Open Data – auch Berlin bekommt eine Musterklausel
Im Dezember 2022 veröffentlichte die Landesregierung in NRW den Leitfaden “Datensouveränität und Open Data”. Dieser enthält 10 Leitsätze und eine Musterklauseln für Verträge mit Dritten, um zu garantieren, dass Daten später auch veröffentlicht werden dürfen. Ich habe mich beim Senat erkundigt, ob solch eine Musterklausel auch für Berlin geplant ist. Die Veröffentlichung eines Leitfadens für Berlin ist auch im Zusammenhang mit dem geplanten Berliner Transparenzgesetz.
In seiner Antwort (Drucksache 19/14524) teilt der Senat mit: ja es gibt eine Musterklausel und eine Checkliste, diese soll auch zeitnahe im Internet veröffentlicht werden. Auch die Verwendung von Musterklauseln wird positiv bewertet, so wird von Anfang an garantiert, dass Daten zur freien Verfügung gestellt werden können. Die zwei Formulierungen der Musterklauseln, welche in Berlin verwendet werden, finden sich in der Antwort auf die Frage 5.
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