Gleiches Rentenrecht in Ost und West: Rentenüberleitung zum Abschluss bringen
Mehr als zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung gibt es im Rahmen der Rentenüberleitung immer noch strukturelle Ungleichheiten und das Empfinden von Ungerechtigkeiten. Die Überleitung der Alterssicherung der DDR in bundesdeutsches Recht war eine sehr komplexe Aufgabe – singulär und ohne Vorbild. Für die große Mehrheit der Rentner hat sie erhebliche Vorteile gebracht. Ungeachtet dessen fühlen sich aufgrund der bestehenden Regelungen viele Menschen in ihrer Lebensleistung nicht anerkannt.
Das unterschiedliche Rentenrecht wird ohne Eingriffe des Gesetzgebers noch so lange existieren, bis sich die Entgelte und damit die Rentenwerte in den alten und neuen Bundesländern vollkommen angeglichen haben. Dies kann aus heutiger Sicht noch sehr lange dauern.
Mit einem Antrag fordert nun die bündnisgrüne Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislatur eine grundsätzliche Vereinheitlichung aller maßgeblichen Bezugsgrößen zur Entstehung und Berechnung der Rente in Ost und West durchzuführen.
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