht um 300 Punkte auf der ToDo-Liste für das Unternehmen. Welche davon bereits erfüllt sind und welche bis zur Abnahme erfüllt werden sollen, konnte die CDO im Ausschuss nicht nennen. Eine Übersicht soll nachgereicht werden. Genannt wurde der Punkt Benutzungsfreundlichkeit. Hierzu soll es im Januar Workshops geben. Diese waren ursprünglich nicht Bestandteil der Ausschreibung und werden vom Unternehmen wohl zusätzlich als Kompensation für die Missstände erbracht. In der Ausschusssitzung wurde deutlich wie unzureichend die damalige Ausschreibung abgelaufen ist und damit zumindest Teile des Versagens auch im Verantwortungsbereich des Senats liegen.

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Bits & Berlin – Newsletter – 11/2023

In meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren. Im letzten Newsletter des Jahres 2023 geht es um meine Anträge für ein Bug-Bounty Programm, ein Open-Source Sabbatical für Berlin, die digitale Meldebescheinigung sowie die neue Open-Data Strategie Berlins.

Im Jahr 2024 steht dann die Debatte über ein Digitalgesetz für Berlin an. Wir haben bereits erste Eckpunkte erarbeitet und schlagen vor das bisher gültige E-Government-Gesetz Berlin sowie das Onlinezugangsgesetz Berlin darin zusammenzuführen. Stichworte sind unter anderem IT-Sicherheit, Medienbruchfreiheit auch für die verwaltungsinternen Abläufe, die endgültige „Abschaffung“ der Schriftform für die digitale Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen und Regelungen für eine zeitgemäße aber diskriminierungssensible Nutzung von Automatisierung und Entscheidungssystemen.

Was sind Eure Erwartungen an ein modernes Digitalgesetz? Was muss rein, was kann raus? Schreibt mir gerne!

Viel Spaß beim Lesen!

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Ein digitales Bürgeramt als BerlinApp oder noch eine App für Berlin?

Zunächst sollte es eine “Super-App” für Berlin werden, dann sollte es beim bestehenden Angebot bleiben und jetzt lässt Berlin sich beraten, welche App zur Hauptstadt passt. 35 verschiedene mobilen Anwendungen von Städten in- und außerhalb von Deutschland wurden verglichen.

Alle Verwaltungsleistungen und Informationen von Berlin in einer App. Das ist vermutlich ein Traum für viele Berliner*innen. Der Senat hat jetzt einen externen Dienstleister beauftragt, dieser soll zum einen bestehende digitale Angebote identifizieren und zum anderen Städte-Apps vergleichen. 35 verschiedene Apps wurden identifiziert, darunter fallen nicht nur All-in-one-Lösungen, sondern auch Bots oder Apps für Einzelleistungen wie Mängelmelder.

Gut ist, dass der Senat keine “Super-App” für Berlin mehr fordert, sondern sich anschaut, was in anderen Städten funktioniert und was nicht. Auch zu identifizieren, welche bestehende Services schnell integriert werden können, ist ein gutes Vorgehen. Denn die Welt neu zu finden, ist in Sachen Digitalisierung in Berlin nicht nötig.

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Neue digitale Schulbaukarte zur Berliner Schulbauoffensive

Die digitale Schulbaukarte zur Berliner Schulbauoffensive ist endlich online. Eine solche Übersicht haben wir immer wieder eingefordert. Denn die Berliner Schulbauoffensive ist ein zentrales Infrastrukturprojekt des Landes. Erklärtes Ziel der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist es, einen Überblick zu geben, über mehr als 200 Bauprojekte an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Berlin, durch die neue Schulplätze geschaffen wurden und werden.

Die digitale Schulbaukarte ermöglicht es allen Interessierten, detaillierte Informationen über laufende und geplante Bauprojekte in bisher nicht gekannter Offenheit und Transparenz einzusehen. So ist anhand der neuen digitalen Schulbaukarte nachvollziehbar: Was entsteht wo in meinem Kiez? An welchen Schulen wird gebaut? Was für Baumaßnahmen finden statt? Wann ist der Zeitpunkt der Nutzungsübergabe?

Hier geht es Schulbaukarte für ganz Berlin: https://www.berlin.de/schulbau/massnahmen/schulbaukarte/ sowie für Marzahn-Hellersdorf.

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Berlins hat eine neue Open Data Strategie 2023

Im Jahr 2012 wurde die erste Open-Data Strategie veröffentlicht, 2020 folgte die Open-Data Rechtsverordnung. Und in diesem Jahr 2023 hat der Senat nun eine überarbeitete Open-Data Strategie vorgelegt (PDF). Im Zentrum steht darin der Kulturwandel innerhalb der Berliner Verwaltung zu einem Open-by-Default Mentalität, Datenmanagement und -kompetenz.

Mit der neuen Open-Data Strategie 2023 wird erstmals im Land Berlin das Ziel formuliert und verankert, Open Data als wesentlichen Bestandeil einer modernen digitalen Verwaltung zu begreifen und entsprechend Maßnahmen zu ergreifen. Auf der Agenda steht dazu die technische Weiterentwicklung des bestehenden Open-Data Portals. Gerade die Verwaltung kann nur davon profitieren, wenn Daten Verwaltungen übergreifend zur Verfügung stehen. Technisch soll der Berlin Data Hub ein Datenmanagementsystem schaffen, linked Open Data etabliert und Visualisierungen von Daten durch praxisorientierte Dashboards ausgebaut werden.

An der Entwicklung der Strategie war neben der Open Data Informationsstelle (ODIS) auch die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. beteiligt.

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Wo unterstützt KI und ADM die Berliner Verwaltung?

Obwohl Berlin die Digitalisierung an vielen Stellen verpasst hat, wird von der Berliner Verwaltung bereits KI gestützte Software eingesetzt. Ich habe daher mal gefragt wo KI-Basierte Entscheidungshilfen in Berlin zum Einsatz kommen und wie es durch den Einsatz zu potentieller Diskriminierung kommt. Die Antwort (Rote Nummer 1270, Bericht Nr. 21, Seite 133 ff. ) teilt dabei in KI-Systeme welche keine Entscheidungen treffen und jene die Entscheidungen treffen. Klare Kriterien oder ein Tranzparenzregister gibt es immer noch nicht für den Einsatz von ADM (Automated Decision Making).

Im Vergleich zum letzten Doppelhaushalt sind Anzahl und Zwecke deutlich angestiegen. Derzeit gibt es 15 verschiedene Anwendungen mit KI-Systemen. Ein Transparenzregister wäre schon jetzt ohne Gutachten möglich und würde modernes Verwaltungshandeln transparent machen. Auch der Ethikrat ist zu dem Schluss gekommen, dass es beim Einsatz von KI-Systemen in Verwaltung bestimmte Voraussetzung und Maßnahmen braucht. Zwar Ordnet der Senat das Potential von Diskriminierung richtig ein, benennt jedoch keine Maßnahmen oder Strategie für die Zukunft.

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